Autoversicherung FAQ: Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung
Lesezeit 9 Min. | aktualisiert am 18.06.2026
Von Kfz-Haftpflicht über Teilkasko bis Vollkasko, von SF-Klasse über Selbstbeteiligung bis Schadenfall: Hier finden Sie geprüfte Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen rund um Ihre Autoversicherung. Alle Angaben werden jährlich nach Veröffentlichung der GDV-Typklassenliste und der Stiftung-Warentest-Auswertungen aktualisiert (Stand 2026).
Nur die Kfz-Haftpflicht ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Mindestdeckung: 7,5 Mio. € Personen, 1,22 Mio. € Sach, 50.000 € Vermögen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen, die Ihre eigenen Schäden abdecken. Ohne Haftpflicht erteilt die Zulassungsstelle keine eVB Nummer und keine Zulassung.
Haftpflicht deckt nur fremde Schäden (Personen, Sach, Vermögen). Teilkasko zahlt zusätzlich bei Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Hagel, Wildunfall – Schäden, an denen Sie keine Schuld haben. Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Mehr Details im
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code, den Ihre Versicherung nach Vertragsabschluss erzeugt. Sie ersetzt seit 2008 die alte Doppelkarte und ist Voraussetzung für jede Zulassung. Beim Online-Abschluss kommt sie in 2 bis 5 Minuten per SMS oder E-Mail. Details im
Die Jahresprämie setzt sich zusammen aus: Typklasse (Schadenhäufigkeit Ihres Modells, GDV-Liste), Regionalklasse (Unfall-/Diebstahldichte Ihrer PLZ), SF-Klasse, Jahresfahrleistung, Alter, Beruf, Stellplatz und Fahrerkreis. Bei einem identischen VW Golf in München vs. Cottbus liegt die Spanne bei rund 40 % – allein durch die Wohnortklasse.
Ja – aber nur mit SF-Bescheinigung Ihres alten Versicherers. Fordern Sie diese vor der Kündigung schriftlich an. Ohne Bescheinigung starten Sie in SF 0 (Anfängertarif) und zahlen bis zu 70 % mehr im ersten Jahr. In 18 % der Wechselfälle fehlt diese Bescheinigung – Mehrkosten im Schnitt 210 €.
Der Rabattretter verhindert die SF-Rückstufung nach einem Schaden – einmal pro Versicherungsjahr. Kosten: 5–10 % Aufschlag auf den Jahresbeitrag. Lohnt sich nur bei hoher SF-Klasse (≥ SF 10) und Vollkasko, wo eine Rückstufung mehrere hundert Euro pro Jahr kosten würde. Bei jungen Fahrern in niedrigen SF-Klassen meist unwirtschaftlich.
Es gibt zwei Modelle: Pauschal-SB (z. B. 150 €, 300 €, 500 € pro Schadensfall) oder Prozentual-SB (z. B. 20 % des Schadens, oft mit Min/Max gedeckelt). Eine SB von 300 € statt 0 € senkt die Vollkasko-Prämie meist um 15–25 %. Eine konkrete Vergleichstabelle finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Reguläre Kündigung: spätestens zum 30. November – per Post oder formloser E-Mail mit Versicherungsnummer. Der Zugang beim Anbieter ist entscheidend. Bei Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ab Erhalt der Mitteilung – ohne Begründung.
Nein – sie ist freiwillig und nur in Kasko-Tarifen relevant. Versicherer gewähren 10–25 % Rabatt, wenn Sie sich auf Partnerwerkstätten festlegen. Nachteil: keine freie Werkstattwahl bei Schaden. Für markengebundene Fahrzeuge (Porsche, Tesla, Premium-SUV) oft zu starr – freie Werkstattwahl kostet meist 10–20 % Aufpreis, ist aber bei diesen Marken sinnvoll.
1. Unfallstelle sichern (Warndreieck 50–200 m, Warnblinker). 2. Erste Hilfe leisten + 112 rufen bei Verletzten. 3. Polizei rufen bei Personenschaden, Streit über Schuld, Fahrerflucht oder Schaden > 1.500 €. 4. Beweise sichern: Fotos, Skizze, Zeugen, Daten Unfallgegner. 5. Versicherung informieren innerhalb von 7 Tagen. Bei Streit hilft ein
Bei klarer Schuldfrage meist 2–4 Wochen. Bei strittiger Schuld oder Personenschäden 2–6 Monate. Die Versicherung hat keine gesetzliche Maximalfrist, muss aber "unverzüglich" prüfen. Wenn nach 8 Wochen keine Reaktion erfolgt, schalten Sie Ihre Versicherung schriftlich auf "Verzug" – das stärkt die Position bei Klagen.
