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Kfz-Versicherung kündigen — Fristen & Muster

Lesezeit 5 Min. | aktualisiert am 19.03.2026

Reguläre Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Verträge zum 31. Dezember enden, müssen Sie spätestens am 30. November kündigen.

Achtung: Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel!

Sonderkündigungsrecht

In bestimmten Situationen können Sie auch außerhalb der regulären Frist kündigen:

  • Beitragserhöhung: 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung
  • Nach einem Schadensfall: 4 Wochen nach Regulierung — gilt für beide Seiten
  • Fahrzeugwechsel: Der alte Vertrag endet bei Verkauf/Verschrottung automatisch
  • Umzug: Nur wenn sich die Regionalklasse ändert und der Beitrag steigt

Muster-Kündigung

Ihre Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Vertragsnummer / Versicherungsschein-Nummer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Gewünschter Kündigungstermin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Kündigung benötigen Sie eine neue Kfz-Versicherung mit eVB Nummer. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich, um den besten Tarif zu finden und die eVB Nummer sofort zu erhalten.

Häufige Fragen

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Da die meisten Verträge zum 31.12. enden, ist der Stichtag der 30. November.
Das Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhung (4 Wochen Frist), nach einem Schadensfall (4 Wochen nach Regulierung) oder bei Fahrzeugwechsel.

Vergleich für Kfz-Versicherungen

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