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EVB Sofort: So erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung
Zulassung 7 Min. aktualisiert 25.09.2026

EVB Sofort: So erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung

Die eVB Nummer beantragen Sie beim Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht abschließen. Online kommt sie meist in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail und ist kostenlos.

Die eVB Nummer beantragen Sie bei dem Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht für Ihr Fahrzeug abschließen: online, telefonisch oder in einer Agentur. Die siebenstellige Nummer ist kostenlos und kommt online meist wenige Minuten nach dem Abschluss per SMS oder E-Mail, am Telefon und in der Agentur oft noch während des Gesprächs.

eVB sofort: Was hinter der Nummer steckt

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Zulassungsstelle nach, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV, Stand Mai 2024) stehen die ersten zwei Zeichen für den Versicherer, die übrigen fünf sind zufällig kombiniert.

Die Nummer selbst ist nur ein Schlüssel. Der eigentliche Datensatz liegt in einer zentralen Datenbank, die die GDV Dienstleistungs-GmbH betreibt. Laut GDV sind rund 420 Zulassungsstellen und 110 Versicherer angeschlossen, pro Jahr entstehen etwa 15 Millionen eVB. Die Zulassungsstelle ruft den Datensatz mit Ihrer Nummer in Sekunden ab. Ein Papiernachweis ist nicht nötig.

Rechtliche Grundlage: § 49 FZV und Pflichtversicherung

Jeder Halter muss für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Den Nachweis regelt § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV in der Fassung seit 1. September 2023). Danach übermittelt der Versicherer die Versicherungsbestätigung über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde.

Pflichtangaben sind Name und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, die Nummer der Bestätigung sowie Name und Anschrift des Versicherungsnehmers. Weitere Daten wie Halter, Versicherungsbeginn oder Kennzeichenart können hinzukommen. Eine feste Gültigkeitsdauer schreibt die FZV nicht vor. Wie lange Ihre Nummer gilt, erklärt der Ratgeber Wie lange ist die eVB Nummer gültig.

Wann Sie eine eVB brauchen und wann nicht

Laut ADAC (Stand April 2026) und GDV verlangt die Zulassungsstelle eine neue eVB in diesen Fällen:

  • Neuzulassung: Neuwagen oder Fahrzeug, das erstmals auf Sie zugelassen wird.
  • Halterwechsel: Sie kaufen ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug und melden es um.
  • Wiederzulassung: Ein abgemeldetes Fahrzeug soll wieder auf die Straße.
  • Umzug: Sie ziehen in einen anderen Zulassungsbezirk und melden das Fahrzeug dort um.
  • Kurzzeitkennzeichen: Für Überführungs- und Probefahrten brauchen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.

Keine neue eVB brauchen Sie beim reinen Versichererwechsel. Wechseln Sie zum Jahreswechsel den Anbieter, bleibt das Fahrzeug zugelassen. Der neue Versicherer meldet den Vertrag selbst an die Zulassungsbehörde, ein Gang zur Zulassungsstelle entfällt.

Drei Wege zur eVB im Vergleich

Jeder Kfz-Versicherer stellt eVB aus. Unterschiede gibt es vor allem bei Erreichbarkeit und Tempo. Die Tabelle fasst die Wege zusammen, die Versicherer wie die Württembergische und der GDV beschreiben.

WegDauer bis zur NummerErreichbarkeitZustellungGeeignet für
Online beim Versicherer oder über einen Vergleichmeist wenige Minuten nach Abschlussrund um die UhrSMS und/oder E-MailStandardfälle, Preisvergleich vor Abschluss
Telefonisch beim Versicherermeist noch im Gesprächzu den Servicezeitenmündlich, dazu SMS oder E-MailRückfragen, Sonderfälle wie Oldtimer
Agentur oder Makler vor Ortmeist während des Terminszu den ÖffnungszeitenAusdruck, SMS oder E-Mailpersönliche Beratung, Firmenfahrzeuge
Bestehender Versicherer, Kundenportaloft sofort, wenn Kundendaten vorliegenrund um die Uhrim Portal, per E-MailZweitwagen, Fahrzeugtausch

Wichtig: Eine eVB gibt es nur zusammen mit einem Versicherungsantrag. Wer bei einem Anbieter eine Nummer holt, schließt dort auch die Haftpflicht ab. Deshalb lohnt der Tarifvergleich vor dem Antrag, nicht danach. Über einen Vergleich sehen Sie die Beiträge mehrerer Anbieter nebeneinander und schließen beim gewählten Tarif direkt ab. Die eVB kommt dann genauso schnell wie beim Direktabschluss auf der Website des Versicherers. Wie die Zustellung aufs Handy im Detail abläuft, zeigt der Ratgeber eVB Nummer per SMS.

Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag

Für die bloße Nummer reichen manchen Versicherern Name und Anschrift. Für einen verbindlichen Tarif fragt der Versicherer aber mehr ab. Halten Sie diese Daten bereit:

  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung für das Lastschriftmandat.
  • Fahrzeugdaten: Hersteller- und Typschlüssel (HSN und TSN, Feld 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
  • Nutzung: geplante Jahresfahrleistung, Stellplatz über Nacht, Fahrerkreis.
  • Vorversicherung: bisheriger Versicherer und Vertragsnummer, damit Ihre SF-Klasse übernommen wird.
  • Wunschkennzeichen: optional; die Kennzeichenart (normal, Saison, Oldtimer) sollte stimmen.

Fehlt die Vorversicherung, stuft der Versicherer Sie oft in eine Anfängerklasse ein. Das lässt sich später korrigieren, kostet bis dahin aber Beitrag.

Schritt für Schritt: eVB online beantragen

  1. Tarife vergleichen: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko wählen und Angebote gegenüberstellen.
  2. Antrag ausfüllen: Personen-, Fahrzeug- und Vorversicherungsdaten eingeben, Versicherungsbeginn auf den geplanten Zulassungstag setzen.
  3. Handynummer und E-Mail-Adresse prüfen: Ein Zahlendreher verzögert die Zustellung.
  4. Antrag absenden: Die eVB kommt je nach Anbieter per SMS, per E-Mail oder im Kundenportal.
  5. Nummer notieren: Buchstaben und Ziffern exakt übernehmen, etwa den Unterschied zwischen 0 und O beachten.
  6. Zulassung erledigen: vor Ort oder online per i-Kfz. Den Ablauf bei der Behörde beschreibt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.

Vorläufiger Schutz und erster Beitrag

Mit der eVB sagt der Versicherer Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz zu. Nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Abschnitt B.2.1) gilt er in der Haftpflicht ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab der Zulassung mit dieser eVB. Für Teil- und Vollkasko gilt vorläufiger Schutz nur, wenn der Versicherer ihn ausdrücklich zusagt.

Den ersten Beitrag müssen Sie nach AKB C.1.1 nach Zugang des Versicherungsscheins zügig zahlen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit. Zahlen Sie schuldhaft nicht, kann der vorläufige Schutz rückwirkend entfallen. Ein Lastschriftmandat verhindert das zuverlässig.

Setzen Sie den Versicherungsbeginn im Antrag auf den geplanten Zulassungstag. Der Beitrag läuft erst ab der Zulassung, nicht ab dem Tag, an dem Sie die eVB erhalten. Eine früh beantragte Nummer kostet Sie also keinen zusätzlichen Beitrag. Verschiebt sich der Termin bei der Zulassungsstelle um einige Wochen, müssen Sie beim Versicherer nichts ändern, solange die Nummer noch gültig ist.

Beispielrechnungen: Was der Weg zur eVB kostet

Beispiel 1 (Annahmen): Sie kaufen einen Kompaktwagen, SF-Klasse 5, Haftpflicht mit Teilkasko. Ihr Hausversicherer nennt am Telefon 690 € Jahresbeitrag und schickt die eVB sofort. Ein Vergleich vor dem Antrag zeigt einen gleichwertigen Tarif für 540 €. Die eVB ist in beiden Fällen kostenlos. Der Unterschied liegt allein im Tarif: 150 € im ersten Jahr, über drei Jahre bei gleichem Beitrag 450 €.

Beispiel 2 (Annahmen): Sie holen einen Gebrauchtwagen in 300 km Entfernung ab. Variante A: Sie beantragen vorher eine normale eVB und melden das Auto online per i-Kfz an. Kosten: 0 € für die eVB, 12,80 € Zulassungsgebühr, dazu Kennzeichen für etwa 30 €, zusammen rund 43 €. Variante B: Sie überführen mit Kurzzeitkennzeichen. Kosten: 13,10 € Gebühr, etwa 30 € für Schilder, Kurzzeit-eVB je nach Anbieter 30 bis 120 €, hier mit 60 € angesetzt, zusammen rund 103 €. Danach folgt die reguläre Zulassung mit neuer eVB.

Alle Gebühren für Zulassung und Nebenkosten schlüsselt der Ratgeber eVB-Nummer Kosten auf.

Sonderfälle: Kurzzeit, Saison, Motorrad, Anhänger

  • Kurzzeitkennzeichen: Sie brauchen eine eigene Kurzzeit-eVB. Das Kennzeichen gilt nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung.
  • Saisonkennzeichen: Geben Sie den Zeitraum schon im Antrag an, damit die eVB zur Kennzeichenart passt.
  • Motorrad und Anhänger: Der Weg ist derselbe wie beim Pkw. Auch zulassungspflichtige Anhänger brauchen eine eigene eVB.
  • Mofa und E-Scooter: Hier gibt es keine eVB, sondern ein Versicherungskennzeichen mit Versicherungsbescheinigung.

