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eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen — Antrag, Kosten, Gültigkeit
Zulassung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen — Antrag, Kosten, Gültigkeit

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine Kurzzeit-eVB mit Haftpflicht für höchstens fünf Tage, meist 30 bis 130 €. Dazu kommen rund 13 € Gebühr und 25 € für Schilder.

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine Kurzzeit-eVB, die nur Haftpflichtschutz für höchstens fünf Tage nach der Zuteilung bietet und je nach Versicherer etwa 30 bis 130 € kostet. Dazu kommen 10,20 € Gebühr der Zulassungsstelle plus Auslagen (zusammen rund 13 €) und etwa 25 € für die Schilder. Das Kennzeichen erlaubt nur Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und gilt bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen, oft 5-Tage-Kennzeichen genannt, ist ein amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge ohne reguläre Zulassung. Die Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern und beginnt mit 03 oder 04, zum Beispiel M 04123. Rechts auf dem Schild steht in einem gelben Feld das Ablaufdatum. Umgangssprachlich heißt es deshalb manchmal gelbes Kennzeichen, obwohl das Schild selbst weiß ist.

Seit der Reform vom 1. April 2015 ist das Kennzeichen fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Sie dürfen es also nicht nacheinander an mehreren Autos verwenden. Die Zulassungsstelle stellt dazu einen eigenen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen aus, den Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen.

Rechtliche Grundlage: § 42 FZV

Die Regeln stehen in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, Fassung 2023, Stand gesetze-im-internet.de, September 2026). Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf danach zu Probe- oder Überführungsfahrten fahren, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Genehmigung: Das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ oder hat eine Einzelgenehmigung.
  • Hauptuntersuchung: Ein gültiger HU-Nachweis liegt vor, sonst gelten Einschränkungen (siehe unten).
  • Haftpflicht: Es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz, nachgewiesen durch die eVB.
  • Kennzeichen: Das Fahrzeug führt das zugeteilte Kurzzeitkennzeichen.

Die Schilder müssen nicht fest verschraubt sein, eine sichere Halterung genügt. Nach dem Ablaufdatum darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Der Halter darf eine solche Fahrt auch nicht anordnen oder zulassen (§ 42 Abs. 4 FZV).

Die Kurzzeit-eVB: Warum eine normale eVB nicht reicht

Die reguläre eVB bestätigt eine unbefristete Kfz-Versicherung für eine Dauerzulassung. Für das Kurzzeitkennzeichen stellen Versicherer eine eigene Kurzzeit-eVB aus. Dahinter steht ein befristeter Haftpflichtvertrag, dessen Enddatum die Zulassungsstelle erfasst. Laut HUK-COBURG ist mit der Kurzzeit-eVB nur eine Zulassung für höchstens sechs Tage möglich, also Zuteilungstag plus fünf Tage.

Anders als die normale eVB ist die Kurzzeit-eVB nicht kostenlos. Sie bezahlen den Beitrag für die fünf Tage meist direkt beim Abschluss. Der Schutz entspricht den gesetzlichen Mindestsummen: 7,5 Millionen € für Personenschäden, 1,3 Millionen € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Wie lange eine normale eVB gilt, erklärt der Ratgeber Gültigkeit der eVB-Nummer.

Kosten im Überblick

Die Gebühr der Zulassungsstelle legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Nr. 221.4) mit 10,20 € fest. Mit Auslagen nennt der ADAC (Stand Juli 2026) rund 13 €. Der Versicherungsbeitrag ist frei kalkuliert und schwankt stark.

