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eVB Nummer — Wie lange ist sie gültig?
Zulassung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB Nummer — Wie lange ist sie gültig?

Eine eVB Nummer gilt je nach Versicherer meist 3 bis 6 Monate, bei HUK-COBURG und HUK24 18 Monate, höchstens 730 Tage. Sie ist nur einmal nutzbar und nicht verlängerbar.

Eine eVB Nummer ist je nach Versicherer meist drei bis sechs Monate gültig, bei HUK-COBURG und HUK24 sogar 18 Monate; die technische Obergrenze liegt bei 730 Tagen, also zwei Jahren. Sie gilt ab Ausstellung, lässt sich nur für eine einzige Zulassung verwenden und kann nicht verlängert werden.

Wie lange ist eine eVB Nummer gültig?

Ein Gesetz legt keine feste Gültigkeitsdauer fest. Jeder Versicherer bestimmt selbst, wie lange seine elektronische Versicherungsbestätigung gilt. Laut ADAC (Stand April 2026) beträgt die maximale Gültigkeit 730 Tage, üblich sind drei bis sechs Monate. Allianz nennt ebenfalls „oft drei bis sechs Monate, maximal zwei Jahre".

In der Praxis haben sich sechs Monate als Standard durchgesetzt. R+V, VHV, DEVK und die Württembergische nennen auf ihren eigenen Seiten genau diese Frist. Ausreißer nach oben ist die HUK-Gruppe mit 18 Monaten. Maßgeblich ist immer die Angabe in Ihrer Bestätigungs-SMS oder -E-Mail.

Was ist die eVB Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, zum Beispiel V0123XY. Laut ADAC stehen die ersten beiden Zeichen für den Versicherer, die übrigen fünf sind zufällig vergeben. Die Zulassungsstelle ruft mit dem Code die Versicherungsdaten elektronisch ab.

Seit 1. März 2008 ersetzt die eVB die frühere Doppelkarte aus Papier. Die Ausstellung ist kostenlos, auch wenn Sie mehrere Nummern nacheinander anfordern. Wie Sie die Nummer bekommen und bei der Anmeldung einsetzen, erklärt unser Ratgeber Auto anmelden mit eVB.

Rechtliche Grundlage: FZV und Versicherungsbedingungen

Die Pflicht zum Versicherungsnachweis steht in § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV in der Fassung seit 1. September 2023). Danach weisen Sie der Zulassungsbehörde die Kfz-Haftpflichtversicherung durch eine Versicherungsbestätigung nach. Der Versicherer übermittelt sie über eine gemeinsame Stelle der Versicherer elektronisch. Die Gültigkeitsdauer regelt die Verordnung nicht.

Was die eVB versicherungsrechtlich auslöst, steht in den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Stand 30.04.2025) unter Abschnitt B.2 „Vorläufiger Versicherungsschutz". Die meisten Versicherer übernehmen diese Regeln wörtlich oder sinngemäß in ihre eigenen Bedingungen.

Gültigkeit der eVB je Versicherer

Die folgende Tabelle zeigt die Fristen, die Versicherer selbst auf ihren Webseiten nennen (Abruf September 2026). Konditionen können sich ändern, verbindlich ist die Angabe bei Ausstellung.

Versicherer / QuelleGültigkeit der eVBHinweis
HUK-COBURG und HUK2418 Monateeinmalig verwendbar
R+V6 MonateFrist für An- oder Ummeldung
VHV6 Monateab Ausstellung
DEVK6 Monatekostenlos
Württembergische6 Monateverfällt ohne Zulassung
Allianz (allgemeine Angabe)oft 3 bis 6 Monatemaximal 2 Jahre
Obergrenze laut ADAC730 Tagetechnisches Maximum
Kurzzeit-eVB (HUK)Zulassung max. 6 Tagenur für Kurzzeitkennzeichen

Wer ein Auto erst in einigen Monaten zulassen will, etwa bei längerer Lieferzeit eines Neuwagens, sollte die Frist vor dem Abschluss prüfen. Ist sie zu knapp, fordern Sie die eVB einfach später an.

Ab wann läuft die Frist? Beispielrechnung

Die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung, nicht mit dem geplanten Zulassungstermin und nicht mit dem Versicherungsbeginn im Antrag. Entscheidend ist, dass die Zulassung vor Fristende tatsächlich stattfindet.

Beispiel 1 (Annahmen): Sie erhalten die eVB am 10. März 2026. Bei sechs Monaten Gültigkeit endet sie am 10. September 2026. Bei 18 Monaten, wie bei der HUK-Gruppe, gilt dieselbe Nummer bis 10. September 2027. Liegt Ihr Termin bei der Zulassungsstelle am 15. September 2026, ist die Sechs-Monats-eVB bereits verfallen und Sie brauchen eine neue.

