Ein Auto melden Sie mit eVB an, indem Sie die siebenstellige eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers zusammen mit Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat bei der Zulassungsstelle vorlegen oder online per i-Kfz einreichen. Die Zulassung kostet laut Gebührenordnung (GebOSt Nr. 221.1, Stand September 2026) vor Ort 30,00 € und online 12,80 €. Dazu kommen Kennzeichenschilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen.
Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf von der eVB bis zum fertigen Kennzeichen, vor Ort und online. Die vollständige Unterlagen-Checkliste finden Sie im Ratgeber Auto-Zulassung vorbereiten.
Was ist die eVB und warum brauchen Sie sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code aus Ziffern und Großbuchstaben. Sie belegt gegenüber der Zulassungsstelle, dass ein Versicherer Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflicht versichert. Die eVB gibt es seit dem 1. März 2008, sie hat die frühere Papier-Doppelkarte abgelöst.
Die Nummer selbst enthält keine Daten. Der Versicherer hinterlegt die Angaben über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer, die GDV Dienstleistungs-GmbH. Die Zulassungsstelle ruft den Datensatz mit Ihrer Nummer elektronisch ab. Eine Police auf Papier müssen Sie deshalb nicht mitbringen.
Rechtliche Grundlage: PflVG, FZV und KraftStG
Drei Gesetze bestimmen, was die Zulassungsstelle von Ihnen verlangen muss:
- § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Jedes Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
- § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023): Den Versicherungsnachweis erbringen Sie durch eine Versicherungsbestätigung. Der Versicherer übermittelt sie elektronisch an die Behörde, das gilt auch bei einer Wiederzulassung nach Abmeldung.
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): Die Behörde lässt ein steuerpflichtiges Fahrzeug nur zu, wenn Sie eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer erteilen, also ein SEPA-Lastschriftmandat.
- GebOSt: Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt die Zulassungsgebühren bundesweit fest.
Ohne eVB lehnt jede Zulassungsstelle den Antrag ab. Das gilt für die Erstzulassung eines Neuwagens ebenso wie für einen Gebrauchtwagen oder ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug.
Schritt 1: Die eVB-Nummer beschaffen
Die eVB bekommen Sie von dem Versicherer, bei dem Sie das Auto versichern wollen. Online erhalten Sie die Nummer nach dem Antrag meist sofort per E-Mail oder SMS. Sie ist kostenlos, Beiträge zahlen Sie erst ab dem Tag der Zulassung. Wie das im Detail läuft, lesen Sie auf unserer Seite zur eVB-Nummer.
Prüfen Sie vor dem Termin die Gültigkeit. Ein Gesetz schreibt keine Frist vor, die meisten Versicherer setzen drei bis sechs Monate. Eine abgelaufene Nummer lässt sich nicht verlängern, Sie brauchen dann eine neue. Details stehen im Ratgeber Wie lange ist die eVB gültig.
Mit der Zulassung beginnt der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht. Nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Abschnitt B.2) entfällt er rückwirkend, wenn Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht innerhalb von 14 Tagen zahlen. Behalten Sie die erste Rechnung also im Blick.
Schritt 2: Vor Ort oder online per i-Kfz?
Seit der Reform zum 1. September 2023 (i-Kfz Stufe 4) können Sie ein Auto vollständig online zulassen. Die Gebühren sind dabei deutlich niedriger. Die folgende Tabelle vergleicht beide Wege, Stand September 2026.
| Merkmal | Zulassungsstelle vor Ort | Online per i-Kfz |
|---|---|---|
| Gebühr Zulassung oder Wiederzulassung | 30,00 € (GebOSt Nr. 221.1) | 12,80 € (GebOSt Nr. 221.1.1) |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | 10,20 € | 10,20 € |
| Reservierung Wunschkennzeichen | 2,60 € | 2,60 € |
| Identifikation | Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung | Online-Ausweisfunktion mit PIN, Kartenleser oder Smartphone mit AusweisApp |
| Fahrzeugpapiere | Originale | Papiere mit Sicherheitscode (Teil I ab 2015, Teil II ab 2018) |
| Losfahren | sofort mit gestempelten Kennzeichen | bis zu zehn Tage mit vorläufigem Zulassungsnachweis |
| Papiere und Plaketten | sofort am Schalter | per Post |
| Termin | je nach Behörde nötig | nicht nötig |
Die Gebühren stammen aus der GebOSt in der Fassung ab 1. September 2023, die Voraussetzungen für i-Kfz aus Angaben des Bundesverkehrsministeriums und des ADAC (Stand 22.07.2026). Die Kosten für Schilder legt der Schilderpräger frei fest.
Schritt 3: Anmeldung vor Ort Schritt für Schritt
- Termin buchen: Viele Zulassungsstellen arbeiten nur mit Online-Termin. Prüfen Sie das auf der Website Ihrer Behörde.
- Wunschkennzeichen reservieren (optional): Die Reservierung kostet 2,60 €. Wie lange sie gilt, legt jede Behörde selbst fest.
- Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis bei Gebrauchtwagen, SEPA-Mandat, bei Vertretung eine Vollmacht.
- Antrag am Schalter: Die Behörde ruft Ihre eVB ab, prüft die Papiere und teilt das Kennzeichen zu.
- Gebühr zahlen: 30,00 € plus gegebenenfalls Wunschkennzeichen.
- Schilder prägen lassen: Schilderpräger sitzen meist direkt an der Zulassungsstelle.
- Stempeln lassen: Die Behörde bringt Zulassungs- und HU-Plakette auf und händigt die Zulassungsbescheinigung Teil I aus.
