Ein Saisonkennzeichen ist ein Kennzeichen, mit dem Ihr Fahrzeug nur in einem festen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten pro Jahr zugelassen ist (§ 10 Abs. 3 FZV). Kfz-Steuer zahlen Sie nur für diese Monate, der volle Versicherungsschutz gilt nur in der Saison. Außerhalb der Saison läuft eine beitragsfreie Ruheversicherung, und das Fahrzeug darf weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort parken.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Auf dem Saisonkennzeichen stehen rechts zwei übereinander geprägte Zahlen, zum Beispiel 03 über 10. Sie bedeuten: Das Fahrzeug ist von 1. März bis 31. Oktober zugelassen. Die Kennzeichennummer bleibt jedes Jahr gleich, Sie müssen also nicht jährlich ab- und wieder anmelden. Die Saison beginnt und endet automatisch, ohne Gang zur Zulassungsstelle.
Typische Nutzer sind Motorradfahrer, Cabrio- und Oldtimerbesitzer sowie Halter von Wohnmobilen und Zweitwagen. Auch ein Wohnmobil lässt sich so zulassen, Details dazu finden Sie im Ratgeber zur eVB Nummer für Wohnmobile.
Rechtliche Grundlage: Mindest- und Höchstzeitraum
Das Saisonkennzeichen regelt § 10 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023, Stand gesetze-im-internet.de, September 2026). Die wichtigsten Vorgaben:
- Volle Monate: Der Betriebszeitraum wird immer auf ganze Monate bemessen, also vom Ersten bis zum Monatsletzten.
- Mindestens zwei Monate: Kürzere Zeiträume sind nicht zulässig. Für einzelne Tage gibt es stattdessen das Kurzzeitkennzeichen.
- Höchstens elf Monate: Wer zwölf Monate braucht, benötigt ein normales Kennzeichen.
- Abstellverbot: Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug nur während des Betriebszeitraums abgestellt werden.
Die Kfz-Steuer läuft laut § 5 Abs. 1 Nr. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) nur, solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens aber einen Monat. Sie zahlen also nur für die Saisonmonate.
Versicherung in der Saison und Ruheversicherung außerhalb
Die Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Abschnitt H.2) teilen das Jahr in zwei Phasen. In der Saison gilt der volle vereinbarte Schutz, also Haftpflicht und gegebenenfalls Teil- oder Vollkasko. Außerhalb der Saison gilt die Ruheversicherung, für die Sie keinen Beitrag zahlen.
Die Ruheversicherung umfasst laut AKB H.1.4 die Kfz-Haftpflicht und die Teilkasko, sofern vorher Teil- oder Vollkasko bestand. Vollkaskoschutz ruht dagegen. Brand, Diebstahl oder Sturm am abgestellten Fahrzeug bleiben so abgesichert, ein selbst verursachter Rangierschaden in der Garage nicht.
Einzelne Versicherer weichen von den Musterbedingungen ab. Prüfen Sie deshalb die AKB Ihres Tarifs, bevor Sie abschließen.
Abstellen außerhalb der Saison: Garage oder umfriedeter Platz
Die Ruheversicherung ist an eine klare Pflicht gebunden. Nach AKB H.1.5 muss das Fahrzeug in einem Einstellraum (Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen, etwa durch Zaun, Hecke oder Mauer umschlossen. Ein offener Stellplatz vor dem Haus reicht nicht. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer nach AKB D.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Erlaubt sind außerhalb der Saison nur Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sowie zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung (AKB H.2.3). Dafür besteht Haftpflichtschutz im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk.
Laut Bußgeldkatalog (Übersicht bussgeldkatalog.org, Stand August 2026) kostet das Abstellen auf öffentlicher Straße außerhalb der Saison 40 €. Wer außerhalb der Saison fährt, zahlt 50 €. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann der Versicherer Sie zusätzlich in Regress nehmen.
Kosten im Überblick: Saison gegen Ganzjahr
Die folgende Tabelle zeigt die Kfz-Steuer für zwei typische Fahrzeuge nach § 9 KraftStG, jeweils ganzjährig und mit Saisonkennzeichen. Die Steuer berechnen wir anteilig nach Monaten.
| Fahrzeug | Steuer Ganzjahr | Saison | Steuer Saison | Ersparnis Steuer |
|---|---|---|---|---|
| Motorrad 1.000 ccm | 73,60 € | 03–10 (8 Monate) | 49,07 € | 24,53 € |
| Motorrad 1.000 ccm | 73,60 € | 04–09 (6 Monate) | 36,80 € | 36,80 € |
| Cabrio Benziner 1.998 ccm, 150 g CO2/km, Erstzulassung ab 2021 | 161,50 € | 04–10 (7 Monate) | 94,21 € | 67,29 € |
| Cabrio wie oben | 161,50 € | 05–09 (5 Monate) | 67,29 € | 94,21 € |
Bei der Steuer ist die Ersparnis exakt planbar. Beim Versicherungsbeitrag ist das anders: Versicherer rechnen Saisontarife in der Regel nicht linear, weil Motorräder und Cabrios ohnehin überwiegend im Sommer fahren. Ihren genauen Steuerbetrag ermitteln Sie mit dem Kfz-Steuerrechner.
Beispielrechnung 1: Motorrad mit Saison März bis Oktober
Annahmen für dieses Beispiel: Motorrad mit 1.000 ccm, Saison 03–10, der Versicherer verlangt ganzjährig 400 € und für die Saison 320 € (Beispielwert, Ihr Tarif kann abweichen).
