Die eVB Nummer beantragen Sie bei dem Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht für Ihr Fahrzeug abschließen: online, telefonisch oder in einer Agentur. Die siebenstellige Nummer ist kostenlos und kommt online meist wenige Minuten nach dem Abschluss per SMS oder E-Mail, am Telefon und in der Agentur oft noch während des Gesprächs.
eVB sofort: Was hinter der Nummer steckt
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Zulassungsstelle nach, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV, Stand Mai 2024) stehen die ersten zwei Zeichen für den Versicherer, die übrigen fünf sind zufällig kombiniert.
Die Nummer selbst ist nur ein Schlüssel. Der eigentliche Datensatz liegt in einer zentralen Datenbank, die die GDV Dienstleistungs-GmbH betreibt. Laut GDV sind rund 420 Zulassungsstellen und 110 Versicherer angeschlossen, pro Jahr entstehen etwa 15 Millionen eVB. Die Zulassungsstelle ruft den Datensatz mit Ihrer Nummer in Sekunden ab. Ein Papiernachweis ist nicht nötig.
Rechtliche Grundlage: § 49 FZV und Pflichtversicherung
Jeder Halter muss für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Den Nachweis regelt § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV in der Fassung seit 1. September 2023). Danach übermittelt der Versicherer die Versicherungsbestätigung über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde.
Pflichtangaben sind Name und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, die Nummer der Bestätigung sowie Name und Anschrift des Versicherungsnehmers. Weitere Daten wie Halter, Versicherungsbeginn oder Kennzeichenart können hinzukommen. Eine feste Gültigkeitsdauer schreibt die FZV nicht vor. Wie lange Ihre Nummer gilt, erklärt der Ratgeber Wie lange ist die eVB Nummer gültig.
Wann Sie eine eVB brauchen und wann nicht
Laut ADAC (Stand April 2026) und GDV verlangt die Zulassungsstelle eine neue eVB in diesen Fällen:
- Neuzulassung: Neuwagen oder Fahrzeug, das erstmals auf Sie zugelassen wird.
- Halterwechsel: Sie kaufen ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug und melden es um.
- Wiederzulassung: Ein abgemeldetes Fahrzeug soll wieder auf die Straße.
- Umzug: Sie ziehen in einen anderen Zulassungsbezirk und melden das Fahrzeug dort um.
- Kurzzeitkennzeichen: Für Überführungs- und Probefahrten brauchen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
Keine neue eVB brauchen Sie beim reinen Versichererwechsel. Wechseln Sie zum Jahreswechsel den Anbieter, bleibt das Fahrzeug zugelassen. Der neue Versicherer meldet den Vertrag selbst an die Zulassungsbehörde, ein Gang zur Zulassungsstelle entfällt.
Drei Wege zur eVB im Vergleich
Jeder Kfz-Versicherer stellt eVB aus. Unterschiede gibt es vor allem bei Erreichbarkeit und Tempo. Die Tabelle fasst die Wege zusammen, die Versicherer wie die Württembergische und der GDV beschreiben.
| Weg | Dauer bis zur Nummer | Erreichbarkeit | Zustellung | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Online beim Versicherer oder über einen Vergleich | meist wenige Minuten nach Abschluss | rund um die Uhr | SMS und/oder E-Mail | Standardfälle, Preisvergleich vor Abschluss |
| Telefonisch beim Versicherer | meist noch im Gespräch | zu den Servicezeiten | mündlich, dazu SMS oder E-Mail | Rückfragen, Sonderfälle wie Oldtimer |
| Agentur oder Makler vor Ort | meist während des Termins | zu den Öffnungszeiten | Ausdruck, SMS oder E-Mail | persönliche Beratung, Firmenfahrzeuge |
| Bestehender Versicherer, Kundenportal | oft sofort, wenn Kundendaten vorliegen | rund um die Uhr | im Portal, per E-Mail | Zweitwagen, Fahrzeugtausch |
Wichtig: Eine eVB gibt es nur zusammen mit einem Versicherungsantrag. Wer bei einem Anbieter eine Nummer holt, schließt dort auch die Haftpflicht ab. Deshalb lohnt der Tarifvergleich vor dem Antrag, nicht danach. Über einen Vergleich sehen Sie die Beiträge mehrerer Anbieter nebeneinander und schließen beim gewählten Tarif direkt ab. Die eVB kommt dann genauso schnell wie beim Direktabschluss auf der Website des Versicherers. Wie die Zustellung aufs Handy im Detail abläuft, zeigt der Ratgeber eVB Nummer per SMS.
Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag
Für die bloße Nummer reichen manchen Versicherern Name und Anschrift. Für einen verbindlichen Tarif fragt der Versicherer aber mehr ab. Halten Sie diese Daten bereit:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung für das Lastschriftmandat.
- Fahrzeugdaten: Hersteller- und Typschlüssel (HSN und TSN, Feld 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- Nutzung: geplante Jahresfahrleistung, Stellplatz über Nacht, Fahrerkreis.
- Vorversicherung: bisheriger Versicherer und Vertragsnummer, damit Ihre SF-Klasse übernommen wird.
- Wunschkennzeichen: optional; die Kennzeichenart (normal, Saison, Oldtimer) sollte stimmen.
Fehlt die Vorversicherung, stuft der Versicherer Sie oft in eine Anfängerklasse ein. Das lässt sich später korrigieren, kostet bis dahin aber Beitrag.