Danach dürfen Sie sofort losfahren. Die Kfz-Steuer zieht das Hauptzollamt später per Lastschrift ein, Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Schritt 4: Online-Anmeldung per i-Kfz
Für die Online-Zulassung brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN. Alternativ funktionieren eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel. Zum Auslesen dient ein Kartenleser oder ein Smartphone mit NFC und der AusweisApp.
- Portal Ihrer Zulassungsbehörde öffnen und mit der Online-Ausweisfunktion anmelden.
- Fahrzeugdaten und eVB eingeben: Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere.
- Sicherheitscode freilegen: Beim Teil II liegt er unter einem grün umrandeten Aufkleber, beim Teil I unter einer Rubbelfläche.
- SEPA-Mandat erteilen und 12,80 € zahlen, bei Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 €.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen: Laut Landkreis Kassel steht er nur 30 Minuten zum Download bereit.
- Schilder prägen lassen und anbringen: Mit dem ausgedruckten Nachweis im Fahrzeug dürfen Sie bis zu zehn Tage innerhalb Deutschlands fahren.
- Post abwarten: Zulassungsbescheinigung und Plakettenträger kommen per Brief, die Plaketten kleben Sie selbst auf.
Beispielrechnung 1: Neuwagen ohne Wunschkennzeichen
Annahmen für dieses Beispiel: Sie holen einen Neuwagen beim Händler ab und nehmen das zugeteilte Kennzeichen. Die Schilder kosten beim Präger 28 €. Die eVB ist kostenlos.
- Vor Ort: 30,00 € Zulassung + 28,00 € Schilder = 58,00 €
- Online per i-Kfz: 12,80 € Zulassung + 28,00 € Schilder = 40,80 €
Der Online-Weg spart hier 17,20 €. Bei einem reinen Elektroauto kommt zunächst keine Kfz-Steuer hinzu: Bei Erstzulassung bis 31.12.2030 ist es bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis 31.12.2035. Für Verbrenner berechnen Sie die Steuer mit dem Kfz-Steuerrechner.
Beispielrechnung 2: Gebrauchtwagen mit Wunschkennzeichen und erstem Beitrag
Annahmen für dieses Beispiel: Sie melden einen abgemeldeten Gebrauchtwagen am 15. Oktober 2026 mit reserviertem Wunschkennzeichen an. Die Schilder kosten 28 €. Der Haftpflichtbeitrag beträgt 480 € im Jahr, das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember.
- Gebühren vor Ort: 30,00 € + 10,20 € Wunschkennzeichen + 2,60 € Reservierung + 28,00 € Schilder = 70,80 €
- Gebühren online: 12,80 € + 10,20 € + 2,60 € + 28,00 € = 53,60 €
- Erster Beitrag: Vom 15. Oktober bis 31. Dezember sind es 78 Tage. 480 € geteilt durch 365 mal 78 ergibt rund 102,58 €.
Im ersten Jahr zahlen Sie online also rund 156 € für Anmeldung und Versicherung zusammen. Ab 1. Januar gilt dann der volle Jahresbeitrag.
Sonderfälle bei der Anmeldung
- Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer: Ist das Auto noch zugelassen, handelt es sich um eine Umschreibung. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Auto ummelden beim Halterwechsel.
- Überführung ohne Zulassung: Für Probe- und Überführungsfahrten brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener, kostenpflichtiger Kurzzeit-eVB.
- Saisonkennzeichen: Die eVB muss zur Kennzeichenart passen, denn der Versicherer kann die Kennzeichenart mit übermitteln (§ 49 Abs. 2 FZV). Nennen Sie den Zeitraum schon beim Antrag.
- Anmeldung durch Dritte: Mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Halters darf eine andere Person oder ein Zulassungsdienst vor Ort anmelden. Dienste verlangen eigene Servicegebühren.
- Mehrere Fahrzeuge: Jede eVB gilt nur für eine Zulassung. Für ein zweites Auto fordern Sie eine zweite Nummer an.
Häufige Fehler bei der Anmeldung
- eVB abgelaufen: Die Behörde lehnt ab. Fordern Sie vorher eine neue Nummer an, das kostet nichts.
- Tippfehler bei Name oder Anschrift: Weichen die Halterdaten stark von der eVB ab, fragt die Behörde nach. Übernehmen Sie die Schreibweise aus dem Ausweis.
- HU abgelaufen: Ein Gebrauchtwagen ohne gültige Hauptuntersuchung wird nicht zugelassen. Die eVB bleibt dabei gültig.
- PIN der Online-Ausweisfunktion vergessen: Ohne PIN klappt i-Kfz nicht. Ein Rücksetzbrief dauert einige Tage.
- Konto ohne Deckung: Das SEPA-Mandat ist Pflicht. Platzt die Lastschrift für die Kfz-Steuer, drohen Mahngebühren.
- Ersten Beitrag vergessen: Ohne Zahlung binnen 14 Tagen kann der vorläufige Schutz rückwirkend entfallen.
Fazit: Erst die eVB, dann die Zulassung
Die eVB ist der einzige Nachweis, den Sie nicht bei der Behörde bekommen. Mit ihr, Ausweis, Fahrzeugpapieren und SEPA-Mandat ist ein Auto vor Ort für 30,00 € oder online für 12,80 € angemeldet. Wer online zulässt, spart 17,20 € und den Weg zur Behörde. Vergleichen Sie vorher die Tarife und holen Sie sich die eVB direkt über den Kfz-Versicherungsvergleich.





