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Kfz-Versicherung kündigen — Fristen & Muster

Lesezeit 5 Min. | aktualisiert am 19.03.2026

Reguläre Kündigungsfrist — Fristen & Tipps

Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Verträge zum 31. Dezember enden, müssen Sie spätestens am 30. November kündigen. Unsere Tipps helfen Ihnen, Fristen einzuhalten und typische Fehler zu vermeiden.

Achtung: Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel!

Sonderkündigungsrecht

In bestimmten Situationen können Sie auch außerhalb der regulären Frist kündigen:

  • Beitragserhöhung: 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung
  • Nach einem Schadensfall: 4 Wochen nach Regulierung — gilt für beide Seiten
  • Fahrzeugwechsel: Der alte Vertrag endet bei Verkauf/Verschrottung automatisch
  • Umzug: Nur wenn sich die Regionalklasse ändert und der Beitrag steigt

Welche Kündigungswege gibt es?

Sie können Ihre Kfz-Versicherung auf verschiedenen Wegen kündigen: per Einschreiben (sicherster Nachweis), per Fax mit Sendebestätigung, per E-Mail (wenn vom Versicherer akzeptiert) oder über ein Online-Kündigungsportal. Viele neue Versicherer bieten zusätzlich an, die Kündigung beim alten Anbieter für Sie zu übernehmen — fragen Sie beim Abschluss danach.

Muster-Kündigung

Ihre Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Adresse
  • Vertragsnummer / Versicherungsschein-Nummer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Gewünschter Kündigungstermin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Häufige Fehler bei der Kündigung

Vermeiden Sie diese typischen Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen können:

  • Zu spät gekündigt: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht nur abgeschickt
  • Formfehler: Vergessen Sie nicht, Vertragsnummer und Kennzeichen anzugeben
  • Keine Bestätigung eingeholt: Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an
  • Keine neue Versicherung abgeschlossen: Ohne lückenlose Versicherung droht eine Zwangsstilllegung durch die Zulassungsstelle

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Kündigung benötigen Sie eine neue Kfz-Versicherung mit eVB Nummer. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich, um den besten Tarif zu finden und die eVB Nummer sofort zu erhalten. Die neue Versicherung beginnt nahtlos zum 1. Januar, sofern Sie den Wechsel rechtzeitig abschließen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass zwischen alter und neuer Versicherung keine Lücke entsteht — eine ununterbrochene Versicherungshistorie schützt Ihre Schadenfreiheitsklasse und vermeidet Probleme bei der Zulassungsstelle. Viele neue Versicherer bieten an, die Kündigung beim alten Anbieter für Sie zu übernehmen — fragen Sie beim Abschluss danach.

Häufige Fragen

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Da die meisten Verträge zum 31.12. enden, ist der Stichtag der 30. November.
Das Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhung (4 Wochen Frist), nach einem Schadensfall (4 Wochen nach Regulierung) oder bei Fahrzeugwechsel.

Vergleich für Kfz-Versicherungen

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