Ein Auto abzumelden kostet 2026 bei der Zulassungsstelle 15,90 €, online per i-Kfz nur 2,10 € (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt Nr. 224, Stand 2026). Sie brauchen dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen. Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag enden mit dem Tag der Abmeldung, ohne dass Sie selbst kündigen müssen.
Was bedeutet „Auto abmelden“ genau?
Im Amtsdeutsch heißt die Abmeldung Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde entwertet dabei die Stempelplaketten auf den Kennzeichen und vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ab diesem Moment darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren oder dort abgestellt werden.
Die Abmeldung ist kein endgültiger Schritt. Das Auto bleibt mit seinen Daten im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert und lässt sich später wieder zulassen. Rechtsgrundlage ist § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023). Nach der FZV können Sie die Außerbetriebsetzung bei jeder Zulassungsbehörde beantragen, nicht nur an Ihrem Wohnort.
Kosten der Abmeldung 2026 im Überblick
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich in der GebOSt geregelt. Seit der Gebührenreform zum 1. September 2023 ist die Online-Abmeldung deutlich günstiger als der Termin am Schalter. Die folgende Tabelle zeigt die amtlichen Gebühren laut GebOSt, Stand September 2026.
| Vorgang | GebOSt-Nr. | Gebühr |
|---|---|---|
| Abmeldung vor Ort bei der Zulassungsstelle | 224.1 | 15,90 € |
| Abmeldung online per i-Kfz | 224.2 | 2,10 € |
| Kennzeichen für die Wiederzulassung reservieren | 230 | 2,60 € |
| Zuschlag bei Wunschkennzeichen | 230 | +10,20 € |
| Versicherung an Eides statt (z. B. bei verlorenen Papieren) | 256 | 30,70 € |
| Wiederzulassung vor Ort | 221.1 | 30,00 € |
| Wiederzulassung online per i-Kfz | 221.1.1 | 12,80 € |
Hinzu kommen je nach Zulassungsstelle kleine Auslagen, etwa für Online-Zahlung oder Postversand. Gewerbliche Zulassungsdienste berechnen zusätzlich eine eigene Servicegebühr. Die amtliche Gebühr bleibt dabei gleich.
Beispielrechnung: Was kostet Sie die Abmeldung wirklich?
Drei typische Fälle zeigen, wie weit die Kosten auseinanderliegen. Die Beträge enthalten nur die amtlichen Gebühren ohne Fahrtkosten und Auslagen.
- Fall A, online: Sie melden Ihr Auto per i-Kfz ab. Kosten: 2,10 €.
- Fall B, vor Ort mit Reservierung: Sie melden am Schalter ab und reservieren Ihr Kennzeichen. Kosten: 15,90 € + 2,60 € = 18,50 €.
- Fall C, Fahrzeugschein verloren: Sie melden vor Ort ab und geben eine Versicherung an Eides statt ab. Kosten: 15,90 € + 30,70 € = 46,60 €.
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Fall liegen also 44,50 €. Wer die Sicherheitscodes nutzen kann, spart gegenüber dem Schalter 13,80 €.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
§ 16 FZV verlangt für die Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Entstempelung. In der Praxis legen Sie am Schalter folgende Dokumente vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichenschilder, vorher vom Auto abgeschraubt
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Halters und Ausweis der bevollmächtigten Person
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetriebs
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) brauchen Sie für die Abmeldung in der Regel nicht. Bewahren Sie sie trotzdem gut auf, denn für die Wiederzulassung verlangt § 16 FZV beide Teile.
Online abmelden per i-Kfz: So funktioniert es
Die Online-Abmeldung ist der günstigste und schnellste Weg. Laut ADAC (Stand Juli 2026) genügen dabei die Sicherheitscodes als Legitimation, ein Personalausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Voraussetzung ist, dass Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden. Nur dann tragen sie verdeckte Sicherheitscodes.
- Das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder das Portal des Bundes aufrufen.
- Kennzeichen eingeben.
- Den siebenstelligen Code auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen und eintragen.
- Die Codes unter den Stempelplaketten beider Kennzeichen freilegen und eintragen.
- Die Gebühr von 2,10 € online bezahlen.
- Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung herunterladen und aufbewahren.
Wichtig: Sobald Sie die Codes freigelegt haben, sind die Kennzeichen ungültig. Das Auto darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren oder parken. Legen Sie die Codes deshalb erst frei, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Stellplatz steht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie danach aufbewahren (Hinweis der Berliner Zulassungsbehörde LABO).
Versicherung endet automatisch: die Ruheversicherung
Sie müssen Ihre Kfz-Versicherung nach der Abmeldung nicht kündigen. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch an Ihren Versicherer. Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Abschnitt H.1, Stand April 2025) geht der Vertrag dann in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Das gilt nicht, wenn die Abmeldung kürzer als zwei Wochen dauert.
- Umfang: Haftpflicht und Teilkasko, sofern vorher Teil- oder Vollkasko bestand.
- Pflicht: Das Auto muss in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen, etwa hinter Zaun, Hecke oder Mauer.
- Ende: Der Vertrag endet automatisch nach einer Frist, die der Versicherer in seinen AKB festlegt. Häufig sind es 18 Monate.
- Wiederanmeldung: Melden Sie das Auto wieder an, lebt der alte Schutz auf.
Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren Sie durch die Abmeldung nicht sofort. Bei einer Unterbrechung bis sechs Monate übernimmt der Versicherer den Verlauf laut AKB I.6.3.1 unverändert. Ab zwölf Monaten zieht er je weiteres angefangenes Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab. Nach mehr als sieben Jahren verfällt der Rabatt ganz. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Schadenfreiheitsrabatte sparen.
Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung
Auch beim Zoll müssen Sie nichts beantragen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Abmeldung an das zuständige Hauptzollamt. Laut Zoll endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung, und zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel rund drei Wochen danach erstattet (zoll.de, Stand 2026). Damit die Erstattung ankommt, sollte der Zoll Ihre aktuelle IBAN kennen.
Beispielrechnung Kfz-Steuer: Angenommen, Ihr Auto kostet 200 € Kfz-Steuer im Jahr. Sie haben am 1. Januar für das ganze Jahr bezahlt und melden am 30. Juni ab. Für die restlichen 184 Tage erhalten Sie rund 200 € × 184 / 365 = 100,82 € zurück. Ihre genaue Jahressteuer ermitteln Sie mit dem Kfz-Steuerrechner.
Beispielrechnung Versicherung: Angenommen, Ihr Jahresbeitrag beträgt 600 € und ist am 1. Januar fällig. Bei einer Abmeldung zum 30. Juni ist die zweite Jahreshälfte beitragsfrei. Der Versicherer verrechnet oder erstattet dann rund 300 €. Die genaue Abrechnung regeln die AKB Ihres Versicherers.
Abmelden ohne Papiere oder Kennzeichen
Fehlen Unterlagen, ist die Abmeldung trotzdem möglich. Online klappt sie dann aber nicht, weil die Sicherheitscodes fehlen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I verloren: Sie geben bei der Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides statt ab. Dafür fallen laut GebOSt Nr. 256 zusätzlich 30,70 € an.
- Kennzeichen gestohlen: Erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei und legen Sie die Bescheinigung bei der Zulassungsstelle vor.
- Kennzeichen verloren: Die Zulassungsstelle verlangt meist eine Verlusterklärung. Welche Nachweise sie genau fordert, legt jede Behörde selbst fest.
- Halter verstorben: Erben melden mit Erbnachweis ab, zum Beispiel mit Erbschein oder Testament samt Eröffnungsprotokoll.
Fragen Sie vor dem Termin kurz bei Ihrer Zulassungsstelle nach. So vermeiden Sie einen zweiten Weg.
Kennzeichen reservieren und Wiederzulassung
Wollen Sie Ihr Kennzeichen behalten, lassen Sie es bei der Abmeldung reservieren. Nach § 16 FZV gilt die Reservierung längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Gebühr beträgt 2,60 €. Bei einem Wunschkennzeichen kommen 10,20 € hinzu.
Für die Wiederzulassung brauchen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine gültige Hauptuntersuchung und eine neue eVB-Nummer Ihres Versicherers. Die Wiederzulassung kostet vor Ort 30,00 €, online 12,80 € (GebOSt Nr. 221.1). Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.
Wichtig ist die Frist von sieben Jahren. Laut Kraftfahrt-Bundesamt werden die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht, wenn ein Auto sieben Jahre lang außer Betrieb war und danach die Überlaufzeit abgelaufen ist (§ 72 FZV). Danach brauchen Sie für die Zulassung in der Regel ein Gutachten wie bei einem Neufahrzeug.
Abmelden oder Saisonkennzeichen?
Wer sein Auto jedes Jahr nur einige Monate fährt, meldet oft besser gar nicht ab. Ein Saisonkennzeichen spart den jährlichen Weg zur Zulassungsstelle und die Gebühren für Abmeldung und Wiederzulassung. Außerhalb der Saison besteht ebenfalls Ruheversicherungsschutz nach AKB H.2. Einen Vergleich beider Wege finden Sie im Ratgeber Saisonkennzeichen und Versicherung.
Rechnen Sie selbst: Abmeldung und Wiederzulassung vor Ort kosten zusammen 15,90 € + 30,00 € = 45,90 € pro Jahr, online 2,10 € + 12,80 € = 14,90 €. Hinzu kommen Zeit und gegebenenfalls neue Kennzeichen.
Häufige Fehler beim Abmelden
- Codes zu früh freigelegt: Das Auto steht noch an der Straße, ist aber nicht mehr zugelassen und versichert.
- Versicherung zusätzlich gekündigt: Das ist unnötig. Eine Kündigung beendet zudem die Ruheversicherung.
- Abgemeldetes Auto im öffentlichen Raum geparkt: Das ist verboten und kann Bußgeld und Abschleppkosten auslösen.
- Keine Reservierung: Das Kennzeichen ist dann für die Wiederzulassung nicht gesichert.
- Beim Verkauf selbst abgemeldet und Papiere weggegeben: Bewahren Sie die Abmeldebestätigung als Nachweis auf.
Fazit: online abmelden spart Zeit und Geld
Die Abmeldung kostet 2026 online 2,10 € und vor Ort 15,90 €. Versicherung und Kfz-Steuer stellen sich automatisch um, zu viel gezahltes Geld kommt zurück. Planen Sie die Wiederzulassung, reservieren Sie das Kennzeichen für 2,60 € und denken Sie an die sieben Jahre Frist. Für die spätere Wiederanmeldung brauchen Sie eine neue eVB-Nummer. Die bekommen Sie mit dem Tarif, den Sie im Kfz-Versicherungsvergleich auswählen, sofort per E-Mail.