Schritt für Schritt: eVB online beantragen
- Tarife vergleichen: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko wählen und Angebote gegenüberstellen.
- Antrag ausfüllen: Personen-, Fahrzeug- und Vorversicherungsdaten eingeben, Versicherungsbeginn auf den geplanten Zulassungstag setzen.
- Handynummer und E-Mail-Adresse prüfen: Ein Zahlendreher verzögert die Zustellung.
- Antrag absenden: Die eVB kommt je nach Anbieter per SMS, per E-Mail oder im Kundenportal.
- Nummer notieren: Buchstaben und Ziffern exakt übernehmen, etwa den Unterschied zwischen 0 und O beachten.
- Zulassung erledigen: vor Ort oder online per i-Kfz. Den Ablauf bei der Behörde beschreibt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.
Vorläufiger Schutz und erster Beitrag
Mit der eVB sagt der Versicherer Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz zu. Nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Abschnitt B.2.1) gilt er in der Haftpflicht ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab der Zulassung mit dieser eVB. Für Teil- und Vollkasko gilt vorläufiger Schutz nur, wenn der Versicherer ihn ausdrücklich zusagt.
Den ersten Beitrag müssen Sie nach AKB C.1.1 nach Zugang des Versicherungsscheins zügig zahlen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit. Zahlen Sie schuldhaft nicht, kann der vorläufige Schutz rückwirkend entfallen. Ein Lastschriftmandat verhindert das zuverlässig.
Setzen Sie den Versicherungsbeginn im Antrag auf den geplanten Zulassungstag. Der Beitrag läuft erst ab der Zulassung, nicht ab dem Tag, an dem Sie die eVB erhalten. Eine früh beantragte Nummer kostet Sie also keinen zusätzlichen Beitrag. Verschiebt sich der Termin bei der Zulassungsstelle um einige Wochen, müssen Sie beim Versicherer nichts ändern, solange die Nummer noch gültig ist.
Beispielrechnungen: Was der Weg zur eVB kostet
Beispiel 1 (Annahmen): Sie kaufen einen Kompaktwagen, SF-Klasse 5, Haftpflicht mit Teilkasko. Ihr Hausversicherer nennt am Telefon 690 € Jahresbeitrag und schickt die eVB sofort. Ein Vergleich vor dem Antrag zeigt einen gleichwertigen Tarif für 540 €. Die eVB ist in beiden Fällen kostenlos. Der Unterschied liegt allein im Tarif: 150 € im ersten Jahr, über drei Jahre bei gleichem Beitrag 450 €.
Beispiel 2 (Annahmen): Sie holen einen Gebrauchtwagen in 300 km Entfernung ab. Variante A: Sie beantragen vorher eine normale eVB und melden das Auto online per i-Kfz an. Kosten: 0 € für die eVB, 12,80 € Zulassungsgebühr, dazu Kennzeichen für etwa 30 €, zusammen rund 43 €. Variante B: Sie überführen mit Kurzzeitkennzeichen. Kosten: 13,10 € Gebühr, etwa 30 € für Schilder, Kurzzeit-eVB je nach Anbieter 30 bis 120 €, hier mit 60 € angesetzt, zusammen rund 103 €. Danach folgt die reguläre Zulassung mit neuer eVB.
Alle Gebühren für Zulassung und Nebenkosten schlüsselt der Ratgeber eVB-Nummer Kosten auf.
Sonderfälle: Kurzzeit, Saison, Motorrad, Anhänger
- Kurzzeitkennzeichen: Sie brauchen eine eigene Kurzzeit-eVB. Das Kennzeichen gilt nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung.
- Saisonkennzeichen: Geben Sie den Zeitraum schon im Antrag an, damit die eVB zur Kennzeichenart passt.
- Motorrad und Anhänger: Der Weg ist derselbe wie beim Pkw. Auch zulassungspflichtige Anhänger brauchen eine eigene eVB.
- Mofa und E-Scooter: Hier gibt es keine eVB, sondern ein Versicherungskennzeichen mit Versicherungsbescheinigung.
Häufige Fehler beim Beantragen
- Ohne Vergleich zugreifen: Die schnellste eVB ist nicht automatisch die günstigste Versicherung.
- Zu früh beantragen: Viele Versicherer geben sechs Monate Gültigkeit. Wer zu früh beantragt, braucht bei verschobener Zulassung eine neue Nummer.
- Falsche Kennzeichenart: Eine eVB für ein normales Kennzeichen passt nicht für ein Kurzzeitkennzeichen.
- Nummer doppelt nutzen: Jede eVB ist nur für eine einzige Zulassung verwendbar.
- Vorversicherung weglassen: Ohne Angabe fällt der SF-Rabatt zunächst weg.
Ist die Nummer schon verfallen, hilft der Ratgeber eVB Nummer abgelaufen weiter.
Fazit: eVB sofort, Tarif mit Bedacht
Die eVB Nummer beantragen Sie in wenigen Minuten beim Versicherer Ihrer Wahl, kostenlos und ohne Papier. Entscheidend ist nicht der Weg zur Nummer, sondern der Tarif dahinter, denn den zahlen Sie jedes Jahr. Vergleichen Sie deshalb zuerst im Kfz-Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre eVB sofort nach dem Abschluss per SMS und E-Mail.




