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eVB-Nummer Kosten — kostenlos, aber was kostet die Zulassung?
Kosten 7 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB-Nummer Kosten — kostenlos, aber was kostet die Zulassung?

Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Geld kostet erst die Kfz-Versicherung ab Zulassung, dazu 30 € Zulassungsgebühr vor Ort oder 12,80 € online per i-Kfz.

Eine eVB-Nummer kostet nichts: Jeder Kfz-Versicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung kostenlos aus, auch wenn Sie das Fahrzeug am Ende gar nicht zulassen. Geld zahlen Sie erst für den Versicherungsschutz ab dem Tag der Zulassung, dazu kommen 30,00 € Zulassungsgebühr vor Ort oder 12,80 € online per i-Kfz. Eine Ausnahme bildet die Kurzzeit-eVB für das 5-Tage-Kennzeichen, deren Versicherungsbeitrag Sie direkt bezahlen.

Was kostet eine eVB-Nummer? Die Kurzantwort

Die eVB-Nummer selbst ist immer kostenlos. Das gilt für die erste Anforderung ebenso wie für eine zweite oder dritte, falls die erste abgelaufen ist. Der ADAC schreibt auf seiner eVB-Seite (Stand 22.04.2026) ausdrücklich: „Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos."

Kosten entstehen an drei anderen Stellen. Erstens beim Versicherungsbeitrag, sobald die eVB bei der Zulassung genutzt wurde. Zweitens bei den Gebühren der Zulassungsstelle und den Kennzeichenschildern. Drittens bei der Kurzzeit-eVB, die eine eigene kleine Versicherung für fünf Tage ist. Wer also nach „eVB Nummer sofort kostenlos" sucht, bekommt die Nummer tatsächlich gratis, nicht aber die Zulassung.

Was ist die eVB-Nummer genau?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern. Sie ersetzt die frühere Papier-Doppelkarte. Der Versicherer meldet die Bestätigung über das Verbandsverfahren der GDV Dienstleistungs-GmbH, die Zulassungsstelle ruft die Daten beim Anmelden elektronisch ab.

Die eVB ist also kein Produkt, das man kauft. Sie ist nur der Nachweis, dass ein Versicherer bereit ist, Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflicht zu versichern. Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur eVB-Nummer.

Rechtliche Grundlage: Warum die Zulassungsstelle die eVB verlangt

Jedes zugelassene Kraftfahrzeug braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Zulassungsstelle darf ein Fahrzeug nur zulassen, wenn dieser Schutz nachgewiesen ist. Das regelt § 49 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, Fassung 2023): Der Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch über eine Stelle der Versicherer an die Behörde.

Eine Gebühr für diese Bestätigung sieht weder das PflVG noch die FZV vor. Auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) enthält keine Position für die eVB. Die Behörde kassiert nur für die Zulassung selbst. Für Sie heißt das: Wer die eVB beim Versicherer anfordert, erhält keine Rechnung für die Nummer, weder vom Versicherer noch von der Zulassungsstelle.

Wann Sie tatsächlich zahlen: vorläufige Deckung und Beitrag

Mit der eVB sagt Ihnen der Versicherer eine vorläufige Deckung zu. Solange Sie die Nummer nicht bei der Zulassung verwenden, läuft kein Schutz und es entsteht kein Beitrag. Laut ADAC verfällt eine ungenutzte eVB einfach nach der vom Versicherer gesetzten Frist, meist drei bis sechs Monate.

Ab dem Tag der Zulassung sind Sie versichert, und ab diesem Tag zahlen Sie. Kommt der eigentliche Versicherungsvertrag danach nicht zustande, darf der Versicherer nach § 50 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Teil des Beitrags verlangen, der auf die Laufzeit der vorläufigen Deckung entfällt. Die eVB bleibt also gratis, der genutzte Schutz nicht.

Kosten rund um die Zulassung im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, was bei einer Anmeldung tatsächlich anfällt. Die Behördengebühren stammen aus der GebOSt (Anlage, Stand September 2026), die Schilderpreise aus ADAC- und HUK-Angaben von 2026.

PostenKostenQuelle / Hinweis
eVB-Nummer (regulär)0 €Versicherer, auch bei erneuter Anforderung
Zulassung vor Ort30,00 €GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online per i-Kfz12,80 €GebOSt Nr. 221.1.1
Wunschkennzeichen (Zuteilung)+ 10,20 €Zuschlag nach GebOSt
Reservierung Wunschkennzeichen+ 2,60 €nur bei Reservierung
Kennzeichenschilder (Paar)ca. 25 bis 30 €Schilderpräger, Preis frei
Kurzzeitkennzeichen (Gebühr)ca. 13 €HUK nennt 13,10 € (Stand 03/2026)
Kurzzeit-eVB (5 Tage Haftpflicht)je nach Versicherer, bei der HUK bis 50 €einzige kostenpflichtige eVB

Hinzu kommt ab Zulassung die Kfz-Steuer. Wie hoch sie für Ihr Fahrzeug ausfällt, zeigt der Kfz-Steuerrechner.

