Eine abgelaufene eVB Nummer lässt sich nicht verlängern: Sie fordern beim Versicherer kostenlos eine neue an, online meist in wenigen Minuten per SMS oder E-Mail, und lassen das Fahrzeug dann innerhalb der neuen Frist zu. Die alte Nummer bleibt dauerhaft ungültig, die Zulassungsstelle lehnt sie ab.
Dieser Ratgeber zeigt, was nach dem Ablauf konkret zu tun ist, welche Kosten ein geplatzter Termin verursacht und welche Sonderfälle es gibt. Wie lange eine eVB bei welchem Versicherer gilt, lesen Sie im Ratgeber eVB Nummer Gültigkeit.
Woran erkennen Sie, dass die eVB abgelaufen ist?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern. Die Gültigkeit legt jeder Versicherer selbst fest. Laut ADAC (Stand September 2026) sind drei bis sechs Monate üblich, das technische Maximum liegt bei 730 Tagen. Die Frist läuft ab dem Tag der Ausstellung, nicht ab dem geplanten Zulassungstermin.
Das genaue Ablaufdatum steht in der SMS, E-Mail oder im Brief, mit dem Sie die Nummer erhalten haben. Finden Sie diese Nachricht nicht mehr, fragen Sie beim Versicherer nach. Rechnen Sie im Zweifel mit dem kürzesten Zeitraum. Wurde die eVB bereits für eine Zulassung genutzt, ist sie zudem verbraucht, auch wenn die Frist noch läuft.
Rechtliche Grundlage: § 49 FZV und das eVB-Verfahren
Nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) weisen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung nach. Der Versicherer übermittelt sie über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch. Laut ADAC ist das die GDV Dienstleistungs-GmbH, bei der die Daten zentral gespeichert sind.
Dieselbe Vorschrift verlangt eine Versicherungsbestätigung auch bei der Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung. Eine Gültigkeitsdauer nennt die FZV nicht. Deshalb gibt es auch kein Recht auf Verlängerung. Sobald die Frist vorbei ist, erkennt das System die Nummer nicht mehr an.
- Keine Verlängerung: Der Versicherer stellt stattdessen eine neue Nummer mit neuer Frist aus.
- Keine Kosten: Laut ADAC ist die Anforderung einer eVB kostenlos, auch beim zweiten oder dritten Mal.
- Einmalig nutzbar: Jede eVB gilt für genau eine Zulassung.
Welche Folgen hat die abgelaufene eVB?
Die Folgen hängen davon ab, wann Sie den Ablauf bemerken. Die Tabelle fasst die typischen Situationen zusammen. Die Gebühren stammen aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Anlage, Stand September 2026).
| Situation | Folge | Was Sie tun | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| Ablauf vor dem Termin bemerkt | keine | neue eVB anfordern, Termin behalten | 0 € |
| Ablauf am Schalter bemerkt | Zulassung wird abgelehnt | neue eVB per Handy anfordern, bei Wartezeit ggf. neuer Termin | Anfahrt, Zeit |
| Online-Zulassung (i-Kfz) | Antrag scheitert an der eVB-Prüfung | neue eVB eingeben, Antrag neu stellen | meist keine |
| Zulassungsdienst beauftragt | Auftrag kann nicht erledigt werden | neue eVB an den Dienst schicken | je nach Dienst erneute Pauschale |
| Wiederzulassung nach Abmeldung | keine Zulassung ohne gültige eVB | neue eVB beim bisherigen Versicherer | Gebühr 23,00 € vor Ort, 10,60 € online |
| Fahrzeug vor Ablauf zugelassen | keine, eVB ist eingelöst | nichts | 0 € |
Die Zulassungsgebühr selbst zahlen Sie nur einmal, nämlich bei der Zulassung, die tatsächlich stattfindet. Nach GebOSt Nr. 221.1 kostet eine Zulassung vor Ort 30,00 €, online nach Nr. 221.1.1 12,80 € plus 0,30 € für den Plakettenträger.