PostenBetragQuelle / Hinweis
Zuteilung Kurzzeitkennzeichen10,20 €GebOSt Nr. 221.4
Gebühr inkl. Auslagenrund 13 €ADAC, Stand Juli 2026
Schilderpaarca. 25 €ADAC, freier Schilderpräger
Kurzzeit-Haftpflicht mit eVBca. 30 bis 130 €CosmosDirekt-Ratgeber, Stand September 2026
Beispiel HUK-COBURGbis zu 50 €HUK-COBURG, Stand September 2026
Beispiel BavariaDirekt69,90 €entfällt bei Folgevertrag dort
Kfz-Steuer0 €kein Steuergegenstand nach § 1 KraftStG
Summeca. 68 bis 168 €13 € + 25 € + 30 bis 130 €

Online-Zulassungsdienste bieten Kurzzeitkennzeichen samt Versand an, verlangen dafür aber eine Servicepauschale. Nach Angaben von Verivox liegt diese oft bei rund 75 € ohne Versicherung.

Beispielrechnung 1: Gebrauchtwagen 300 km entfernt abholen

Annahmen für dieses Beispiel: Sie kaufen einen abgemeldeten Gebrauchtwagen mit gültiger HU, 300 km von Ihrem Wohnort entfernt. Die Kurzzeit-Haftpflicht kostet 50 €. Ein Autotransport-Angebot liegt bei 350 € (angenommener Wert).

  • Gebühr Zulassungsstelle: rund 13 €
  • Schilder: 25 €
  • Kurzzeit-eVB: 50 €
  • Summe Kurzzeitkennzeichen: 88 € plus Sprit

Gegenüber dem Transport sparen Sie in diesem Beispiel rund 262 €. Dafür tragen Sie das Risiko eigener Schäden am Fahrzeug, denn die Kurzzeit-eVB deckt meist nur Schäden anderer.

Beispielrechnung 2: Anrechnung beim Folgevertrag

Einige Versicherer erlassen den Kurzzeitbeitrag, wenn Sie das Fahrzeug danach bei ihnen regulär versichern. CosmosDirekt verzichtet laut eigenem Ratgeber darauf, wenn die Zulassung innerhalb von sechs Wochen folgt. BavariaDirekt berechnet die 69,90 € bei einem anschließenden Vertrag nicht.

Annahmen für dieses Beispiel: Versicherer A verlangt 600 € Jahresbeitrag und erlässt 70 € Kurzzeitbeitrag. Versicherer B verlangt 570 € Jahresbeitrag, rechnet aber die 70 € voll ab.

  • Versicherer A: 0 € + 600 € = 600 € im ersten Jahr
  • Versicherer B: 70 € + 570 € = 640 € im ersten Jahr
  • Ergebnis: A ist im ersten Jahr 40 € günstiger, ab dem zweiten Jahr B um 30 €.

Vergleichen Sie deshalb immer den Jahresbeitrag des Folgevertrags, nicht nur den Preis der Kurzzeit-eVB.

Erlaubte Fahrten und Grenzen

Das Kurzzeitkennzeichen ist keine günstige Zulassung für ein paar Tage Urlaub. Erlaubt sind nur zwei Zwecke:

  • Probefahrt: Sie testen ein Fahrzeug vor dem Kauf.
  • Überführungsfahrt: Sie bringen ein Fahrzeug an einen anderen Ort, etwa vom Verkäufer nach Hause.

Eine Fahrt zum Einkaufen oder in den Urlaub ist nicht gedeckt. Der Zoll wertet die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ohne Probe- oder Überführungsfahrt als widerrechtliche Benutzung. Dann fällt Kfz-Steuer an (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG), und der ADAC (Stand Juli 2026) nennt zusätzlich 50 € Bußgeld. Wer nach dem Ablaufdatum fährt, ist ohne Haftpflicht unterwegs. Das ist eine Straftat, Details im Ratgeber Auto ohne Versicherung.

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb der Saison mit Kurzzeitkennzeichen fahren, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig angebracht ist (§ 42 Abs. 1 FZV). Wie das Saisonkennzeichen funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Saisonkennzeichen und Versicherung.

Sonderfall: Keine gültige Hauptuntersuchung

Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es auch ohne gültige HU, aber nur mit starken Einschränkungen (§ 42 Abs. 7 FZV). Sie dürfen dann nur zu einer Prüfstelle fahren, und zwar im Bezirk der für den Standort zuständigen Zulassungsbehörde oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück. Das gilt auch, wenn die HU innerhalb der fünf Tage abläuft.

