Was gehört zur Vorbereitung einer Auto-Zulassung?
Für die Auto-Zulassung brauchen Sie Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I und einen gültigen HU-Nachweis sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Gebühr beträgt laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Stand 2026) 30,00 € vor Ort oder 12,80 € online über i-Kfz. Hinzu kommen Kennzeichenschilder für rund 20 bis 40 € (ADAC, Stand Mai 2026).
Vorbereitung heißt: Unterlagen vollständig sammeln, Daten abgleichen und Kosten kennen, bevor Sie einen Termin buchen. Wie der Termin selbst abläuft und wie Sie die eVB-Nummer bekommen, lesen Sie im Ratgeber Auto anmelden mit eVB. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf alles, was davor passiert.
Was die Zulassungsstelle rechtlich prüft
Die Zulassungsstelle darf ein Fahrzeug nur zulassen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt eine davon, wird der Antrag abgelehnt, egal wie vollständig der Rest ist.
- Haftpflichtversicherung: Nachweis über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern.
- Kfz-Steuer: Nach § 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist ein SEPA-Lastschriftmandat Pflicht. Das Konto darf auch einem Dritten gehören, etwa den Eltern.
- Keine Steuerschulden: Nach § 13 Abs. 2 KraftStG verweigert die Behörde die Zulassung, wenn Sie Kfz-Steuer schulden. Rückstände unter 5 € sind unschädlich.
Dazu kommt die technische Seite: Das Fahrzeug braucht eine gültige Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung, kurz COC) und bei Gebrauchtwagen eine gültige Hauptuntersuchung. Neuwagen müssen bei Pkw erst nach 36 Monaten zur ersten HU (Anlage VIII StVZO).
Unterlagen-Checkliste nach Zulassungsfall
Welche Papiere Sie brauchen, hängt davon ab, ob das Auto neu, abgemeldet oder noch angemeldet ist. Die Tabelle fasst die Anforderungen nach ADAC (Stand Mai 2026) und den Zulassungsstellen Berlin und München zusammen.
| Unterlage | Neuwagen | Gebrauchtwagen abgemeldet | Gebrauchtwagen angemeldet (Halterwechsel) | Import |
|---|---|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung | ja | ja | ja | ja |
| eVB-Nummer | ja | ja | ja | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | ja, vom Händler | ja | ja | nein, ausländische Papiere im Original |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | nein | ja | ja | nein |
| COC-Bescheinigung | ja, falls kein Teil II vorhanden | nein | nein | EU: ja; sonst Gutachten nach § 21 StVZO |
| Nachweis gültige HU | nein | ja | ja | ja bei Gebrauchtwagen |
| SEPA-Mandat Kfz-Steuer | ja | ja | ja | ja |
| Alte Kennzeichen | nein | nein | ja, bei neuem Kennzeichen | nein |
| Kaufvertrag oder Rechnung | empfohlen | empfohlen | empfohlen | ja |
Reisepass allein reicht nicht, weil er keine Anschrift enthält. Die Zulassungsstelle Berlin verlangt dann zusätzlich eine Meldebescheinigung. Die eVB-Nummer muss zum Termin noch gültig sein. Wie lange, legt der Versicherer fest, üblich sind drei bis sechs Monate. Details dazu im Ratgeber eVB-Nummer Gültigkeit.
Gebühren 2026 nach GebOSt
Die Zulassungsgebühren sind bundesweit einheitlich in der Anlage zur GebOSt geregelt. Online über i-Kfz zahlen Sie deutlich weniger als am Schalter. Die Kennzeichenschilder kaufen Sie separat beim Schilderpräger.
| Vorgang (GebOSt-Nr.) | Vor Ort | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung (221.1) | 30,00 € | 12,80 € |
| Halterwechsel, Kennzeichen bleibt (221.8) | 24,20 € | 10,40 € |
| Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (221.10) | 26,20 € | 12,40 € |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | 10,20 € | 10,20 € |
| Reservierung Wunschkennzeichen (230) | 2,60 € | 2,60 € |
| Kurzzeitkennzeichen (221.4) | 10,20 € | nicht online |
| Kennzeichenschilder (Marktpreis, ADAC) | ca. 20 bis 40 € | ca. 20 bis 40 € |
Einzelne Zulassungsstellen berechnen zusätzlich Auslagen, etwa für Plaketten oder den Versand. Fragen Sie im Zweifel vorab nach dem Endbetrag und klären Sie, ob Kartenzahlung möglich ist.