Schritt für Schritt: Neue eVB anfordern
Für eine neue Nummer brauchen Sie dieselben Angaben wie beim ersten Mal. Halten Sie die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil II oder dem Fahrzeugschein bereit.
- Ablaufdatum der alten eVB prüfen und notieren, dass sie ungültig ist.
- Versicherer kontaktieren: Kundenportal, App, Hotline oder Vermittler. Nennen Sie die Antrags- oder Vertragsnummer.
- Angaben prüfen: Name, Anschrift, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und gewünschter Versicherungsbeginn müssen stimmen.
- Neue eVB per SMS oder E-Mail empfangen und die neue Gültigkeit notieren.
- Termin bei der Zulassungsstelle behalten oder neu buchen, alternativ online zulassen.
- Bei der Zulassung ausschließlich die neue Nummer angeben.
Ob Sie die neue eVB beim bisherigen Anbieter oder bei einem anderen Versicherer holen, entscheiden Sie selbst. Hilfreich ist dafür der nächste Abschnitt.
Beim bisherigen Versicherer bleiben oder wechseln?
Die abgelaufene eVB bindet Sie nicht dauerhaft an einen Anbieter. Haben Sie nur eine eVB angefordert und noch keinen Antrag verbindlich gestellt, können Sie die neue Nummer bei jedem Versicherer holen. Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, gilt das Widerrufsrecht nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): 14 Tage ab Vertragsschluss, frühestens ab Zugang von Versicherungsschein und Vertragsunterlagen in Textform.
- Frist noch offen: Widerrufen Sie in Textform, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Frist vorbei: Fragen Sie den Versicherer, ob der Antrag bestehen bleibt und nur eine neue eVB ausgestellt wird.
- Neuer Anbieter: Vergleichen Sie Haftpflicht und Kasko mit identischen Leistungen, nicht nur den Preis.
Beispielrechnung: Wechsel beim Anfordern der neuen eVB
Annahmen für dieses Beispiel: Das Angebot, zu dem Ihre alte eVB gehört, kostet 620 € im Jahr für Haftpflicht und Teilkasko. Ein Vergleich zeigt einen Tarif mit gleichen Leistungen für 510 €. Die Widerrufsfrist beim ersten Anbieter läuft noch.
- Ersparnis im ersten Jahr: 620 € minus 510 € ergibt 110 €.
- Aufwand: ein Widerruf in Textform und ein neuer Online-Abschluss mit sofortiger eVB.
- Kosten der eVB: 0 €, beim alten wie beim neuen Versicherer.
Was kostet eine abgelaufene eVB wirklich?
Die eVB selbst kostet nichts. Teuer werden Anfahrt, Zeit und Dienstleister. Die Zulassungsgebühr fällt erst an, wenn die Zulassung gelingt.
Beispielrechnung: Geplatzter Termin vor Ort
Annahmen für dieses Beispiel: Die Zulassungsstelle liegt 20 Kilometer entfernt. Sie setzen 0,30 € pro Kilometer an. Am Schalter fällt der Ablauf auf, ein neuer Termin ist erst eine Woche später frei.
- Vergebliche Fahrt: 40 Kilometer hin und zurück mal 0,30 € ergeben 12,00 €.
- Zweite Fahrt vor Ort: erneut 12,00 € plus 30,00 € Gebühr nach GebOSt, zusammen 42,00 €.
- Alternative online: 12,80 € plus 0,30 € Plakettenträger ergeben 13,10 € ohne weitere Fahrt.
Wer nach dem geplatzten Termin online zulässt, zahlt in diesem Beispiel 12,00 € plus 13,10 €, also 25,10 € statt 54,00 €. Die Schilder kommen in beiden Fällen dazu. Voraussetzung für die Online-Zulassung sind ein Personalausweis mit Online-Funktion und Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes.