Beispielrechnung 1: Gebrauchtwagen anmelden

Annahme für dieses Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen und melden ihn mit Wunschkennzeichen an. Die Schilder kosten beim Präger 28 €.

  • Vor Ort: 0 € eVB + 30,00 € Zulassung + 10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Reservierung + 28,00 € Schilder = 70,80 €
  • Online per i-Kfz: 0 € eVB + 12,80 € Zulassung + 10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Reservierung + 28,00 € Schilder = 53,60 €

Der Weg über i-Kfz spart hier 17,20 €. In beiden Fällen kostet die eVB nichts. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.

Beispielrechnung 2: eVB genutzt, Vertrag nicht fortgeführt

Annahme für dieses Beispiel: Ihr Haftpflicht-Jahresbeitrag würde 600 € betragen. Sie melden das Auto mit der eVB an, entscheiden sich aber nach zehn Tagen für einen anderen Versicherer, und der erste Vertrag kommt nicht zustande.

Rechnung: 600 € geteilt durch 365 Tage = rund 1,64 € pro Tag. Für zehn Tage vorläufige Deckung ergibt das etwa 16,40 €. Diesen anteiligen Beitrag darf der erste Versicherer nach § 50 VVG verlangen. Hätten Sie die eVB nie bei der Zulassung genutzt, läge der Betrag bei 0 €.

Sonderfall Kurzzeit-eVB: Hier zahlen Sie wirklich

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Kurzzeit-eVB. Sie ist die Bestätigung für eine eigenständige Haftpflichtversicherung, die nur für die Gültigkeit des Kennzeichens läuft. Laut ADAC (Stand 14.07.2026) gilt das Kennzeichen für höchstens fünf Tage plus den Ausgabetag. Anders als die normale eVB bezahlen Sie diese Versicherung sofort, meist im Voraus.

Die HUK-Coburg nennt für ihre Kurzzeitversicherung bis zu 50 € einmalig (Stand 12.03.2026), andere Versicherer liegen je nach Deckung darüber oder darunter. Laut ADAC und HUK verrechnen manche Versicherer den Betrag, wenn Sie das Fahrzeug danach regulär bei ihnen versichern.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten: 13,10 € Gebühr + 25 € Schilder + 50 € Kurzzeitversicherung = 88,10 € für eine Überführung. Mehr dazu im Ratgeber eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.

eVB ohne Vertragsabschluss: Geht das?

Ja, in der Praxis schon. Die meisten Versicherer geben die eVB heraus, sobald Sie online einen Antrag stellen. Den Vertrag unterschreiben Sie damit noch nicht endgültig. Solange Sie die Nummer nicht verwenden, bleibt alles folgenlos und kostenlos.

  • Nummer nicht genutzt: sie verfällt nach Ablauf der Frist, es entstehen keine Kosten
  • Nummer genutzt: ab der Zulassung besteht Versicherungsschutz, der Beitrag läuft
  • Mehrere eVB angefordert: erlaubt, Sie verwenden aber nur eine davon bei der Zulassung
  • Später wechseln: nach Vertragsschluss gelten die normalen Kündigungsregeln

Achten Sie trotzdem auf die Gültigkeit Ihrer Nummer. Laut ADAC liegt die Höchstdauer bei 730 Tagen, die meisten Versicherer setzen drei bis sechs Monate.

Vorsicht bei Anbietern, die Geld für die eVB verlangen

Eine echte eVB kommt immer von einem Kfz-Versicherer, denn nur Versicherer haben Zugang zum Verfahren der GDV Dienstleistungs-GmbH. Wer Ihnen eine eVB „gegen Gebühr" verkauft, verkauft Ihnen entweder eine Versicherung, eine Dienstleistung oder etwas Unseriöses.

  • Zulassungsdienste: dürfen eine Servicepauschale für den Behördengang nehmen, die eVB selbst bleibt aber kostenlos
  • Vorkasse für die Nummer: ein Warnsignal, denn ein Versicherer rechnet den Beitrag ab Zulassung ab, nicht die Nummer
  • Kein Versicherer genannt: fragen Sie nach, welcher Versicherer die eVB ausstellt, und prüfen Sie den Namen
  • Kurzzeit-eVB: hier ist ein Preis normal, weil ein eigener Versicherungsschutz dahintersteht

Prüfen Sie im Zweifel die Vertragsunterlagen. Auf der Rechnung sollte ein Versicherungsbeitrag stehen, keine „eVB-Gebühr". Seriöse Versicherer nennen im Antrag den Tarif, den Jahresbeitrag und den Beginn des Schutzes. Fehlen diese Angaben, fehlt auch die Grundlage für eine echte Versicherungsbestätigung.

