Nach einem Autokauf muss der Käufer das Fahrzeug unverzüglich auf sich umschreiben, das bedeutet laut ADAC in der Regel innerhalb einer Woche. Dafür braucht er eine eigene eVB-Nummer, beide Zulassungsbescheinigungen, eine gültige HU und seinen Ausweis. Die Umschreibung kostet je nach Zulassungsbehörde rund 12 € online und 20 bis 30 € vor Ort, der Verkäufer meldet den Verkauf parallel mit einer Veräußerungsanzeige.
Was bedeutet Auto ummelden beim Halterwechsel?
Beim Halterwechsel wechselt die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Die Zulassungsbehörde nennt diesen Vorgang Umschreibung. Das Fahrzeug bleibt dabei zugelassen, nur die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ändern sich.
Davon zu unterscheiden ist die Wiederzulassung. Hat der Verkäufer das Auto vor dem Verkauf abgemeldet, ist es außer Betrieb gesetzt. Der Käufer lässt es dann neu zu, braucht dafür aber im Kern dieselben Unterlagen. Eine reine Adressänderung beim Umzug ist dagegen kein Halterwechsel.
Rechtliche Grundlage: § 15 FZV für Käufer und Verkäufer
Die Pflichten beim Eigentümerwechsel regelt § 15 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023, Stand gesetze-im-internet.de, September 2026). Die Vorschrift verpflichtet beide Seiten:
- Verkäufer: Er teilt der Zulassungsbehörde den Wechsel unverzüglich mit, mit Kennzeichen, Name und vollständiger Anschrift des Erwerbers sowie der Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung übergeben hat. Die Mitteilung entfällt, wenn der Käufer bereits umgeschrieben hat.
- Käufer: Er beantragt unverzüglich bei seiner Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, legt dabei den Versicherungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II vor und entscheidet, ob er ein neues Kennzeichen will oder das bisherige weiterführt.
- Folge bei Untätigkeit: Schreibt der Käufer nicht um, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung öffentlich aufbieten und die Zulassung nach erfolglosem Ablauf von vier Wochen beenden.
„Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tageszahl nennt die FZV nicht, der ADAC spricht von in der Regel einer Woche. Für den Verstoß gegen die Mitteilungspflicht sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 15 € vor (Nr. 180 BKat).
Wann ist eine neue eVB-Nummer nötig?
Für die Umschreibung verlangt die Zulassungsbehörde einen Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer. In der Praxis beantragt der Käufer diese bei seinem eigenen Versicherer, bevor er zur Behörde geht oder das Online-Portal öffnet. Wie das in wenigen Minuten klappt, zeigt der Ratgeber eVB-Nummer beantragen.
Das gilt auch, wenn der Vertrag des Vorbesitzers rechtlich auf den Käufer übergeht (dazu unten mehr). Legt der Käufer bei der Zulassungsbehörde die Bestätigung eines neuen Versicherers vor, gilt das nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Ziffer G.2.6) automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wirkt zum Beginn der neuen Versicherung.
Ist das Auto bereits abgemeldet und soll nur nach Hause überführt werden, reicht die eVB für die spätere Zulassung allein nicht. Für die Fahrt brauchen Sie dann ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener eVB, siehe eVB für das Kurzzeitkennzeichen.
Unterlagen für die Umschreibung
Die Listen der Zulassungsbehörden unterscheiden sich im Detail. Die folgenden Unterlagen nennen der ADAC, Service Berlin und das Landratsamt Ostallgäu übereinstimmend:
- Ausweis: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung auf den neuen Halter
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, vom Verkäufer übergeben
- HU-Nachweis: gültige Hauptuntersuchung, bei Bedarf der Prüfbericht
- SEPA-Lastschriftmandat: für den Einzug der Kfz-Steuer vom Konto des neuen Halters
- Kennzeichenschilder: bei Kennzeichenwechsel die alten Schilder zum Entstempeln
- Vollmacht: wenn eine andere Person den Termin für Sie wahrnimmt
Einige Behörden wie das Landratsamt Ostallgäu führen zusätzlich den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis auf. Nehmen Sie ihn sicherheitshalber mit, er kostet nichts und erspart einen zweiten Termin.
Gebühren: Was kostet die Umschreibung?