Sonderfälle: Abmeldung, Umzug, Halterwechsel
Wiederzulassung nach Abmeldung
Nach einer Abmeldung läuft der Vertrag bei den meisten Versicherern als beitragsfreie Ruheversicherung weiter. Für die Wiederzulassung brauchen Sie trotzdem eine neue, gültige eVB (§ 49 Abs. 1 FZV). Sie erhalten sie beim bisherigen Versicherer. Mit reserviertem Kennzeichen im selben Bezirk kostet die Wiederzulassung 23,00 € vor Ort und 10,60 € online (GebOSt Nr. 221.6 und 221.7).
Umzug
Bei einer reinen Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks brauchen Sie in der Regel keine eVB, der Vertrag läuft weiter. Laut ADAC ist eine eVB beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk erforderlich. Ist die dafür ausgestellte Nummer abgelaufen, fordern Sie beim bisherigen Versicherer eine neue an.
Halterwechsel nach Kauf
Der Käufer meldet das Fahrzeug mit einer eigenen eVB um. Ist sie abgelaufen, holt er eine neue, bevor er zur Zulassungsstelle geht. Ablauf und Unterlagen erklärt der Ratgeber Auto ummelden beim Halterwechsel.
Kurzzeitkennzeichen
Hier gilt eine eigene Kurzzeit-eVB mit sehr kurzer Laufzeit. Ist sie abgelaufen, beantragen Sie eine neue Kurzzeit-eVB und das Kennzeichen neu. Details im Ratgeber eVB für Kurzzeitkennzeichen.
Dürfen Sie mit abgelaufener eVB fahren?
Nein. Die eVB ist nur ein Nachweis für die Zulassungsstelle, sie ersetzt weder Zulassung noch Kennzeichen. Laut ADAC dürfen Sie auch mit gültiger eVB ohne Kennzeichen nicht fahren. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug bleibt auf dem Privatgrundstück oder wird transportiert.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, verbietet § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) den Gebrauch des Fahrzeugs. Nach § 30 PflVG drohen dafür bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate oder bis zu 180 Tagessätze. Mehr dazu im Ratgeber Auto ohne Versicherung.
So verhindern Sie, dass die eVB erneut abläuft
- Erst Termin, dann eVB: Buchen Sie den Zulassungstermin und fordern Sie die Nummer danach an.
- Ablaufdatum speichern: Tragen Sie das Datum mit einer Erinnerung eine Woche vorher in Ihren Kalender ein.
- Gültigkeit vergleichen: Bei langen Lieferzeiten hilft ein Versicherer mit längerer Frist, etwa 18 Monate bei der HUK-Gruppe.
- Unterlagen vorab prüfen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Online zulassen: Die internetbasierte Zulassung spart Wartezeit auf Termine und kostet weniger.
Häufige Fehler nach dem Ablauf
- Alte Nummer erneut eingeben: Das System lehnt sie ab, auch bei der Online-Zulassung.
- Neue eVB zu früh holen: Steht der Termin noch nicht fest, läuft die nächste Frist unnötig mit.
- Doppelte Verträge: Wer bei einem neuen Anbieter abschließt, sollte den alten Antrag widerrufen oder klären.
- Abweichende Daten: Stimmen Name oder Anschrift nicht mit dem Ausweis überein, kann auch die neue eVB scheitern.
- Ohne Kennzeichen fahren: Eine eVB erlaubt keine Fahrt, auch nicht zur Zulassungsstelle ohne zugeteiltes Kennzeichen.
Fazit: Neue eVB holen, Frist notieren, zulassen
Eine abgelaufene eVB kostet nichts und ist schnell ersetzt. Fordern Sie die neue Nummer an, sobald der Termin steht, und notieren Sie das neue Ablaufdatum. Nutzen Sie den Anlass für einen Tarifvergleich: Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einen passenden Tarif und erhalten die neue eVB Nummer direkt nach Abschluss per SMS und E-Mail.