Beispielrechnungen: Was die Zulassung konkret kostet
Beispiel 1: Abgemeldeter Gebrauchtwagen mit Wunschkennzeichen, vor Ort. Annahme: Sie kaufen ein abgemeldetes Auto, reservieren online ein Wunschkennzeichen und zahlen 30 € für die Schilder.
- Wiederzulassung: 30,00 €
- Zuschlag Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Reservierung: 2,60 €
- Schilder (Annahme): 30,00 €
- Summe: 72,80 €
Beispiel 2: Angemeldeter Gebrauchtwagen, Halterwechsel mit neuem Kennzeichen. Annahme: Standardkennzeichen, Schilder für 30 €. Vor Ort zahlen Sie 26,20 € plus 30,00 € gleich 56,20 €. Über i-Kfz sind es 12,40 € plus 30,00 € gleich 42,40 €. Die Online-Zulassung spart hier 13,80 €, bei einer Neu- oder Wiederzulassung sogar 17,20 €. Mehr zum Halterwechsel lesen Sie im Ratgeber Auto ummelden.
Beispiel 3: HU abgelaufen. Ist die HU mehr als zwei Monate überzogen, verlangen die Prüforganisationen einen Zuschlag von 20 % auf die Prüfgebühr (TÜV SÜD, ADAC). Annahme: reguläre HU-Gebühr 150 €. Dann zahlen Sie 180 €, also 30 € mehr, bevor Sie überhaupt zur Zulassung können.
Vorab-Check: Diese Daten gleichen Sie ab
Die meisten geplatzten Termine scheitern nicht an fehlenden, sondern an fehlerhaften Unterlagen. Prüfen Sie deshalb zu Hause:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Die 17 Zeichen in Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag und am Fahrzeug müssen übereinstimmen.
- Name und Adresse: Die Angaben bei der Versicherung müssen zu Ihrem Ausweis passen. Nach einem Umzug zuerst die Meldeadresse aktualisieren.
- HU-Datum: Steht im Prüfbericht und auf der Plakette. Planen Sie eine abgelaufene HU vor dem Zulassungstermin ein.
- Vollständiger Brief: Teil II muss im Original vorliegen, eine Kopie genügt nicht.
- Steuerkonto: Offene Kfz-Steuer aus früheren Fahrzeugen vorher begleichen, sonst blockiert § 13 Abs. 2 KraftStG die Zulassung.
Vor Ort oder i-Kfz: Was Sie jeweils vorbereiten
Seit 1. Oktober 2019 (i-Kfz Stufe 3) können Privatpersonen Fahrzeuge online zulassen und umschreiben. Seit 1. September 2023 (Stufe 4) dürfen Sie direkt nach der Online-Zulassung losfahren. Grundlage ist ein vorläufiger Zulassungsnachweis, der laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) zehn Tage gilt. Die Papiere und Plaketten kommen per Post.
Für i-Kfz bereiten Sie vor:
- Online-Ausweis: Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion samt PIN, eID-Karte oder BundID
- Lesegerät: Smartphone mit NFC und AusweisApp oder Kartenleser
- Sicherheitscodes: Die verdeckten Codes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Das geht nur bei Dokumenten ab dem 1. Januar 2015, beim Halterwechsel ab dem 1. Januar 2018.