Tipp: Tragen Sie das Ablaufdatum direkt nach Erhalt in Ihren Kalender ein. Planen Sie bei Neuwagen mit unsicherem Liefertermin eher eine späte Anforderung der eVB.

eVB-Gültigkeit und Versicherungsbeginn sind zwei Dinge

Die Gültigkeit der eVB sagt nur, bis wann Sie damit zulassen können. Der Versicherungsschutz folgt eigenen Regeln. Nach AKB B.2.1 haben Sie in der Kfz-Haftpflicht vorläufigen Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag der Zulassung mit der eVB.

  • Kasko: Vorläufiger Schutz in Teil- und Vollkasko besteht nur, wenn der Versicherer ihn ausdrücklich zusagt (AKB B.2.2).
  • Erster Beitrag: Er wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen (AKB C.1.1).
  • Rückwirkender Wegfall: Zahlen Sie schuldhaft nicht rechtzeitig, entfällt der vorläufige Schutz von Anfang an (AKB B.2.4).
  • Kündigung: Beide Seiten können den vorläufigen Schutz jederzeit kündigen, die Kündigung des Versicherers wirkt erst nach zwei Wochen (AKB B.2.5).

Beispiel 2 (Annahmen): Ihr Jahresbeitrag beträgt 600 €. Zwischen Zulassung und Übergang in den endgültigen Schutz liegen 20 Tage. Für diesen Zeitraum steht dem Versicherer nach AKB B.2.7 ein anteiliger Beitrag zu: 600 € ÷ 365 × 20 = rund 32,88 €. Auch wenn Sie danach widerrufen oder wechseln, zahlen Sie diese Tage.

Widerrufen Sie den Vertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Schutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung beim Versicherer (AKB B.2.6). Melden Sie das Auto dann nicht rechtzeitig ab oder versichern es neu, fahren Sie ohne Haftpflichtschutz. Das ist nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.

Was passiert, wenn die eVB abläuft?

Eine abgelaufene eVB lehnt die Zulassungsstelle ab, die Anmeldung scheitert. Kosten für die eVB selbst entstehen dadurch nicht, verlängern lässt sich die alte Nummer aber nicht. Sie fordern beim Versicherer eine neue an, online meist in wenigen Minuten.

Ärgerlich sind vor allem die Folgekosten: vergebliche Anfahrt, ein verlorener Termin und bei Zulassungsdiensten eventuell eine erneute Gebühr. Nutzen Sie den Anlass, um den Tarif zu prüfen: Eine neue eVB bekommen Sie beim bisherigen Anbieter ebenso wie bei einem neuen Versicherer. Haben Sie beim bisherigen Anbieter schon einen Vertrag abgeschlossen, prüfen Sie vor einem Wechsel dessen Widerrufs- und Kündigungsregeln. Wie Sie in diesem Fall Schritt für Schritt vorgehen, zeigt der Ratgeber eVB Nummer abgelaufen.

Sonderfall Kurzzeit-eVB für Kurzzeitkennzeichen

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Kurzzeit-eVB. Das Kennzeichen ist nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung gültig. Laut HUK-COBURG enthält die Kurzzeit-eVB Einschränkungen, mit denen nur eine Zulassung für maximal sechs Tage möglich ist. Seit 1. April 2015 erhalten nur Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ein Kurzzeitkennzeichen.

Beispiel 3 (HUK-Angaben, Stand September 2026): Gebühr der Zulassungsstelle 13,10 €, Schilder rund 30 €, Versicherung bei HUK-COBURG bis zu 50 €. Das ergibt bis zu rund 93 € für fünf Tage. Andere Versicherer verlangen laut HUK für die Kurzzeitversicherung zwischen 30 € und 120 €, dann liegen Sie zwischen etwa 73 € und 163 €. Details im Ratgeber eVB für Kurzzeitkennzeichen.

Weitere Sonderfälle

  • Saison- und Wechselkennzeichen: Laut Nürnberger brauchen Sie bei Beantragung eine neue eVB, die alte Nummer lässt sich nicht erneut verwenden. Mehr dazu im Ratgeber Saisonkennzeichen-Versicherung.
  • Gescheiterte Zulassung: Scheitert die Anmeldung an fehlenden Unterlagen, wurde die eVB nicht eingelöst. Innerhalb der Frist legen Sie sie in der Regel beim nächsten Termin erneut vor.
  • Mehrere Fahrzeuge: Jede eVB gilt für genau eine Zulassung. Für zwei Autos brauchen Sie zwei Nummern.
  • Fahrt zur Zulassungsstelle: Nach AKB H.3 sind Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen in der Kfz-Haftpflicht mitversichert, etwa zur Stempelplakette oder zur Hauptuntersuchung im eigenen oder angrenzenden Bezirk, sofern die Behörde das Kennzeichen vorab zugeteilt hat.
  • Online-Zulassung: Auch bei der internetbasierten Zulassung (i-Kfz, § 27 FZV) geben Sie die eVB ein, die Frist gilt genauso.