- Kfz-Steuer Ganzjahr: 40 angefangene 25 ccm × 1,84 € = 73,60 €
- Kfz-Steuer Saison: 73,60 € × 8 / 12 = 49,07 €
- Versicherung: 400 € gegenüber 320 €
- Summe: 473,60 € ganzjährig gegenüber 369,07 € mit Saisonkennzeichen
Die Ersparnis liegt in diesem Beispiel bei 104,53 € pro Jahr. Die Saison dauert acht Monate, deshalb steigt die SF-Klasse jedes Jahr weiter (siehe unten). Aktuelle Saisontarife finden Sie im Motorradversicherung-Vergleich.
Beispielrechnung 2: Cabrio mit Saison April bis Oktober
Annahmen für dieses Beispiel: Cabrio mit Benzinmotor, 1.998 ccm, 150 g CO2/km, Erstzulassung ab 2021. Ganzjährig kostet die Versicherung 700 €, mit Saisonkennzeichen 04–10 laut Angebot 560 € (Beispielwerte).
- Sockelbetrag Steuer: 20 angefangene 100 ccm × 2 € = 40 €
- CO2-Anteil: 20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 15 g × 2,50 € = 121,50 €
- Kfz-Steuer Saison: 161,50 € × 7 / 12 = 94,21 €
- Summe: 861,50 € ganzjährig gegenüber 654,21 € mit Saisonkennzeichen
Hier sparen Sie im Beispiel 207,29 € pro Jahr. Voraussetzung ist eine Garage oder ein umfriedeter Platz für die fünf Ruhemonate.
SF-Klasse: Warum sechs Monate Saison entscheidend sind
Viele Halter übersehen diesen Punkt. Nach AKB I.3.3 steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Saisonkennzeichen nur dann um eine Stufe, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Eine Saison 05–09 mit fünf Monaten bringt also keine Besserstufung, auch wenn Sie schadenfrei fahren.
Die Monate außerhalb der Saison gelten als Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Bei einer Unterbrechung von höchstens sechs Monaten übernimmt der Versicherer den Schadenverlauf, als hätte es keine Pause gegeben (AKB I.6.3.1). Wie Sie Ihren Rabatt weiter ausbauen, lesen Sie im Ratgeber Schadenfreiheitsrabatte richtig nutzen.
Unser Rat: Wählen Sie mindestens sechs Monate, wenn Sie Ihre SF-Klasse verbessern wollen. Der Aufpreis für einen zusätzlichen Monat ist oft kleiner als der Rabattverlust über die Jahre.
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen kombinieren?
Eine Kombination ist nicht möglich. § 9 Abs. 2 FZV legt fest, dass ein Wechselkennzeichen nicht als Saisonkennzeichen ausgeführt werden darf. Sie müssen sich also entscheiden:
- Saisonkennzeichen: ein Fahrzeug, feste Monate, Steuer nur für die Saison
- Wechselkennzeichen: zwei Fahrzeuge derselben Klasse teilen sich ein Kennzeichen, nur eines darf gleichzeitig fahren, beide Fahrzeuge bleiben steuerpflichtig
Wer zum Beispiel ein Sommer-Cabrio und einen Alltagswagen besitzt, fährt mit einem Saisonkennzeichen für das Cabrio meist einfacher. Das Wechselkennzeichen lohnt sich eher, wenn beide Autos das ganze Jahr abwechselnd genutzt werden.
Saisonkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt
- Saisonzeitraum festlegen, idealerweise mindestens sechs Monate wegen der SF-Klasse.
- Versicherung mit Saisontarif abschließen und die eVB Nummer anfordern. Geben Sie dem Versicherer den gewünschten Zeitraum an.
- Unterlagen bereitlegen: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültige HU, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
- Termin bei der Zulassungsstelle oder Antrag über i-Kfz stellen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung (GebOSt), Übersichten nennen rund 30 € zuzüglich Schilder.
- Neue Schilder mit aufgeprägtem Zeitraum anbringen lassen.
Ein bereits zugelassenes Fahrzeug können Sie auf ein Saisonkennzeichen umschreiben lassen. Auch eine spätere Änderung des Zeitraums ist möglich, erfordert aber neue Schilder, weil die Monate eingeprägt sind.
Häufige Fehler mit dem Saisonkennzeichen
- Straßenparken im Winter: Kostet 40 € und gefährdet die Ruheversicherung.
- Saison unter sechs Monaten: Die SF-Klasse bleibt stehen, der Rabatt wächst nicht.
- Carport statt Garage: Ein offener Carport ist kein umfriedeter Abstellplatz im Sinne der AKB.
- Spritztour am 31. Oktober nach Mitternacht: Ab dem ersten Tag außerhalb der Saison drohen 50 € Bußgeld.
- Vollkasko erwartet: In der Ruhezeit gilt nur Teilkasko, Eigenschäden sind nicht gedeckt.
Versicherung wechseln vor der neuen Saison
Auch mit Saisonkennzeichen können Sie Ihre Versicherung wechseln. Bei Verträgen mit Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr gilt die übliche Kündigungsfrist von einem Monat, also Kündigung bis 30. November. Vergleichen Sie die Saisontarife vorher, denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind groß. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie Tarife für Ihr Saisonfahrzeug und erhalten Ihre eVB Nummer sofort.





