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Versicherungskennzeichen 2026 — Farbe, Gültigkeit & Saisonbeginn
Versicherung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

Versicherungskennzeichen 2026 — Farbe, Gültigkeit & Saisonbeginn

Das Versicherungskennzeichen ist 2026 schwarz beschriftet auf weißem Grund und gilt vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027. 2027 folgt Blau, 2028 Grün.

Farbe des Versicherungskennzeichens 2026: Schwarz

Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter ist im Verkehrsjahr 2026 schwarz beschriftet auf weißem Grund, der Rand ist ebenfalls schwarz. Es gilt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027. Das grüne Kennzeichen aus dem Verkehrsjahr 2025 ist seit dem 1. März 2026 ungültig. Im Verkehrsjahr 2027 folgt Blau, 2028 wieder Grün.

Die Farbe ist also nicht die Grundfarbe des Schildes, sondern die Farbe von Schrift und Rand. Umgangssprachlich spricht man trotzdem vom schwarzen, blauen oder grünen Kennzeichen. Unten auf dem Schild stehen die Jahreszahl des Verkehrsjahres und das Kürzel GDV für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Jahreszahl bezeichnet laut § 52 FZV immer das Kalenderjahr, in dem das Verkehrsjahr beginnt. Ein Kennzeichen mit der Angabe 2026 gilt deshalb auch noch im Januar und Februar 2027. Wer im Winter fährt, sollte darauf achten: Ein Schild mit der Zahl 2025 ist dagegen schon seit dem 1. März 2026 abgelaufen, auch wenn es noch neu aussieht.

Rechtliche Grundlage: § 52 und § 53 FZV

Die Farben legt nicht der Versicherer fest, sondern die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nach § 53 Absatz 1 FZV ist die Beschriftung im Verkehrsjahr 2023 schwarz, 2024 blau und 2025 grün, jeweils auf weißem Grund. In den folgenden Jahren wiederholen sich die Farben in dieser Reihenfolge. Daraus ergibt sich der Dreijahresrhythmus Schwarz, Blau, Grün.

  • Nachweis der Haftpflicht: Das Kennzeichen belegt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz besteht (§ 52 Absatz 1 FZV).
  • Verkehrsjahr: Es läuft vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar des Folgejahres.
  • Erkennungsnummer: Höchstens drei Ziffern in der oberen Zeile und höchstens drei Buchstaben darunter (§ 52 Absatz 2 FZV).
  • Bescheinigung: Die fahrende Person muss die Versicherungsbescheinigung mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen.

Im Oktober 2024 hatte das Bundeskabinett Pläne für dauerhafte Kennzeichen ohne jährlichen Wechsel beschlossen, der GDV kritisierte das. Umgesetzt wurde das bisher nicht: Die FZV sieht mit Stand September 2026 weiterhin den jährlichen Farbwechsel vor.

Farbtabelle 2023 bis 2029

Die folgende Übersicht ist direkt aus § 53 FZV abgeleitet. Beachten Sie die Schaltjahre: Endet ein Verkehrsjahr in einem Schaltjahr, gilt das Kennzeichen bis zum 29. Februar.

VerkehrsjahrSchrift und RandGültig abGültig bis
2023Schwarz1. März 202329. Februar 2024
2024Blau1. März 202428. Februar 2025
2025Grün1. März 202528. Februar 2026
2026Schwarz1. März 202628. Februar 2027
2027Blau1. März 202729. Februar 2028
2028Grün1. März 202828. Februar 2029
2029Schwarz1. März 202928. Februar 2030

Eine Faustregel hilft beim Merken: Ist die Jahreszahl durch drei teilbar, etwa 2025 oder 2028, ist die Schrift grün. Das Jahr danach ist schwarz, das übernächste blau.

Für welche Fahrzeuge gilt das Kennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen brauchen Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 FZV keine Zulassung benötigen, aber haftpflichtversichert sein müssen. Der GDV nennt in seiner Medieninformation vom 11. Februar 2026 zwei Formate:

  • Kennzeichen 13,0 × 10,1 cm: Mofas und Mopeds bis 50 ccm und höchstens 45 km/h, S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h, Quads und Trikes bis 45 km/h, E-Roller mit Betriebserlaubnis bis 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle sowie bestimmte DDR-Mopeds mit Bestandsschutz.
  • Versicherungsplakette 6,7 × 5,5 cm: E-Scooter und Segways nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, also bis 20 km/h. Die Plakette ist ein Aufkleber mit Hologramm (§ 56 FZV).

Für die Plakette gilt derselbe Farbwechsel wie für das Blechschild. Wie sich Mofa, Moped und S-Pedelec bei Führerschein und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden, erklärt unser Ratgeber Mofa und Moped – der Unterschied.

