KFZ-Steuer-Rechner für 2026 online berechnen!
Kfz-Steuer Berechnung für PKW, Elektrofahrzeuge, Motorräder, Nutzfahrzeuge und Oldtimer.
Lesezeit 8 Min.
Kfz-Steuer jetzt berechnen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Kfz-Jahressteuer für Ihren PKW
Seit dem Klimapaket 2020 gelten erhöhte Kfz-Steuern für Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß. Die CO2-Komponente wurde stufenweise angehoben — von 2 Euro pro Gramm auf bis zu 4-5,50 Euro pro Gramm über dem Freibetrag von 95 g/km. Dies soll Anreize für klimafreundlichere Fahrzeuge schaffen.
Wichtige Fakten zur Kraftfahrzeugsteuer
- Alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland sind steuerpflichtig
- Der Fahrzeughalter trägt die Steuerpflicht
- Berechnung basiert auf Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart
- Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre befreit
- Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt
Was versteht man unter Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erhoben wird. Sie dient der Finanzierung von Straßenreparaturen und Ausbauprojekten. Auch ausländische Fahrzeuge unterliegen nach einem Jahr der Steuerpflicht.
Wie berechnet sich die Fahrzeugsteuer?
Die Berechnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Hubraum-Komponente — Benziner: 2 Euro pro angefangene 100 ccm, Diesel: 9,50 Euro pro 100 ccm
- CO2-Komponente — Ab 95 g/km: 2 Euro pro Gramm, stufenweise steigend bis 4-5,50 Euro pro Gramm bei hohem Ausstoß
Für die Berechnung benötigen Sie: CO2-Emission, Hubraum, Antriebsart und Erstzulassungsdatum. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Für welche Fahrzeuge muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden?
- Elektroautos — Bei Erstzulassung bis zu 10 Jahre befreit, danach 50% Ermäßigung
- Erdgasfahrzeuge — Steuerbegünstigung bis 31.12.2026
- Oldtimer — H-Kennzeichen (über 30 Jahre alt): pauschal 191 Euro/Jahr, Motorräder 46 Euro/Jahr
- Schwerbehinderte — Vollständige Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG) oder 50% Ermäßigung (G, Gl)
- Einsatzfahrzeuge — Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr sind grundsätzlich befreit
FAQ KFZ-Steuer-Rechner
Der Fahrzeughalter ist steuerpflichtig. Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, muss die Steuer entrichten. Bei einem Halterwechsel geht die Steuerpflicht auf den neuen Halter über.
Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung. Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für den Zulassungszeitraum berechnet.
Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach erhalten sie eine 50%ige Ermäßigung. Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder aG können eine vollständige Befreiung beantragen. Bei Merkzeichen G oder Gl gibt es eine 50%ige Ermäßigung. Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich befreit.
Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto eingezogen. Sie müssen bei der Zulassung Ihre Bankverbindung angeben. Die Steuer wird in der Regel jährlich eingezogen, eine Ratenzahlung ist auf Antrag möglich (halbjährlich oder vierteljährlich gegen Aufpreis).
Seit 2014 ist der Zoll für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Die Hauptzollämter ziehen die Steuer ein und sind auch Ansprechpartner bei Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer.
Ja, auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt. Halbjährliche Zahlung kostet 3% Aufschlag, vierteljährliche Zahlung 6% Aufschlag auf den Jahresbetrag.
Bei fehlender Kontodeckung wird ein erneuter Einzugsversuch unternommen. Schlägt auch dieser fehl, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden. Außerdem fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an.
Ja, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Bei einem Firmenwagen kann die Kfz-Steuer vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung wird der betriebliche Anteil angesetzt.
Eine neue Bankverbindung muss dem zuständigen Hauptzollamt mitgeteilt werden. Dies kann schriftlich oder online erfolgen. Andernfalls kann der Steuereinzug fehlschlagen.
Schwerbehinderte Personen können je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eine vollständige Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG) oder eine 50%ige Ermäßigung (Merkzeichen G, Gl) der Kfz-Steuer beantragen. Der Antrag wird beim Hauptzollamt gestellt.
Die Höhe hängt von Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart ab. Für Benziner werden 2 Euro pro 100 ccm Hubraum berechnet, für Diesel 9,50 Euro pro 100 ccm. Dazu kommt ein CO2-Aufschlag von 2-4 Euro pro Gramm je Kilometer über dem Freibetrag von 95 g/km.
Bei Leasingfahrzeugen ist in der Regel der Leasingnehmer der Fahrzeughalter und damit steuerpflichtig. Die Kfz-Steuer ist oft in der Leasingrate enthalten, dies hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Ja, bei Abmeldung vor Ablauf des Steuerjahres wird die zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet. Die Rückzahlung erfolgt automatisch auf das hinterlegte Konto.
Die Kfz-Steuer gilt für alle zugelassenen Fahrzeuge: PKW, Motorräder, Wohnmobile, LKW und Anhänger. Für jede Fahrzeugart gibt es eigene Berechnungsgrundlagen. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191 Euro pro Jahr (Motorräder 46 Euro).
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