Häufige Fehler bei der eVB-Frist

  • Zu früh angefordert: Bei Neuwagen mit Monaten Lieferzeit verfällt eine Sechs-Monats-eVB leicht.
  • Ablaufdatum nicht notiert: Die Frist steht in SMS oder E-Mail, danach sucht kaum jemand.
  • Erstbeitrag vergessen: Wer nicht zahlt, riskiert den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Schutzes.
  • Alte eVB wiederverwendet: Eine eingelöste Nummer ist verbraucht, auch beim selben Fahrzeug.
  • Falsche Daten im Antrag: Stimmen Name oder Anschrift nicht, kann die Zulassung scheitern.

So nutzen Sie die eVB rechtzeitig

  1. Zulassungstermin oder Online-Zulassung planen, erst dann die eVB anfordern.
  2. Gültigkeitsdauer in der Bestätigung prüfen und Ablaufdatum notieren.
  3. Unterlagen vollständig bereitlegen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  4. Fahrzeug innerhalb der Frist zulassen.
  5. Ersten Beitrag innerhalb der Frist aus dem Versicherungsschein zahlen.

Fazit: Frist prüfen, dann zulassen

Die eVB Nummer gilt meist sechs Monate, bei manchen Versicherern länger, höchstens zwei Jahre. Sie ist kostenlos, nur einmal nutzbar und nicht verlängerbar. Wichtiger als die Frist ist oft der Tarif dahinter. Vergleichen Sie jetzt im Kfz-Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre eVB Nummer direkt nach Abschluss per SMS und E-Mail.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Die Gültigkeit legt jeder Versicherer selbst fest, ein Gesetz schreibt keine Frist vor. Üblich sind drei bis sechs Monate, die meisten großen Versicherer wie R+V, VHV, DEVK und die Württembergische nennen sechs Monate. HUK-COBURG und HUK24 geben ihre eVB mit 18 Monaten Gültigkeit aus. Die technische Obergrenze liegt laut ADAC bei 730 Tagen. Die Frist beginnt mit der Ausstellung. Maßgeblich ist immer die Angabe in Ihrer Bestätigungs-SMS oder E-Mail.
Nein, eine eVB lässt sich nicht verlängern. Ist die Frist abgelaufen, fordern Sie beim Versicherer eine neue Nummer an. Das kostet nichts und dauert online meist nur wenige Minuten. Die neue Nummer hat wieder die volle Gültigkeit des Versicherers, in der Regel sechs Monate. Die alte Nummer bleibt dauerhaft ungültig und wird von der Zulassungsstelle abgelehnt.
Nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, B.2.1) haben Sie in der Kfz-Haftpflicht vorläufigen Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug mit der eVB zugelassen wird. Für Teil- und Vollkasko gilt vorläufiger Schutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Zahlen Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, entfällt der vorläufige Schutz rückwirkend.
Nein, jede eVB gilt für genau eine Zulassung. Nach der Einlösung bei der Zulassungsstelle ist sie verbraucht, auch wenn die Frist noch läuft. Für zwei Fahrzeuge brauchen Sie also zwei Nummern. Auch für Saison- oder Wechselkennzeichen ist eine neue eVB nötig. Scheitert die Zulassung dagegen an fehlenden Unterlagen, wurde die eVB nicht eingelöst und kann innerhalb der Frist in der Regel erneut vorgelegt werden.
Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB. Das Kennzeichen gilt nach Paragraf 42 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung. Laut HUK-COBURG ermöglicht die Kurzzeit-eVB nur eine Zulassung für maximal sechs Tage. Die Versicherung dafür kostet je nach Anbieter etwa 30 bis 120 Euro, bei HUK-COBURG bis zu 50 Euro. Dazu kommen 13,10 Euro Gebühr und rund 30 Euro für die Schilder.
Nein, die eVB selbst ist kostenlos, auch wenn Sie nach Ablauf eine zweite oder dritte Nummer anfordern. Kosten entstehen erst durch den Versicherungsvertrag. Für die Zeit des vorläufigen Schutzes steht dem Versicherer ein anteiliger Beitrag zu. Bei einem Jahresbeitrag von 600 Euro und 20 Tagen vorläufigem Schutz sind das rund 32,88 Euro. Eine nie genutzte eVB verursacht in der Regel keine Kosten.

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