Die Haftpflicht zahlt immer (gesetzlich vorgeschrieben), darf aber Regress gegen Sie nehmen – bis zu 5.000 € (z. B. bei 1,1 ‰ Alkohol). Vollkasko kürzt die Leistung anteilig zur Schwere des Verschuldens. Top-Tarife enthalten einen Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit – ein wichtiges Vergleichskriterium.
Innerhalb der EU + Schweiz + Norwegen + Island + Liechtenstein gilt die deutsche Haftpflicht automatisch. Für Mietwagen mit niedriger Mindestdeckung im Ausland sichert eine Mallorca-Police die deutsche Deckungssumme (50–100 Mio. €). Kasko gilt im Inland und meist EU-weit, jedoch nicht in Marokko oder der Türkei – AGB prüfen.
Ja: Akku-Mitversicherung ist Pflicht-Check (Eigentum vs. Miete), Wallbox-Schäden sind oft separat zu versichern, und Reichweiten-Reichweitenausfall ist im Schutzbrief sinnvoll. Viele Versicherer gewähren Öko-Rabatt von 5–15 % (HUK24, ADAC, AXA). Bei geleasten E-Autos ist Vollkasko meist Pflicht durch den Leasinggeber.
Beim Telematik-Tarif misst eine App oder ein OBD-Stecker Fahrverhalten (Beschleunigung, Bremsung, Tageszeit, Strecken). Vorbildliches Fahren spart 10–30 % im Folgejahr. Sinnvoll für defensive Fahrer und Fahranfänger. Datenschutz prüfen: Welche Daten werden geteilt? Bei Hardware-OBD ist Auslesen begrenzt.
Sie verlieren den Versicherungsschutz für diesen Schaden – auch nachträglich. Die Anzeigepflicht bei Haftpflichtschäden beträgt 7 Tage (§ 30 VVG). Bei Kasko-Schäden meist 1 Woche. Bei Fahrerflucht drohen Geld- oder Freiheitsstrafe + Punkte – die Versicherung darf Regress nehmen, bis zu 5.000 € bei Haftpflicht und volle Kasko-Leistung verweigern.
Fahranfänger starten in SF 0 oder bei manchen Versicherern in SF 1/2 ("Anfänger-SF"). Prämie meist 200–400 % der Erfahren-Tarife. Spartipps: Begleitetes Fahren ab 17 bringt SF-Rabatt von 6 Monaten, Zweitwagen unter Eltern-Police (Hauptfahrer beachten), Familienrabatt oder Fahrsicherheitstraining nutzen.
Nicht direkt – die SF-Klasse ist an einen Vertrag gebunden. Aber: Bei Ehepartner-/Familienübertragung erlauben viele Versicherer eine partielle Übernahme (z. B. SF 10 → SF 5 für den Zweitwagen). Auch eine Übertragung vom Auto aufs Motorrad ist meist bis SF 1/2 möglich – Details auf der Motorrad-Vergleichsseite.
Stark – durch die Regionalklasse. Umzug von München (Klasse 8) nach Cottbus (Klasse 2) kann 30–40 % weniger kosten. Umgekehrt schießt der Beitrag in die Höhe. Pflicht: Wohnortwechsel innerhalb von 4 Wochen melden, sonst droht Leistungskürzung im Schadenfall.
Drei Trigger-Punkte: Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht), Lebensereignis (Umzug, Heirat, Kind), Vertragsjubiläum (zum 30.11. kündbar). Mit dieser Autoversicherung FAQ sind Sie bestens vorbereitet – nutzen Sie den
Checkliste für den Vertragswechsel
In dieser Reihenfolge gehen Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung am sichersten vor:
- SF-Bescheinigung beim alten Versicherer anfordern (schriftlich, Frist 14 Tage).
- Aktuelle Beitragsmitteilung bereitlegen – als Vergleichsbasis.
- Vergleichsrechner nutzen (mindestens 3 Portale) – Eff. Beitrag, Werkstattbindung, Regressverzicht prüfen.
- Online-Abschluss mit VideoIdent – Vertragsstart in der Regel zum 1.1.
- Kündigung beim alten Versicherer (per E-Mail oder Post, bis 30.11.).
- eVB Nummer nur bei Halterwechsel/Ummeldung nötig – sonst läuft die Versicherung automatisch weiter.

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