Anbringung: Was die FZV vorschreibt

Die Farbe allein genügt nicht, das Kennzeichen muss auch richtig montiert sein. Nach § 53 Absatz 2 und 3 FZV gelten diese Vorgaben:

  • Position: fest am Heck, wenn möglich unter der Schlussleuchte.
  • Höhe: Der untere Rand liegt mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn.
  • Neigung: höchstens 30 Grad in Fahrtrichtung.
  • Lesbarkeit: aus mindestens 15 Metern in einem Winkel von je 45 Grad seitlich der Längsachse.
  • Zustand: reflektierend, aber nicht spiegelnd, weder verdeckt noch verschmutzt.

Für die E-Scooter-Plakette gelten kleinere Werte: mindestens 50 Millimeter über der Fahrbahn und lesbar aus acht Metern (§ 56 Absatz 3 FZV). Ziehen Sie mit dem Moped einen Anhänger, muss die Erkennungsnummer am Anhänger wiederholt werden, in denselben Farben wie am Zugfahrzeug (§ 53 Absatz 4 FZV). Im Verkehrsjahr 2026 heißt das: schwarze Schrift auf weißem Grund.

Warum wechselt die Farbe jedes Jahr?

Der Farbwechsel ersetzt die Zulassungsstelle. Mofas und Mopeds werden nirgends amtlich an- oder abgemeldet, der Versicherungsschutz endet einfach mit dem Verkehrsjahr. Die Polizei erkennt deshalb auf den ersten Blick, ob ein Kennzeichen aktuell ist: Wer im April 2026 noch mit grüner Schrift fährt, ist nicht versichert.

Wie wichtig das ist, zeigen die Zahlen des GDV (Stand Februar 2026): Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen verursachten 2024 rund 25.200 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten dafür rund 123 Millionen Euro, im Schnitt fast 4.900 Euro je Schaden. Außerdem wurden 2024 rund 12.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen.

Beispielrechnung: Kennzeichen im Juli kaufen

Das Verkehrsjahr ist fest. Kaufen Sie das Kennzeichen erst im Laufe der Saison, gilt es trotzdem nur bis Ende Februar. Laut ADAC reduziert sich der Beitrag dafür um die nicht genutzten Monate. Die genaue Staffel legt jeder Versicherer selbst fest.

Annahmen: Haftpflicht für ein Mofa mit 60 € Jahresbeitrag, Abschluss am 1. Juli 2026, monatsgenaue Kürzung.

  • Laufzeit: Juli 2026 bis Februar 2027 = acht Monate
  • Beitrag: 60 € ÷ zwölf × acht = 40 €
  • Ersparnis gegenüber Vollbeitrag: 20 €

Der ADAC nennt für die reine Haftpflicht Beiträge ab etwa 45 € pro Jahr, mit Teilkasko etwa 80 bis 100 €. Die aktuellen Startpreise sehen Sie in der Tariftabelle auf dieser Seite. Wie Sie das Kennzeichen bestellen, beschreibt der Ratgeber Mofa-Kennzeichen beantragen.

Beispielrechnung: Fahren mit dem alten Kennzeichen

Wer nach dem 28. Februar mit dem grünen Schild weiterfährt, ist nicht versichert. Nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 30 Pflichtversicherungsgesetz ist das eine Straftat: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder bis zu 180 Tagessätze. Das Fahrzeug kann eingezogen werden. Strafbar ist auch der Halter, der die Fahrt erlaubt.

Annahmen: Unfall im März 2026 mit einem Haftpflichtschaden in Höhe des GDV-Durchschnitts, Jahresbeitrag 60 €.

  • Gesparter Beitrag: 60 €
  • Schaden des Unfallgegners: rund 4.900 €
  • Ergebnis: Ohne Versicherer haften Sie für den Schaden persönlich. Unterm Strich zahlen Sie rund 4.840 € mehr, als das Kennzeichen gekostet hätte, zuzüglich Geldstrafe und Verfahrenskosten.

Bei Personenschäden können die Forderungen ein Vielfaches erreichen. Mehr zu den Folgen lesen Sie im Ratgeber Fahren ohne Versicherung – Strafen.

Schritt für Schritt zum neuen Kennzeichen

Das Versicherungsverhältnis endet automatisch mit dem Verkehrsjahr, eine Kündigung ist laut ADAC nicht nötig. Für die neue Saison gehen Sie so vor:

  1. Tarife ab Februar vergleichen, viele Versicherer verkaufen das neue Kennzeichen schon vor dem 1. März.
  2. Halterdaten, Fahrzeugart, Marke und Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereithalten. Der Versicherer meldet diese Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (§ 52 FZV).
  3. Beitrag bezahlen, erst danach erhalten Sie Kennzeichen und Bescheinigung.
  4. Das neue Schild frühestens am 1. März montieren, das alte abschrauben.
  5. Die Bescheinigung ins Fahrzeug oder ins Portemonnaie legen.