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) setzt einen bundesweiten Rahmen, die Behörden rechnen daraus eigene Beträge ab. Die Tabelle zeigt belegte Werte einzelner Behörden, Stand September 2026:
| Vorgang | Gebühr | Quelle |
|---|---|---|
| Umschreibung online (i-Kfz) | 12,20 € | Service Berlin |
| Umschreibung online (i-Kfz) | 10,90 bis 13,10 € zzgl. KBA-Gebühr 1,20 bis 4,40 € | Landratsamt Ostallgäu |
| Umschreibung vor Ort | ab 19,60 € | Service Berlin |
| Umschreibung vor Ort, Kennzeichen bleibt | 23,60 € | Landratsamt Ostallgäu |
| Umschreibung vor Ort, neues Kennzeichen | 30,00 € | Landratsamt Ostallgäu |
| Wunschkennzeichen zusätzlich | 10,20 € | Landratsamt Ostallgäu |
| Neue Kennzeichenschilder (Paar) | rund 25 € | ADAC |
Hinzu kommen kleine Auslagen, etwa für Plakettenträger oder bei i-Kfz für den Versand der Dokumente. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Behörde nach dem aktuellen Betrag.
Beispielrechnungen: Kennzeichen behalten oder wechseln
Beispiel 1: Umschreibung vor Ort mit neuem Wunschkennzeichen
Annahme: Käufer im Landkreis Ostallgäu, Auto von außerhalb, er möchte ein Wunschkennzeichen. Die Rechnung lautet: 30,00 € Umschreibung plus 10,20 € Wunschkennzeichen plus rund 25 € für neue Schilder. Das ergibt rund 65,20 € ohne Anfahrt und Wartezeit.
Behält derselbe Käufer das bisherige Kennzeichen, zahlt er nur 23,60 €. Die Ersparnis beträgt also rund 41,60 €, allein weil Schilder und Wunschkennzeichen wegfallen.
Beispiel 2: Online-Umschreibung in Berlin
Annahme: Käufer in Berlin, Kennzeichen bleibt, Personalausweis mit Online-Funktion vorhanden. Er zahlt 12,20 € Gebühr statt mindestens 19,60 € vor Ort. Das spart mindestens 7,40 € und den Weg zur Behörde, dafür kommen die Papiere per Post.
Kennzeichen mitnehmen: Wann geht das?
§ 15 FZV erlaubt dem Käufer ausdrücklich, das bisherige Kennzeichen weiterzuführen. Service Berlin und das Landratsamt Ostallgäu bestätigen: Solange das Fahrzeug noch zugelassen ist, kann das Kennzeichen beim Halterwechsel bleiben, auch wenn es aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt.
Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer das Auto bereits abgemeldet hat. Dann gibt es laut Service Berlin ein neues Kennzeichen aus dem eigenen Bezirk. Ein Wunschkennzeichen können Sie vorab online reservieren, die Zuteilung kostet dann die genannten 10,20 €.
Online ummelden mit i-Kfz
Seit der i-Kfz-Ausbaustufe können Sie die Umschreibung komplett online erledigen. Laut Bundesministerium für Verkehr (Stand 19.12.2025) gelten diese Voraussetzungen:
- Identifizierung: Personalausweis mit Online-Funktion, eID-Karte oder eAT mit PIN und AusweisApp, alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat
- Papiere mit Sicherheitscode: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, zuletzt ausgestellt nicht vor dem 01.01.2018
- Nachweise: gültige eVB-Nummer, gültige HU und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- Bankverbindung: IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
Nach erfolgreichem Antrag dürfen Sie laut BMV zehn Tage mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis fahren, bis die Unterlagen per Post ankommen. Service Berlin rechnet mit der Zustellung innerhalb von sieben Tagen. Legen Sie die Sicherheitscodes erst frei, wenn das Portal danach fragt.
Versicherung des Vorbesitzers: Übergang und Sonderkündigung
Viele Käufer wissen nicht: Die Kfz-Versicherung des Verkäufers geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Das regelt § 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die AKB wiederholen es in Ziffer G.7.1. Ausgenommen sind nur Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung.
