Eine eVB-Nummer kostet nichts: Jeder Kfz-Versicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung kostenlos aus, auch wenn Sie das Fahrzeug am Ende gar nicht zulassen. Geld zahlen Sie erst für den Versicherungsschutz ab dem Tag der Zulassung, dazu kommen 30,00 € Zulassungsgebühr vor Ort oder 12,80 € online per i-Kfz. Eine Ausnahme bildet die Kurzzeit-eVB für das 5-Tage-Kennzeichen, deren Versicherungsbeitrag Sie direkt bezahlen.
Was kostet eine eVB-Nummer? Die Kurzantwort
Die eVB-Nummer selbst ist immer kostenlos. Das gilt für die erste Anforderung ebenso wie für eine zweite oder dritte, falls die erste abgelaufen ist. Der ADAC schreibt auf seiner eVB-Seite (Stand 22.04.2026) ausdrücklich: „Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos."
Kosten entstehen an drei anderen Stellen. Erstens beim Versicherungsbeitrag, sobald die eVB bei der Zulassung genutzt wurde. Zweitens bei den Gebühren der Zulassungsstelle und den Kennzeichenschildern. Drittens bei der Kurzzeit-eVB, die eine eigene kleine Versicherung für fünf Tage ist. Wer also nach „eVB Nummer sofort kostenlos" sucht, bekommt die Nummer tatsächlich gratis, nicht aber die Zulassung.
Was ist die eVB-Nummer genau?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern. Sie ersetzt die frühere Papier-Doppelkarte. Der Versicherer meldet die Bestätigung über das Verbandsverfahren der GDV Dienstleistungs-GmbH, die Zulassungsstelle ruft die Daten beim Anmelden elektronisch ab.
Die eVB ist also kein Produkt, das man kauft. Sie ist nur der Nachweis, dass ein Versicherer bereit ist, Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflicht zu versichern. Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur eVB-Nummer.
Rechtliche Grundlage: Warum die Zulassungsstelle die eVB verlangt
Jedes zugelassene Kraftfahrzeug braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Zulassungsstelle darf ein Fahrzeug nur zulassen, wenn dieser Schutz nachgewiesen ist. Das regelt § 49 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, Fassung 2023): Der Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch über eine Stelle der Versicherer an die Behörde.
Eine Gebühr für diese Bestätigung sieht weder das PflVG noch die FZV vor. Auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) enthält keine Position für die eVB. Die Behörde kassiert nur für die Zulassung selbst. Für Sie heißt das: Wer die eVB beim Versicherer anfordert, erhält keine Rechnung für die Nummer, weder vom Versicherer noch von der Zulassungsstelle.
Wann Sie tatsächlich zahlen: vorläufige Deckung und Beitrag
Mit der eVB sagt Ihnen der Versicherer eine vorläufige Deckung zu. Solange Sie die Nummer nicht bei der Zulassung verwenden, läuft kein Schutz und es entsteht kein Beitrag. Laut ADAC verfällt eine ungenutzte eVB einfach nach der vom Versicherer gesetzten Frist, meist drei bis sechs Monate.
Ab dem Tag der Zulassung sind Sie versichert, und ab diesem Tag zahlen Sie. Kommt der eigentliche Versicherungsvertrag danach nicht zustande, darf der Versicherer nach § 50 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Teil des Beitrags verlangen, der auf die Laufzeit der vorläufigen Deckung entfällt. Die eVB bleibt also gratis, der genutzte Schutz nicht.
Kosten rund um die Zulassung im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt, was bei einer Anmeldung tatsächlich anfällt. Die Behördengebühren stammen aus der GebOSt (Anlage, Stand September 2026), die Schilderpreise aus ADAC- und HUK-Angaben von 2026.
| Posten | Kosten | Quelle / Hinweis |
|---|---|---|
| eVB-Nummer (regulär) | 0 € | Versicherer, auch bei erneuter Anforderung |
| Zulassung vor Ort | 30,00 € | GebOSt Nr. 221.1 |
| Zulassung online per i-Kfz | 12,80 € | GebOSt Nr. 221.1.1 |
| Wunschkennzeichen (Zuteilung) | + 10,20 € | Zuschlag nach GebOSt |
| Reservierung Wunschkennzeichen | + 2,60 € | nur bei Reservierung |
| Kennzeichenschilder (Paar) | ca. 25 bis 30 € | Schilderpräger, Preis frei |
| Kurzzeitkennzeichen (Gebühr) | ca. 13 € | HUK nennt 13,10 € (Stand 03/2026) |
| Kurzzeit-eVB (5 Tage Haftpflicht) | je nach Versicherer, bei der HUK bis 50 € | einzige kostenpflichtige eVB |
Hinzu kommt ab Zulassung die Kfz-Steuer. Wie hoch sie für Ihr Fahrzeug ausfällt, zeigt der Kfz-Steuerrechner.
Beispielrechnung 1: Gebrauchtwagen anmelden
Annahme für dieses Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen und melden ihn mit Wunschkennzeichen an. Die Schilder kosten beim Präger 28 €.
- Vor Ort: 0 € eVB + 30,00 € Zulassung + 10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Reservierung + 28,00 € Schilder = 70,80 €
- Online per i-Kfz: 0 € eVB + 12,80 € Zulassung + 10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Reservierung + 28,00 € Schilder = 53,60 €
Der Weg über i-Kfz spart hier 17,20 €. In beiden Fällen kostet die eVB nichts. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.