Auch bei Vergleichsportalen zahlen Sie für die eVB nichts extra. Der Vergleich ist für Sie kostenlos, die eVB kommt direkt vom gewählten Versicherer. Den Beitrag zahlen Sie an den Versicherer, nicht an das Portal. Auf evb-sofort.com erhalten Sie die Nummer nach dem Online-Antrag in der Regel per SMS oder E-Mail.

Schritt für Schritt zur kostenlosen eVB

  1. Fahrzeugdaten bereithalten: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II
  2. Tarife vergleichen und einen Versicherer wählen
  3. Online-Antrag ausfüllen, die eVB kommt meist per SMS oder E-Mail
  4. Nummer notieren und bei der Zulassung angeben, vor Ort oder per i-Kfz
  5. Beitrag erst ab dem Zulassungstag zahlen

Details zum Antrag finden Sie im Ratgeber eVB-Nummer beantragen.

Fazit: Gratis-Nummer, echte Kosten stecken im Tarif

Die eVB-Nummer ist kostenlos, bei jedem seriösen Versicherer und bei jeder Anforderung. Nur die Kurzzeit-eVB kostet Geld, weil dahinter ein eigener Schutz für fünf Tage steht. Den größten Kostenblock bildet der Jahresbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung, und genau dort lohnt sich der Vergleich. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einen passenden Tarif und erhalten Ihre eVB-Nummer kostenlos per SMS oder E-Mail.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ja. Die elektronische Versicherungsbestätigung kostet bei allen Kfz-Versicherern 0 Euro, auch bei einer zweiten oder dritten Anforderung. Der ADAC bestätigt das auf seiner eVB-Seite (Stand April 2026). Kosten entstehen erst ab dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug mit der Nummer zulassen, denn ab dann besteht Versicherungsschutz und der Beitrag läuft. Nutzen Sie die eVB nicht, verfällt sie nach der vom Versicherer gesetzten Frist von meist drei bis sechs Monaten ohne jede Rechnung.
Die eVB selbst kostet nichts. Für die Zulassung verlangt die Behörde nach der Gebührenordnung GebOSt 30,00 Euro vor Ort oder 12,80 Euro bei der Online-Zulassung per i-Kfz. Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro Zuschlag, die Reservierung 2,60 Euro. Dazu kommen die Kennzeichenschilder, die beim Schilderpräger meist 25 bis 30 Euro pro Paar kosten. Mit Wunschkennzeichen landen Sie vor Ort also bei rund 70 Euro, online bei rund 54 Euro.
Die Kurzzeit-eVB ist die einzige eVB, für die Sie zahlen, weil dahinter eine eigene Haftpflichtversicherung für höchstens fünf Tage plus Ausgabetag steht. Die HUK-Coburg nennt dafür bis zu 50 Euro einmalig (Stand März 2026), andere Versicherer liegen je nach Deckung darüber oder darunter. Hinzu kommen rund 13 Euro Gebühr der Zulassungsstelle und etwa 25 Euro für die Schilder. Manche Versicherer verrechnen den Betrag, wenn Sie das Fahrzeug danach regulär bei ihnen versichern.
Nein. Eine eVB, die Sie nie bei der Zulassungsstelle angeben, löst keinen Versicherungsschutz und damit keinen Beitrag aus. Sie verfällt nach der Frist des Versicherers, die meist bei drei bis sechs Monaten liegt, höchstens aber bei 730 Tagen. Sie dürfen auch bei mehreren Versicherern eine eVB anfordern und am Ende nur eine davon verwenden. Die übrigen Nummern verfallen ungenutzt und kosten Sie 0 Euro.
Dann hat die vorläufige Deckung ab dem Zulassungstag bestanden. Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, darf der Versicherer nach § 50 Versicherungsvertragsgesetz den Teil des Beitrags verlangen, der auf diese Zeit entfällt. Beispiel mit angenommenem Jahresbeitrag von 600 Euro: Zehn Tage Deckung kosten rund 16,40 Euro. Die eVB selbst bleibt dabei kostenlos, Sie bezahlen nur den tatsächlich genutzten Schutz.
Eine echte eVB stellt nur ein Kfz-Versicherer aus, und zwar kostenlos. Zulassungsdienste dürfen eine Servicepauschale für den Behördengang berechnen, die Nummer selbst ist darin aber kein Kostenfaktor. Verlangt jemand Vorkasse ausdrücklich für die eVB, ohne einen Versicherer zu nennen, sollten Sie misstrauisch werden. Ein seriöser Versicherer rechnet ab dem Zulassungstag einen Versicherungsbeitrag ab. Einzige Ausnahme ist die Kurzzeit-eVB für fünf Tage, bei der ein Preis von bis zu rund 50 Euro normal ist.

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