- Neuer Beitrag: Der Versicherer passt den Beitrag nach den Angaben des Käufers an, auch an dessen eigene SF-Klasse (AKB G.7.2). Der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wandert also nicht mit.
- Beitragshaftung: Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch (§ 95 Abs. 2 VVG).
- Anzeigepflicht: Verkäufer oder Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer unverzüglich melden (§ 97 VVG). Sonst droht unter Umständen der Verlust des Versicherungsschutzes.
- Sonderkündigung Käufer: Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode (§ 96 Abs. 2 VVG). Kannte er die Versicherung nicht, läuft die Frist ab Kenntnis.
- Kündigung Versicherer: Der Versicherer kann dem Käufer mit einer Frist von einem Monat kündigen, innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Verkauf (§ 96 Abs. 1 VVG).
Wird nach § 96 VVG gekündigt, schuldet allein der Verkäufer den Beitrag. Er bekommt den nicht verbrauchten Anteil zurück, denn der Versicherer darf nach AKB G.2 nur den Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes behalten. Beispiel: Der Verkäufer hat 720 € Jahresbeitrag am 1. Januar gezahlt, der Vertrag endet am 30. Juni. Dem Versicherer stehen rund 360 € zu, die übrigen rund 360 € erhält der Verkäufer zurück.
Seinen eigenen Schadenverlauf behält der Verkäufer. Kauft er innerhalb von sechs Monaten ein neues Auto, übernimmt der Versicherer den Schadenverlauf so, als wäre der Schutz nicht unterbrochen worden (AKB I.6.3.1). Mehr dazu im Ratgeber Schadenfreiheitsrabatt sichern.
Schritt für Schritt: Auto nach dem Kauf ummelden
- Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe unterschreiben, beide Zulassungsbescheinigungen, Schlüssel und HU-Bericht übernehmen.
- Als Verkäufer die Veräußerungsanzeige mit Name und Anschrift des Käufers an die Zulassungsbehörde und den Verkauf an den Versicherer schicken.
- Als Käufer eine eVB-Nummer beim neuen Versicherer anfordern, idealerweise nach einem Tarifvergleich.
- Termin bei der Zulassungsbehörde buchen oder den i-Kfz-Antrag online starten.
- Gebühr zahlen, neue Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten, bei neuem Kennzeichen Schilder prägen und abstempeln lassen.
- Kontrollieren, ob der Versicherer des Verkäufers die Kündigung bestätigt hat.
Den kompletten Ablauf einer Anmeldung mit allen Formularen beschreibt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.
Häufige Fehler beim Halterwechsel
- Keine Veräußerungsanzeige: Nach § 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz schuldet die Kfz-Steuer, wer als Halter eingetragen ist. Beispiel mit angenommenen 180 € Steuer im Jahr: Schreibt der Käufer drei Monate zu spät um, laufen rund 45 € weiter beim Verkäufer auf.
- Versicherer nicht informiert: Ohne Anzeige nach § 97 VVG kann der Schutz entfallen, zudem haftet der Verkäufer weiter für den Beitrag.
- Doppelt versichert: Wer den übergegangenen Vertrag nicht im Blick hat, zahlt im Zweifel zwei Beiträge, bis die Kündigung greift.
- Abgelaufene HU: Ohne gültige Hauptuntersuchung schreiben die Behörden nicht um, klären Sie das vor dem Kauf.
- Papiere ohne Sicherheitscode: Sind die Bescheinigungen vor 2018 ausgestellt, klappt i-Kfz nicht und Sie müssen zur Behörde.
Fazit: Erst eVB, dann ummelden
Beim Halterwechsel zählt Tempo. Der Käufer schreibt unverzüglich um, der Verkäufer meldet den Verkauf an Zulassungsbehörde und Versicherer. Die Gebühren liegen bei rund 12 € online und 20 bis 30 € vor Ort, dazu kommen gegebenenfalls Schilder und Wunschkennzeichen. Der größte Kostenhebel ist aber die neue Kfz-Versicherung, denn der Beitrag richtet sich nach Ihrer eigenen SF-Klasse. Vergleichen Sie deshalb vor der Umschreibung die Tarife im Kfz-Versicherungsvergleich mit eVB-Nummer sofort und gehen Sie mit der passenden eVB zur Zulassungsbehörde.




