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eVB-Nummer für Oldtimer — H-Kennzeichen & Spezial-Tarife
Zulassung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB-Nummer für Oldtimer — H-Kennzeichen & Spezial-Tarife

Auch für den Oldtimer brauchen Sie eine eVB-Nummer. Das H-Kennzeichen gibt es ab 30 Jahren mit Gutachten nach § 23 StVZO, die Steuer beträgt pauschal 191,73 € pro Jahr.

eVB-Nummer für Oldtimer: das Wichtigste vorab

Für jeden Oldtimer mit H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen brauchen Sie eine eVB-Nummer, denn ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung. Das H-Kennzeichen erhält ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam und ein Gutachten nach § 23 StVZO besitzt. Die Kfz-Steuer beträgt dann pauschal 191,73 € pro Jahr für Pkw und 46,02 € für Motorräder.

Die eVB stellt der Versicherer aus, bei dem Sie den Oldtimer versichern. Das kann ein normaler Kfz-Tarif oder ein spezieller Oldtimertarif sein. Dieser Ratgeber zeigt Voraussetzungen, Kosten, Tarifbedingungen und den Ablauf bis zur Zulassung. Allgemeines zur Gültigkeit der Nummer lesen Sie im Ratgeber Wie lange ist die eVB-Nummer gültig.

Rechtliche Grundlage: FZV, StVZO und KraftStG

Was ein Oldtimer ist, regelt § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, Stand 2026). Danach muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein. Außerdem muss es weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

  • § 23 StVZO: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS prüft den Oldtimer-Status und erstellt das Gutachten.
  • § 10 Abs. 1 FZV: Liegt das Gutachten vor, teilt die Zulassungsstelle auf Antrag das Kennzeichen mit dem Zusatz „H“ zu.
  • § 10 Abs. 3 FZV: Das H-Kennzeichen lässt sich mit einem Saisonzeitraum von zwei bis elf Monaten kombinieren.
  • § 43 FZV: Regelt das rote Oldtimerkennzeichen mit der Nummer 07.
  • § 9 Abs. 4 KraftStG: Legt die Pauschalsteuer von 191,73 € und 46,02 € für Krafträder fest.
  • § 1 Pflichtversicherungsgesetz: Schreibt die Kfz-Haftpflicht für jedes zugelassene Fahrzeug vor.

Zeitgenössische Umbauten sind laut TÜV Rheinland in der Regel akzeptiert, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Erstzulassung üblich waren. Im Jahr 2026 kommen erstmals Fahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 1996 infrage, sobald der 30. Jahrestag erreicht ist.

H-Kennzeichen, Saison-H oder 07er: der Vergleich

Für Oldtimer gibt es drei Zulassungswege. Sie unterscheiden sich bei Nutzung, Steuer und Versicherung deutlich.

MerkmalH-KennzeichenH-SaisonkennzeichenRotes 07er-Kennzeichen
Rechtsgrundlage§ 10 Abs. 1 FZV§ 10 Abs. 1 und 3 FZV§ 43 FZV
Nutzunguneingeschränkt, ganzjährignur im Betriebszeitraum (2 bis 11 Monate)Veranstaltungen, An- und Abfahrt, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten
Kfz-Steuer Pkw191,73 € pro Jahr191,73 € anteilig nach Monaten191,73 € pro Jahr je Kennzeichen
Kfz-Steuer Motorrad46,02 € pro Jahr46,02 € anteilig46,02 €, wenn nur für Krafträder
Gutachten § 23 StVZOPflichtPflichtOldtimer-Status muss nachgewiesen werden
Fahrzeuge je Kennzeicheneineseinesdie im Fahrzeugscheinheft eingetragenen
Umweltzonefreifreifrei
eVB-Nummerjajaja, eigene Versicherung für rote Kennzeichen

Die Befreiung von der Umweltzone steht in Anhang 3 Nummer 10 der 35. BImSchV. Sie gilt für Oldtimer im Sinne der FZV mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen. Beim 07er-Kennzeichen müssen Sie das Fahrzeugscheinheft bei jeder Fahrt mitführen, und die Zulassungsstelle prüft Ihre Zuverlässigkeit.

