eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen — Antrag, Kosten, Gültigkeit
Lesezeit 5 Min. | aktualisiert am 21.04.2026
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen – oft auch "5-Tages-Kennzeichen" oder umgangssprachlich "gelbes Kennzeichen" genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen für höchstens 5 Tage. Es wird ausgestellt für Probefahrten, Überführungen, Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Zulassungsstelle und ist auf den ersten Blick am gelben Balken mit Datum am rechten Rand zu erkennen.
Damit das Fahrzeug während dieser 5 Tage versichert ist, benötigen Sie eine spezielle eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen. Die normale Jahres-eVB der Vollzulassung gilt hier nicht – die Versicherer bieten eigene Kurzzeit-Tarife mit eigener eVB an.
Wofür braucht man ein Kurzzeitkennzeichen?
Typische Anwendungsfälle sind:
- Probefahrt: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch nicht zugelassen ist
- Überführungsfahrt: Vom Verkäufer zum neuen Halter, auch über längere Strecken
- TÜV-Fahrt: Wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist und das Fahrzeug ohne gültige Plakette zur Werkstatt muss
- Fahrt zur Zulassungsstelle: Wenn die normale Anmeldung in einem anderen Zulassungsbezirk erfolgt
- Reparatur oder Inspektion: Bei Fahrzeugen, die kurzfristig wieder fahrbereit gemacht werden müssen
eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen sofort beantragen
Die eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie online bei spezialisierten Versicherern in wenigen Minuten. Der Ablauf:
- Online-Tarif für Kurzzeitkennzeichen wählen
- Fahrzeug- und Halterdaten eingeben
- Beitrag per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen
- eVB Nummer sofort per E-Mail oder SMS erhalten
- Mit eVB zur Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen abholen
Der gesamte Prozess dauert in der Regel nicht länger als 10 bis 15 Minuten. Wer einen KFZ-Versicherungs-Vergleich für die spätere Vollzulassung nutzt, kann den Wagen direkt im Anschluss regulär anmelden – mit derselben Versicherung.
Kosten des Kurzzeitkennzeichens
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Versicherung: 30 bis 80 € für 5 Tage Haftpflicht
- Zulassungsstelle: ca. 13 €
- Schilder (Prägung): ca. 25 € (zwei Stück)
- Optional Teilkasko: Aufpreis 10–20 €
Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten zwischen 70 und 130 € rechnen. Wer regelmäßig Fahrzeuge überführt (z. B. Händler), nutzt stattdessen meist rote Händler- oder Überführungskennzeichen mit Dauerlizenz.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Beantragung an der Zulassungsstelle benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültige HU/AU-Bescheinigung — sehr wichtig: ohne gültigen TÜV gibt es kein Kurzzeitkennzeichen
- eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Bei Fremdfahrzeug: Vollmacht des Halters
Wichtige Regeln und Einschränkungen
Bei Kurzzeitkennzeichen gilt:
- Geltungsdauer ist fix 5 Tage – keine Verlängerung möglich
- Nutzung nur für den genehmigten Zweck (Probefahrt, Überführung etc.)
- Bei Fahrten ins Ausland gelten besondere Regeln – die grüne Versicherungskarte sollte mitgeführt werden
- Bei abgelaufener HU werden in einigen Bundesländern keine Kurzzeitkennzeichen mehr ausgestellt
- Nach Ablauf: das Kennzeichen muss nicht zurückgegeben werden, ist aber automatisch ungültig
Unterschied zum Saisonkennzeichen
Auch wenn beide zeitlich begrenzt sind, gibt es klare Unterschiede:
- Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage, einmalig, für Überführung/Probefahrt
- Saisonkennzeichen: 2-11 Monate, jährlich wiederkehrend, für saisonale Nutzung
Mehr zum Saisonkennzeichen erfahren Sie in unserem Saisonkennzeichen-Ratgeber.
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