Fällt das Fahrzeug bei der HU wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel durch, sind zusätzlich Fahrten zur Reparatur in einer Werkstatt im selben oder angrenzenden Bezirk erlaubt. Ist das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, entfällt auch diese Ausnahme. Eine Überführung über 300 km ohne gültige HU ist also nicht zulässig.

Ausland und andere Kennzeichenarten

Das Kurzzeitkennzeichen ist für Fahrten in Deutschland gedacht. Laut ADAC (Stand Juli 2026) erkennen es nur einige Staaten an, etwa Österreich, Italien, Dänemark und die Schweiz. In den Benelux-Staaten, Frankreich und Osteuropa drohen Einreiseverbote und hohe Bußgelder. Auch die Versicherer regeln den Geltungsbereich unterschiedlich, BavariaDirekt etwa versichert nur Fahrten im Inland.

Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland, ist das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV der richtige Weg. Die Zulassungsstelle verlangt dafür 31,40 € (GebOSt Nr. 221.3). Die Versicherung weisen Sie mit einer besonderen Versicherungsbestätigung nach, die Zulassung gilt längstens ein Jahr.

Abgrenzung zu rotem Kennzeichen und Saisonkennzeichen

KennzeichenFür wenDauerKfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen (03/04)jeder, ein Fahrzeugbis Ende des 5. Tages nach Zuteilungkeine
Rotes Kennzeichen (06)Händler, Werkstätten, Herstellerbefristet oder widerruflich, wiederkehrendja, pauschal
Saisonkennzeichenjeder2 bis 11 Monate pro Jahranteilig
AusfuhrkennzeichenExportbis zu ein Jahrja, für die Dauer

Das rote Kennzeichen (§ 41 FZV) erhalten nur zuverlässige Händler, Werkstätten und Hersteller. Die Gebühr beträgt 25,60 bis 205 € (GebOSt Nr. 221.5).

Schritt für Schritt zum Kurzzeitkennzeichen

  1. Kurzzeit-eVB bei einem Versicherer anfordern. Viele Anbieter vergeben sie nur telefonisch oder über den Vertreter, einige online.
  2. Unterlagen bereitlegen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder die Übereinstimmungsbescheinigung, HU-Nachweis und die eVB-Nummer. Firmen bringen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit.
  3. Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs aufsuchen (§ 42 Abs. 2 FZV). Viele Stellen vergeben dafür Termine.
  4. Gebühr zahlen und den Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen entgegennehmen.
  5. Schilder beim Schilderpräger anfertigen lassen und am Fahrzeug befestigen.
  6. Nach Ablauf die Schilder entfernen. Eine Rückgabe ist laut Verivox nicht nötig.

Ein amtliches Online-Verfahren über i-Kfz gibt es für Kurzzeitkennzeichen bislang nicht. Lassen Sie sich vertreten, braucht die beauftragte Person eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises.

Häufige Fehler

  • Normale eVB vorgelegt: Die Zulassungsstelle akzeptiert für das Kurzzeitkennzeichen nur eine Kurzzeit-eVB.
  • Kasko angenommen: Die meisten Kurzzeittarife enthalten nur Haftpflicht. Einen Unfallschaden am eigenen Fahrzeug zahlen Sie dann selbst.
  • Kennzeichen am zweiten Auto: Das Kennzeichen gilt nur für das eingetragene Fahrzeug (§ 42 Abs. 3 FZV).
  • Ablaufdatum überschritten: Ab dem sechsten Tag nach der Zuteilung besteht kein Versicherungsschutz mehr.
  • Fahrzeugschein vergessen: Er muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden (§ 42 Abs. 5 FZV).

