Auto abmelden — Kosten, Unterlagen & Ablauf
Lesezeit 4 Min. | aktualisiert am 19.03.2026
Was kostet die Abmeldung?
Die Kosten für die Fahrzeugabmeldung variieren je nach Zulassungsstelle und Abmeldeart:
- Persönliche Abmeldung bei der Zulassungsstelle: 5,60€ bis 15,90€
- Online-Abmeldung (i-Kfz): 5,60€ bis 7,60€
- Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis: ca. 10€ bis 20€
Benötigte Unterlagen
Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder — müssen am Schalter abgestempelt werden
- Optional: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ablauf der Abmeldung
Der Ablauf ist in wenigen Schritten erledigt:
- Kennzeichen vom Fahrzeug abschrauben
- Zur Zulassungsstelle gehen (Termin empfohlen)
- Unterlagen vorlegen und Gebühr bezahlen
- Kennzeichen werden entwertet, Abmeldung ist sofort wirksam
Nach der Abmeldung endet automatisch die Kfz-Steuerpflicht und die Versicherung wird ruhend gestellt bzw. gekündigt. Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer werden anteilig erstattet.
Online-Abmeldung (i-Kfz)
Seit 2015 können Fahrzeuge auch online abgemeldet werden. Voraussetzung: Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Ihre Kennzeichen müssen mit Sicherheitscodes (verdeckte Felder) versehen sein. Die Abmeldung erfolgt über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle. Der Vorteil: Sie sparen sich den Weg zur Behörde und die Bearbeitungsgebühr ist mit 5,60 € bis 7,60 € günstiger als bei der persönlichen Abmeldung.
Vorübergehende Stilllegung statt Abmeldung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur vorübergehend nicht nutzen möchten, ist die Außerbetriebsetzung die richtige Wahl. Das Fahrzeug kann bis zu 7 Jahre stillgelegt bleiben, ohne dass ein erneuter Gang zur Zulassungsstelle für die Abmeldung nötig wird. In dieser Zeit entfallen Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Beachten Sie jedoch, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden darf.
Fahrzeug wieder anmelden?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder anmelden möchten, benötigen Sie eine neue eVB Nummer sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU/AU). Mit unserem Versicherungsvergleich finden Sie den günstigsten Tarif und erhalten Ihre eVB Nummer sofort per SMS und E-Mail — damit der Wiederzulassung nichts im Wege steht. Beachten Sie, dass bei einer Wiederzulassung nach mehr als 7 Jahren Stilllegung das Fahrzeug als Neuzulassung behandelt wird.
Häufige Fragen
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