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eVB-Nummer für Wohnmobil — Versicherung, Saisonkennzeichen & Tipps
Zulassung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB-Nummer für Wohnmobil — Versicherung, Saisonkennzeichen & Tipps

Für die Wohnmobil-Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer, die nach dem Online-Abschluss sofort per SMS kommt. Ein 3,5-t-Wohnmobil mit Euro 6 kostet 240 € Steuer, mit Saisonkennzeichen weniger.

eVB-Nummer fürs Wohnmobil: Das Wichtigste vorab

Für die Zulassung eines Wohnmobils brauchen Sie eine eVB-Nummer, die Sie nach dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sofort per SMS oder E-Mail erhalten. Die Zulassungsstelle ruft damit die Versicherungsbestätigung elektronisch ab. Ohne gültige eVB gibt es kein Kennzeichen, weder für ein neues noch für ein gebrauchtes Wohnmobil.

Beim Wohnmobil kommen drei Besonderheiten hinzu: Die Kfz-Steuer richtet sich nach Gewicht statt nach Hubraum, ein Saisonkennzeichen spart Steuer und Beitrag, und für die Gasanlage gilt eine eigene Prüfpflicht. Dieser Ratgeber erklärt alle drei Punkte mit Rechenbeispielen.

Rechtliche Grundlage: Warum die eVB Pflicht ist

Jedes Wohnmobil ist ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss der Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt. Die Zulassungsbehörde teilt ein Kennzeichen nur zu, wenn eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Heute läuft dieser Nachweis ausschließlich elektronisch über die siebenstellige eVB-Nummer.

Die eVB selbst ist kostenlos. Sie verpflichtet Sie aber zum Abschluss des Vertrags, sobald Sie das Wohnmobil damit zulassen. Wie lange eine eVB gültig ist, legt der Versicherer fest. Details lesen Sie im Ratgeber eVB-Nummer: Wie lange gültig?.

Wann Sie eine neue eVB-Nummer brauchen

Eine eVB brauchen Sie immer dann, wenn die Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung verlangt:

  • Neuzulassung: fabrikneues Wohnmobil oder Reimport
  • Halterwechsel: Kauf eines gebrauchten Wohnmobils, das Sie auf sich umschreiben
  • Wiederzulassung: nach einer Abmeldung, etwa nach mehreren Jahren Standzeit
  • Kurzzeitkennzeichen: für Überführung oder Probefahrt ist eine eigene eVB nötig

Keine neue eVB brauchen Sie beim reinen Versichererwechsel ohne Neuzulassung. Der neue Versicherer meldet den Vertrag direkt an die Zulassungsbehörde. Auch beim Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie nur die Anschrift um, der Versicherungsvertrag bleibt bestehen. Ändert sich durch den Umzug die Regionalklasse, passt der Versicherer den Beitrag an.

Führerschein und Gewicht: 3,5 Tonnen als Grenze

Das zulässige Gesamtgewicht entscheidet über Führerschein, Steuer und HU-Rhythmus. Mit der Klasse B dürfen Sie derzeit Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fahren. Für 3,5 bis 7,5 Tonnen brauchen Sie die Klasse C1, darüber die Klasse C. Wer die alte Klasse 3 besitzt, darf nach Angaben des ADAC weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.

Die EU hat 2025 eine neue Führerscheinrichtlinie beschlossen. Sie erlaubt Inhabern der Klasse B künftig Wohnmobile bis 4,25 Tonnen, allerdings nur nach Zusatzschulung oder Prüfung. Deutschland muss die Richtlinie erst noch umsetzen, die Frist läuft bis Ende 2028. Bis dahin gilt die 3,5-Tonnen-Grenze unverändert. Fahren Sie ein zu schweres Wohnmobil ohne passende Klasse, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, und der Versicherer kann Sie in Regress nehmen.

Kfz-Steuer: Gewicht statt Hubraum

Ist Ihr Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen, berechnet der Zoll die Steuer nach § 8 Nr. 1a und § 9 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, Stand 2026). Maßgeblich sind das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Für je angefangene 200 kg gelten diese Sätze:

Schadstoffklasseje 200 kg bis 2.000 kgje 200 kg über 2.000 kgHöchstbetrag pro Jahr
S 4 oder besser (z. B. Euro 4 bis Euro 6)16 €10 €800 €
S 3, S 2 oder S 124 €10 €1.000 €
ohne Einstufung40 €10 € bis 5 t, 15 € bis 12 t, 25 € darüberkein Höchstbetrag

Daraus ergeben sich typische Jahressteuern. Die Werte gelten bei ganzjähriger Zulassung:

GesamtgewichtSchadstoffklasse S 4 oder besserSchadstoffklasse S 3 bis S 1
3.500 kg240 €320 €
4.250 kg280 €360 €
5.000 kg310 €390 €
7.490 kg440 €520 €

Reine Elektro-Wohnmobile sind nach § 3d KraftStG befreit, wenn sie bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, für höchstens zehn Jahre und längstens bis 31.12.2035. Ihren eigenen Wert prüfen Sie im Kfz-Steuerrechner.