Fazit: Kurzzeit-eVB früh anfragen, Folgevertrag mitdenken

Für eine Überführung oder Probefahrt zahlen Sie meist zwischen 68 und 168 €, der größte Posten ist die Kurzzeit-Haftpflicht. Prüfen Sie die HU, planen Sie die Strecke innerhalb der fünf Tage und klären Sie den Geltungsbereich vor Fahrten ins Ausland. Wie die reguläre Anmeldung danach abläuft, zeigt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB. Den passenden Jahrestarif für die Dauerzulassung finden Sie im Kfz-Versicherungsvergleich, die eVB-Nummer erhalten Sie dort sofort per SMS und E-Mail.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Das Kurzzeitkennzeichen gilt nach § 42 Abs. 4 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung. Bekommen Sie es an einem Montag, dürfen Sie also bis Samstag um 24 Uhr fahren, insgesamt sechs Kalendertage einschließlich Ausgabetag. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld rechts auf dem Schild. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie ein neues Kurzzeitkennzeichen mit neuer Kurzzeit-eVB. Nach dem Ablaufdatum darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren.
Die Kurzzeit-Haftpflicht mit eVB kostet je nach Versicherer etwa 30 bis 130 €, so der Ratgeber von CosmosDirekt (Stand September 2026). HUK-COBURG nennt bis zu 50 €, BavariaDirekt 69,90 €. Einige Versicherer erlassen den Betrag, wenn Sie das Fahrzeug danach bei ihnen regulär versichern. Hinzu kommen 10,20 € Gebühr nach GebOSt Nr. 221.4, mit Auslagen rund 13 €, und etwa 25 € für die Schilder. Insgesamt liegen Sie damit bei rund 68 bis 168 €. Kfz-Steuer fällt bei korrekter Nutzung nicht an.
Ja. Die normale eVB bestätigt eine unbefristete Versicherung für eine reguläre Zulassung und wird für das Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert. Sie brauchen eine Kurzzeit-eVB, hinter der ein befristeter Haftpflichtvertrag steht. Laut HUK-COBURG ermöglicht sie nur eine Zulassung für höchstens sechs Tage, also Ausgabetag plus fünf Tage. Anders als die normale eVB kostet sie Geld, meist 30 bis 130 €. Viele Versicherer vergeben sie nur telefonisch oder über den Vertreter, nicht alle bieten sie online an.
Ja, aber nur für einen engen Zweck. Nach § 42 Abs. 7 FZV dürfen Sie ohne gültige Hauptuntersuchung nur zu einer Prüfstelle fahren, und zwar im Bezirk der für den Fahrzeugstandort zuständigen Zulassungsbehörde oder in einen angrenzenden Bezirk und zurück. Das gilt auch, wenn die HU innerhalb der fünf Tage abläuft. Nach einer HU mit erheblichen Mängeln sind zusätzlich Fahrten zur Reparatur im selben Gebiet erlaubt. Eine Überführung über 200 oder 300 km ist ohne gültige HU nicht zulässig.
Nur eingeschränkt. Laut ADAC (Stand Juli 2026) erkennen etwa Österreich, Italien, Dänemark und die Schweiz das Kennzeichen an. In den Benelux-Staaten, Frankreich und Osteuropa drohen Einreiseverbote und hohe Bußgelder. Prüfen Sie außerdem den Geltungsbereich Ihrer Kurzzeit-Haftpflicht, manche Versicherer decken nur Fahrten im Inland. Für einen dauerhaften Export ist das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV vorgesehen. Die Zulassungsstelle berechnet dafür 31,40 € nach GebOSt Nr. 221.3, die Zulassung gilt längstens ein Jahr.
Meist nicht. Die meisten Kurzzeittarife enthalten nur die gesetzliche Kfz-Haftpflicht mit 7,5 Millionen € für Personenschäden und 1,3 Millionen € für Sachschäden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dann nicht gedeckt. Einzelne Anbieter wie BavariaDirekt bieten auch Teil- oder Vollkasko an, was sich vor allem bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt. Fragen Sie den Kaskopreis vor dem Abschluss konkret an, denn er hängt von Fahrzeugwert und Anbieter ab.

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