Das alte Kennzeichen müssen Sie nicht zurückgeben. Machen Sie es unbrauchbar, bevor Sie es entsorgen. Verkaufen Sie das Fahrzeug mitten im Verkehrsjahr, melden Sie den Verkauf unverzüglich Ihrem Versicherer. Der Versicherer hat Halter und Fahrzeug-Identifizierungsnummer an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet, das Kennzeichen ist also genau diesem Fahrzeug zugeordnet.

Häufige Fehler beim Kennzeichenwechsel

  • Übergangsfrist erwartet: Es gibt keine Schonfrist. Um 0 Uhr am 1. März endet der Schutz.
  • Farbe verwechselt: 2026 ist Schwarz, nicht Grün. Grün war 2025 und ist erst 2028 wieder dran.
  • Bescheinigung vergessen: Ohne mitgeführte Bescheinigung verstoßen Sie gegen § 52 FZV, auch wenn Sie versichert sind.
  • Schild falsch montiert: Ein verdecktes oder zu tief angebrachtes Kennzeichen verstößt gegen § 53 FZV.
  • Anhänger ohne Nummer: Die Erkennungsnummer muss am Anhänger in der aktuellen Farbe stehen.

Warum die Haftpflicht für jedes Kraftfahrzeug Pflicht ist, erläutert der Ratgeber Kfz-Pflichtversicherung.

Fazit: 2026 gilt Schwarz bis Ende Februar 2027

Im Verkehrsjahr 2026 ist das Versicherungskennzeichen schwarz beschriftet und bis zum 28. Februar 2027 gültig. Ab dem 1. März 2027 brauchen Sie ein blaues Kennzeichen. Wer später einsteigt, zahlt nur die restlichen Monate. Vergleichen Sie Tarife mit Haftpflicht oder Teilkasko in unserer Mofa- und Mopedversicherung und sichern Sie sich rechtzeitig Ihr neues Kennzeichen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Im Verkehrsjahr 2026 ist das Versicherungskennzeichen schwarz beschriftet, auf weißem Grund und mit schwarzem Rand. Es gilt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027. Grundlage ist § 53 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die für 2023 Schwarz, für 2024 Blau und für 2025 Grün festlegt und diese Reihenfolge jährlich wiederholt. Das grüne Kennzeichen aus 2025 ist seit dem 1. März 2026 ungültig. Die Farbe gilt auch für die kleine Versicherungsplakette von E-Scootern.
Im Verkehrsjahr 2027 ist das Versicherungskennzeichen blau beschriftet. Es gilt vom 1. März 2027 bis zum 29. Februar 2028, weil 2028 ein Schaltjahr ist. Danach folgt 2028 Grün und 2029 wieder Schwarz. Die Reihenfolge Schwarz, Blau, Grün ist in § 53 FZV festgelegt und wiederholt sich alle drei Jahre. Das neue blaue Kennzeichen erhalten Sie direkt beim Versicherer, meist schon ab Februar 2027.
Nein. Das schwarze Kennzeichen verliert mit Ablauf des 28. Februar 2027 seine Gültigkeit, eine Übergangsfrist gibt es nicht. Ab dem 1. März 2027 besteht ohne neues blaues Kennzeichen kein Versicherungsschutz. Wer trotzdem fährt, macht sich nach § 6 und § 30 Pflichtversicherungsgesetz strafbar: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ein Unfall kann teuer werden, denn ein Haftpflichtschaden kostete 2024 laut GDV im Schnitt fast 4.900 Euro.
Mofas, Mopeds und E-Scooter werden nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet. Der Versicherungsschutz endet automatisch am Ende des Verkehrsjahres, also Ende Februar. Durch den jährlichen Farbwechsel erkennen Polizei und Ordnungsämter auf den ersten Blick, ob ein Fahrzeug aktuell versichert ist. Die Farben schreibt § 53 FZV vor. Pläne der Bundesregierung aus dem Jahr 2024 für dauerhafte Kennzeichen wurden bisher nicht umgesetzt, Stand September 2026 gilt weiter der jährliche Wechsel.
Ja. Laut ADAC reduziert sich der Beitrag um die nicht genutzten Monate, das Kennzeichen gilt aber trotzdem nur bis Ende Februar. Beispiel mit angenommenen 60 Euro Jahresbeitrag: Bei Abschluss am 1. Juli 2026 laufen noch acht Monate bis Februar 2027, der Beitrag sinkt bei monatsgenauer Berechnung auf 40 Euro. Die genaue Staffel legt jeder Versicherer selbst fest. Der ADAC nennt für die Haftpflicht Jahresbeiträge ab etwa 45 Euro.
Nach § 53 Absatz 3 FZV kommt das Kennzeichen fest ans Heck, möglichst unter die Schlussleuchte. Der untere Rand muss mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen, die Neigung darf höchstens 30 Grad betragen. Das Schild muss aus mindestens 15 Metern lesbar sein. Für die E-Scooter-Plakette gelten 50 Millimeter Mindesthöhe und acht Meter Lesbarkeit. Bei einem Anhänger wird die Erkennungsnummer in derselben Farbe am Anhänger wiederholt.

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