- Daten: eVB-Nummer, IBAN für die Kfz-Steuer, HU-Datum
- Drucker: Den vorläufigen Nachweis laden Sie innerhalb von 30 Minuten herunter und führen ihn im Auto mit.
Wichtig: Sobald Sie die Sicherheitscodes auf den Kennzeichen-Plaketten freilegen, darf das Fahrzeug laut BMV nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Legen Sie die Codes also erst frei, wenn Sie den Antrag direkt danach abschicken. Vor Ort brauchen Sie dagegen nur die Papiere im Original, einen Termin und ein Zahlungsmittel.
Sonderfälle bei der Vorbereitung
Vertretung durch eine andere Person
Schickt der Halter jemand anderen zur Zulassungsstelle, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht im Original, ihren eigenen Ausweis im Original und eine Kopie des Halter-Ausweises. Viele Städte wie Hamburg stellen ein Vollmachtsformular bereit.
Import aus dem Ausland
Bei EU-Fahrzeugen brauchen Sie die COC-Bescheinigung und die ausländischen Papiere im Original. Ist das Auto jünger als sechs Monate oder hat höchstens 6.000 km, verlangt etwa München zusätzlich ein Formular für Umsatzsteuerzwecke. Bei Fahrzeugen von außerhalb der EU kommen Zollpapiere und meist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO hinzu.
Überführung vor der Zulassung
Steht das Auto nicht am Wohnort, brauchen Sie für die Fahrt Kurzzeitkennzeichen. Die Gebühr beträgt 10,20 €, dazu kommen Schilder und eine eigene eVB. Mehr dazu im Kurzzeitkennzeichen-Ratgeber.
Elektroauto
Reine E-Autos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31. Dezember 2035. Ein SEPA-Mandat verlangen viele Zulassungsstellen trotzdem. Die Steuer für Verbrenner berechnen Sie vorab mit dem Kfz-Steuerrechner.
Zeitplan: In sieben Schritten zur fertigen Mappe
- Zulassungsfall klären: Neuwagen, abgemeldet, angemeldet oder Import. Danach richtet sich die Checkliste.
- HU prüfen: Bei Gebrauchtwagen das Datum kontrollieren und eine abgelaufene HU vor dem Termin nachholen.
- Versicherung abschließen: Tarif wählen und eVB-Nummer notieren.
- Wunschkennzeichen reservieren (optional) im Portal Ihrer Zulassungsstelle für 2,60 €. Die Reservierungsdauer legt die Behörde fest.
- SEPA-Mandat ausfüllen: Das Formular gibt es auf der Website der Zulassungsstelle.
- Weg wählen: Online-Antrag vorbereiten oder Termin buchen. In Großstädten ist ein Termin meist Pflicht.
- Mappe prüfen: Alle Originale, FIN-Abgleich, Ausweis, eventuell Vollmacht und alte Kennzeichen.
Häufige Fehler bei der Vorbereitung
- Nur Reisepass dabei: Ohne Meldebescheinigung fehlt der Adressnachweis.
- Kopie statt Original: Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur im Original akzeptiert.
- HU mehr als zwei Monate überzogen: kostet 20 % Zuschlag und verzögert die Zulassung.
- Sicherheitscodes zu früh freigelegt: Das Fahrzeug darf dann nicht mehr fahren.
- Alte Kfz-Steuerschulden: Schon ab 5 € Rückstand wird die Zulassung verweigert.
- Abgelaufene eVB: Beim Versicherer rechtzeitig eine neue anfordern.
Fazit: Vollständige Mappe, günstiger Weg
Die Zulassung ist gut vorbereitet, wenn fünf Dinge stimmen: Ausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigungen, gültige HU und SEPA-Mandat. Mit i-Kfz zahlen Sie 12,80 € statt 30,00 € und sparen sich den Weg zum Amt. Der erste Schritt ist die Versicherung. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einen passenden Tarif und erhalten die eVB-Nummer direkt nach dem Abschluss.