Häufige Fehler beim Beantragen

  • Ohne Vergleich zugreifen: Die schnellste eVB ist nicht automatisch die günstigste Versicherung.
  • Zu früh beantragen: Viele Versicherer geben sechs Monate Gültigkeit. Wer zu früh beantragt, braucht bei verschobener Zulassung eine neue Nummer.
  • Falsche Kennzeichenart: Eine eVB für ein normales Kennzeichen passt nicht für ein Kurzzeitkennzeichen.
  • Nummer doppelt nutzen: Jede eVB ist nur für eine einzige Zulassung verwendbar.
  • Vorversicherung weglassen: Ohne Angabe fällt der SF-Rabatt zunächst weg.

Ist die Nummer schon verfallen, hilft der Ratgeber eVB Nummer abgelaufen weiter.

Fazit: eVB sofort, Tarif mit Bedacht

Die eVB Nummer beantragen Sie in wenigen Minuten beim Versicherer Ihrer Wahl, kostenlos und ohne Papier. Entscheidend ist nicht der Weg zur Nummer, sondern der Tarif dahinter, denn den zahlen Sie jedes Jahr. Vergleichen Sie deshalb zuerst im Kfz-Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre eVB sofort nach dem Abschluss per SMS und E-Mail.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Die eVB Nummer erhalten Sie ausschließlich bei einem Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen. Möglich ist das online auf der Website des Versicherers oder über einen Vergleich, telefonisch beim Kundenservice oder persönlich in einer Agentur. Laut GDV sind rund 110 Versicherer an das eVB-Verfahren angeschlossen. Die Zulassungsstelle selbst stellt keine eVB aus. Wählen Sie den Versicherer deshalb vor dem Antrag bewusst aus, denn mit der Nummer beginnt auch der Vertrag.
Online kommt die eVB meist wenige Minuten nach dem Absenden des Antrags per SMS oder E-Mail, rund um die Uhr. Telefonisch oder in der Agentur nennt Ihnen der Berater die siebenstellige Nummer oft direkt im Gespräch. Verzögerungen entstehen fast nur durch Tippfehler bei Handynummer oder E-Mail-Adresse oder durch Sonderfälle, die der Versicherer manuell prüft. Kommt nach 30 Minuten nichts an, prüfen Sie den Spam-Ordner und rufen dann beim Versicherer an.
Nein, die eVB selbst ist bei allen Versicherern kostenlos. Das bestätigen GDV, ADAC und die Versicherer selbst. Geld kostet erst der Versicherungsbeitrag ab dem Tag der Zulassung und die Gebühr der Zulassungsstelle: 30 € vor Ort oder 12,80 € online per i-Kfz, jeweils zuzüglich Kennzeichen. Ausnahme ist die Kurzzeit-eVB für ein Kurzzeitkennzeichen, denn dahinter steht eine eigene kurze Versicherung, die je nach Anbieter etwa 30 bis 120 € kostet.
Mindestens Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, denn diese Angaben verlangt § 49 FZV im Datensatz. Für einen verbindlichen Tarif fragt der Versicherer zusätzlich Geburtsdatum, Bankverbindung, Hersteller- und Typschlüssel aus Feld 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung, Jahresfahrleistung und Vorversicherung ab. Die Vorversicherung ist wichtig, weil der neue Versicherer nur damit Ihre SF-Klasse übernehmen kann. Fehlt sie, zahlen Sie im ungünstigsten Fall zunächst den Beitrag einer Anfängerklasse.
Nein. Beim reinen Versichererwechsel bleibt Ihr Fahrzeug zugelassen, eine neue eVB ist laut GDV nicht nötig. Der neue Versicherer meldet den Vertrag selbst an die Zulassungsbehörde. Eine neue eVB brauchen Sie nur, wenn ein Zulassungsvorgang ansteht: Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung nach Abmeldung, Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder ein Kurzzeitkennzeichen. Jede Nummer gilt nur für eine einzige Zulassung und ist danach verbraucht.
Nach den GDV-Musterbedingungen AKB 2015 (Abschnitt B.2.1) haben Sie in der Kfz-Haftpflicht vorläufigen Schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab der Zulassung mit dieser eVB. Teil- und Vollkasko sind nur vorläufig versichert, wenn der Versicherer das ausdrücklich zusagt. Den ersten Beitrag zahlen Sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit. Zahlen Sie schuldhaft nicht, kann der vorläufige Schutz rückwirkend entfallen. Ein Lastschriftmandat schützt Sie davor.

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