Beispielrechnung: Steuer für ein 3,5-Tonnen-Wohnmobil

Annahmen: Wohnmobil mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, Euro 6, ganzjährig zugelassen.

  • Bis 2.000 kg: 10 Einheiten zu je 16 € ergeben 160 €.
  • Über 2.000 kg: 1.500 kg sind 7,5 Einheiten, aufgerundet acht zu je 10 €, also 80 €.
  • Jahressteuer: 160 € plus 80 € ergibt 240 €.

Saisonkennzeichen: Nur zahlen, wenn Sie fahren

Viele Wohnmobile stehen im Winter still. Mit einem Saisonkennzeichen legen Sie einen Betriebszeitraum fest, der nach § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mindestens zwei und höchstens elf volle Monate umfasst. Er wiederholt sich jedes Jahr, ohne dass Sie das Fahrzeug an- und abmelden müssen. Die Kfz-Steuer fällt nur für die Saisonmonate an.

Außerhalb der Saison darf das Wohnmobil weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort parken. Es muss auf einem privaten Stellplatz, in einer Halle oder Garage stehen. Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB, Abschnitt H) besteht dann eine beitragsfreie Ruheversicherung für Haftpflicht und, falls vereinbart, Teilkasko. Viele Versicherer verlangen dafür einen umfriedeten oder geschlossenen Abstellplatz. Mehr Details erklärt der Ratgeber Saisonkennzeichen und Versicherung.

Beispielrechnung: Saison 04 bis 10 gegenüber Ganzjahr

Annahmen: Das Wohnmobil aus dem ersten Beispiel fährt nur von April bis Oktober, also sieben Monate. Der Versicherer verlangt ganzjährig 600 € und für die Saison 450 €. Die Beiträge sind angenommen, echte Werte ermittelt der Vergleich.

  • Kfz-Steuer: 240 € mal sieben Zwölftel ergibt 140 €, also 100 € weniger.
  • Versicherung: 600 € minus 450 € ergibt 150 € weniger.
  • Ersparnis gesamt: 250 € im Jahr.

Der Versicherungsbeitrag sinkt meist nicht im gleichen Verhältnis wie die Steuer, weil Versicherer eigene Saisonfaktoren ansetzen. Ein Vorteil bleibt: Sie sparen die jährliche Abmeldung, die vor Ort 15,90 € und online 2,10 € Gebühr kostet, sowie den Gang zur Zulassungsstelle im Frühjahr.

Welche Versicherung passt zum Wohnmobil?

Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Weil ein Wohnmobil oft einen hohen Wert hat und lange auf Stell- und Campingplätzen steht, lohnt sich meist ein Kaskoschutz.

  • Haftpflicht: Pflicht, deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
  • Teilkasko: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfall
  • Vollkasko: zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus, sinnvoll bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen
  • Inventar: Einbauten und Zubehör sind oft nur bis zu einer Wertgrenze mitversichert, persönliche Gegenstände meist gar nicht

Der Beitrag hängt vor allem von Fahrzeugwert, Gesamtgewicht, SF-Klasse, Regionalklasse, Fahrerkreis, Jahresfahrleistung und Stellplatz ab. Pauschale Preise sind daher wenig aussagekräftig. Prüfen Sie im Vergleich besonders die Deckung für Inventar, Markise und Aufbauten.

Spar-Tipps für die Wohnmobil-Versicherung

  • Saisonkennzeichen: senkt Steuer und meist auch den Versicherungsbeitrag
  • Stellplatz: Garage, Halle oder abgeschlossenes Grundstück angeben
  • SF-Klasse: nach einem Zweitwagen-Rabatt oder einer Übertragung fragen
  • Selbstbeteiligung: eine höhere Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag
  • Fahrerkreis: nur tatsächliche Fahrer eintragen
  • Fahrleistung: realistisch angeben, Wohnmobile fahren oft wenige tausend Kilometer im Jahr

Unterlagen für die Zulassung

Legen Sie diese Unterlagen bereit, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen oder online zulassen:

  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nur beim Reisepass)
  2. eVB-Nummer der neuen Versicherung
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  4. Zulassungsbescheinigung Teil I bei Gebrauchtfahrzeugen
  5. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  6. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  7. Bei Neufahrzeugen: Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  8. Bei Saisonkennzeichen: gewünschter Zeitraum, etwa 04 bis 10

Eine ausführliche Checkliste bietet der Ratgeber Zulassung vorbereiten.

HU und Gasprüfung: Zwei getrennte Fristen

Wie oft ein Wohnmobil zur Hauptuntersuchung muss, regelt Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Bis 3,5 Tonnen gilt ein Rhythmus von 24 Monaten. Von 3,5 bis 7,5 Tonnen gelten 24 Monate, ab dem siebten Jahr nach Erstzulassung zwölf Monate. Über 7,5 Tonnen ist jährlich eine HU fällig.

Unabhängig davon verlangt § 60 StVZO seit dem Ende der Übergangsfrist am 19. Juni 2025 eine Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 alle zwei Jahre. Das gilt für Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage. Die Prüfung kostet laut ADAC in der Regel 40 bis 80 €. Wer sie um mehr als zwei Monate überzieht, riskiert je nach Dauer ein Verwarnungsgeld von 15 bis 60 €.