Beispielrechnung 2: eVB genutzt, Vertrag nicht fortgeführt
Annahme für dieses Beispiel: Ihr Haftpflicht-Jahresbeitrag würde 600 € betragen. Sie melden das Auto mit der eVB an, entscheiden sich aber nach zehn Tagen für einen anderen Versicherer, und der erste Vertrag kommt nicht zustande.
Rechnung: 600 € geteilt durch 365 Tage = rund 1,64 € pro Tag. Für zehn Tage vorläufige Deckung ergibt das etwa 16,40 €. Diesen anteiligen Beitrag darf der erste Versicherer nach § 50 VVG verlangen. Hätten Sie die eVB nie bei der Zulassung genutzt, läge der Betrag bei 0 €.
Sonderfall Kurzzeit-eVB: Hier zahlen Sie wirklich
Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Kurzzeit-eVB. Sie ist die Bestätigung für eine eigenständige Haftpflichtversicherung, die nur für die Gültigkeit des Kennzeichens läuft. Laut ADAC (Stand 14.07.2026) gilt das Kennzeichen für höchstens fünf Tage plus den Ausgabetag. Anders als die normale eVB bezahlen Sie diese Versicherung sofort, meist im Voraus.
Die HUK-Coburg nennt für ihre Kurzzeitversicherung bis zu 50 € einmalig (Stand 12.03.2026), andere Versicherer liegen je nach Deckung darüber oder darunter. Laut ADAC und HUK verrechnen manche Versicherer den Betrag, wenn Sie das Fahrzeug danach regulär bei ihnen versichern.
Beispielrechnung mit angenommenen Werten: 13,10 € Gebühr + 25 € Schilder + 50 € Kurzzeitversicherung = 88,10 € für eine Überführung. Mehr dazu im Ratgeber eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.
eVB ohne Vertragsabschluss: Geht das?
Ja, in der Praxis schon. Die meisten Versicherer geben die eVB heraus, sobald Sie online einen Antrag stellen. Den Vertrag unterschreiben Sie damit noch nicht endgültig. Solange Sie die Nummer nicht verwenden, bleibt alles folgenlos und kostenlos.
- Nummer nicht genutzt: sie verfällt nach Ablauf der Frist, es entstehen keine Kosten
- Nummer genutzt: ab der Zulassung besteht Versicherungsschutz, der Beitrag läuft
- Mehrere eVB angefordert: erlaubt, Sie verwenden aber nur eine davon bei der Zulassung
- Später wechseln: nach Vertragsschluss gelten die normalen Kündigungsregeln
Achten Sie trotzdem auf die Gültigkeit Ihrer Nummer. Laut ADAC liegt die Höchstdauer bei 730 Tagen, die meisten Versicherer setzen drei bis sechs Monate.
Vorsicht bei Anbietern, die Geld für die eVB verlangen
Eine echte eVB kommt immer von einem Kfz-Versicherer, denn nur Versicherer haben Zugang zum Verfahren der GDV Dienstleistungs-GmbH. Wer Ihnen eine eVB „gegen Gebühr" verkauft, verkauft Ihnen entweder eine Versicherung, eine Dienstleistung oder etwas Unseriöses.
- Zulassungsdienste: dürfen eine Servicepauschale für den Behördengang nehmen, die eVB selbst bleibt aber kostenlos
- Vorkasse für die Nummer: ein Warnsignal, denn ein Versicherer rechnet den Beitrag ab Zulassung ab, nicht die Nummer
- Kein Versicherer genannt: fragen Sie nach, welcher Versicherer die eVB ausstellt, und prüfen Sie den Namen
- Kurzzeit-eVB: hier ist ein Preis normal, weil ein eigener Versicherungsschutz dahintersteht
Prüfen Sie im Zweifel die Vertragsunterlagen. Auf der Rechnung sollte ein Versicherungsbeitrag stehen, keine „eVB-Gebühr". Seriöse Versicherer nennen im Antrag den Tarif, den Jahresbeitrag und den Beginn des Schutzes. Fehlen diese Angaben, fehlt auch die Grundlage für eine echte Versicherungsbestätigung.
Auch bei Vergleichsportalen zahlen Sie für die eVB nichts extra. Der Vergleich ist für Sie kostenlos, die eVB kommt direkt vom gewählten Versicherer. Den Beitrag zahlen Sie an den Versicherer, nicht an das Portal. Auf evb-sofort.com erhalten Sie die Nummer nach dem Online-Antrag in der Regel per SMS oder E-Mail.
Schritt für Schritt zur kostenlosen eVB
- Fahrzeugdaten bereithalten: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II
- Tarife vergleichen und einen Versicherer wählen
- Online-Antrag ausfüllen, die eVB kommt meist per SMS oder E-Mail
- Nummer notieren und bei der Zulassung angeben, vor Ort oder per i-Kfz
- Beitrag erst ab dem Zulassungstag zahlen
Details zum Antrag finden Sie im Ratgeber eVB-Nummer beantragen.
Fazit: Gratis-Nummer, echte Kosten stecken im Tarif
Die eVB-Nummer ist kostenlos, bei jedem seriösen Versicherer und bei jeder Anforderung. Nur die Kurzzeit-eVB kostet Geld, weil dahinter ein eigener Schutz für fünf Tage steht. Den größten Kostenblock bildet der Jahresbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung, und genau dort lohnt sich der Vergleich. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einen passenden Tarif und erhalten Ihre eVB-Nummer kostenlos per SMS oder E-Mail.