Wohnmobil im Ausland: Versicherungsnachweis

In der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gilt das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Grüne Karte ist dort nicht vorgeschrieben. Pflicht ist sie laut GDV (Stand März 2026) unter anderem in Albanien, Marokko, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine. Fordern Sie die Karte vor der Reise beim Versicherer an und nehmen Sie sie ausgedruckt mit.

Prüfen Sie außerdem den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Kasko und eines Schutzbriefs. Bei Reisen in außereuropäische Länder wie Marokko ist die Kasko oft nur gegen Zuschlag oder gar nicht versichert.

Häufige Fehler bei Wohnmobil-Zulassung und Versicherung

  • Falsche Führerscheinklasse: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen mit Klasse B zu fahren, ist eine Straftat.
  • Parken außerhalb der Saison: Steht das Wohnmobil mit Saisonkennzeichen im Winter an der Straße, fehlt der Versicherungsschutz.
  • Gasprüfung vergessen: Die HU-Plakette sagt nichts über die G-607-Frist aus.
  • Inventar unterversichert: Teures Zubehör wie Solaranlage oder Fahrradträger beim Versicherer angeben.
  • Wohnwagen verwechselt: Für einen Wohnwagen gelten andere Regeln, siehe eVB-Nummer für Anhänger.

Fazit: eVB sofort, Steuer nach Gewicht, Saison nutzen

Für die Wohnmobil-Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer, die Sie direkt nach dem Online-Abschluss erhalten. Ein 3,5-Tonnen-Wohnmobil mit Euro 6 kostet 240 € Kfz-Steuer im Jahr, mit Saisonkennzeichen 04 bis 10 nur 140 €. Denken Sie an die HU und an die zweijährige Gasprüfung. Im Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie einen passenden Tarif und erhalten die eVB-Nummer sofort per SMS und E-Mail.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ja. Jedes Wohnmobil ist zulassungspflichtig und braucht nach § 1 PflVG eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Zulassungsstelle akzeptiert als Nachweis nur die siebenstellige eVB-Nummer. Sie brauchen die eVB bei Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung nach einer Abmeldung und für ein Kurzzeitkennzeichen. Beim reinen Versichererwechsel oder bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine neue eVB nötig, weil der Vertrag bestehen bleibt oder der neue Versicherer direkt an die Behörde meldet. Die eVB selbst ist kostenlos.
Wohnmobile werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG). Bei Schadstoffklasse S 4 oder besser kosten je angefangene 200 kg bis 2.000 kg 16 €, darüber 10 €, höchstens 800 € im Jahr. Ein Wohnmobil mit 3.500 kg und Euro 6 kostet damit 240 € pro Jahr. Bei Schadstoffklasse S 3 bis S 1 steigt der Satz bis 2.000 kg auf 24 € je 200 kg, das ergibt 320 € für 3.500 kg.
Meistens ja. Der Zeitraum umfasst nach § 10 FZV zwei bis elf volle Monate. Die Kfz-Steuer fällt nur für diese Monate an. Bei einem 3,5-Tonnen-Wohnmobil mit Euro 6 und Saison April bis Oktober sinkt die Steuer von 240 € auf 140 €. Auch der Versicherungsbeitrag sinkt, allerdings nach eigenen Faktoren des Versicherers. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen. Die beitragsfreie Ruheversicherung setzt meist einen privaten, oft umfriedeten Stellplatz voraus.
Mit der Klasse B dürfen Sie Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Für 3,5 bis 7,5 Tonnen brauchen Sie die Klasse C1, darüber die Klasse C. Inhaber der alten Klasse 3 dürfen weiterhin bis 7,5 Tonnen fahren. Die 2025 beschlossene EU-Führerscheinrichtlinie erlaubt künftig mit Klasse B bis 4,25 Tonnen nach Zusatzschulung oder Prüfung. Deutschland muss sie bis Ende 2028 umsetzen, bis dahin gilt weiter die Grenze von 3,5 Tonnen.
Ja. Seit dem Ende der Übergangsfrist am 19. Juni 2025 schreibt § 60 StVZO für Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage eine Gasprüfung nach DVGW G 607 alle zwei Jahre vor. Sie ist von der Hauptuntersuchung getrennt, die HU-Plakette zeigt die Gasfrist also nicht an. Laut ADAC kostet die Prüfung meist 40 bis 80 € und dauert etwa 20 bis 45 Minuten. Bei Überziehung drohen je nach Dauer 15 bis 60 € Verwarnungsgeld.
In der EU, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gilt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis, eine Grüne Karte ist dort nicht vorgeschrieben. Laut GDV (Stand März 2026) ist sie unter anderem in Albanien, Marokko, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine Pflicht. Fordern Sie die Karte kostenlos bei Ihrem Versicherer an und nehmen Sie einen Ausdruck mit. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Kasko und der Schutzbrief in allen Reiseländern gelten, besonders außerhalb Europas.

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