Beispielrechnung: Wann das H-Kennzeichen Steuer spart

Das H-Kennzeichen spart nicht automatisch Steuer. Entscheidend ist, wie der Oldtimer ohne H besteuert würde. Pkw mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 zahlen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG einen Satz je angefangene 100 ccm Hubraum, abhängig von der Schadstoffeinstufung.

Beispiel 1: Benziner ohne Katalysator. Annahme: Limousine von 1983 mit 2.746 ccm, ohne Schadstoffeinstufung. Der Satz beträgt 25,36 € je 100 ccm. Rechnung: 28 × 25,36 € = 710,08 € pro Jahr. Mit H-Kennzeichen zahlen Sie 191,73 €. Die Ersparnis liegt bei 518,35 € jährlich.

Beispiel 2: Kleinwagen mit geregeltem Kat. Annahme: Kompaktwagen von 1989 mit 1.272 ccm, schadstoffarm nach Euro 1. Der Satz beträgt 7,36 € je 100 ccm. Rechnung: 13 × 7,36 € = 95,68 € pro Jahr. Hier wäre das H-Kennzeichen mit 191,73 € um 96,05 € teurer. Es lohnt sich dann nur wegen der Umweltzone oder eines Oldtimertarifs.

Bei Motorrädern gilt dasselbe Prinzip: 1,84 € je angefangene 25 ccm. Eine 980-ccm-Maschine kostet regulär 40 × 1,84 € = 73,60 €, mit H 46,02 €. Eine 250er zahlt regulär nur 18,40 €. Ihren genauen Betrag ermitteln Sie mit dem Kfz-Steuerrechner.

Gutachten: Kosten und Arten

Für Oldtimer gibt es zwei Arten von Gutachten mit unterschiedlichem Zweck. Das Gutachten nach § 23 StVZO ist für die Zulassung nötig. Das Wertgutachten verlangt der Versicherer für die Kasko.

  • Gutachten nach § 23 StVZO: etwa 80 bis 200 €, bei gleichzeitiger Hauptuntersuchung zuzüglich rund 110 € (Allianz, Stand 2026).
  • Kurzgutachten oder Kurzbewertung: etwa 90 bis 150 €, nennt Marktwert, Zustandsnote und Fotos.
  • Ausführliches Wertgutachten: etwa 300 bis 500 €, sinnvoll bei teuren Sammlerfahrzeugen.

Die Zustandsnote folgt dem Classic-Data-Schema von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig). Viele Oldtimertarife verlangen Note 1 bis 3. Ein Gutachten ist rechtlich unbegrenzt gültig. Versicherer akzeptieren für den Abschluss aber oft nur Bewertungen, die höchstens zwei Jahre alt sind, so etwa der ADAC. Eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre ist sinnvoll.

Oldtimerversicherung: Bedingungen der Spezialtarife

Oldtimertarife sind günstiger als normale Kfz-Tarife, weil Klassiker wenig fahren und gepflegt werden. Dafür knüpfen die Versicherer den Schutz an Bedingungen. Typische Vorgaben laut ADAC und Allianz (Stand 2026):

  • Alltagsfahrzeug: Im Haushalt muss ein weiteres Auto für den täglichen Gebrauch vorhanden sein.
  • Fahreralter: Alle Fahrer sind meist mindestens 25 Jahre alt.
  • Fahrleistung: oft begrenzt auf 9.000 km pro Jahr.
  • Abstellort: Garage, Carport oder umfriedetes Grundstück, eine Garage ist nicht immer Pflicht.
  • Fahrzeugalter und Wert: je nach Anbieter ab 20 oder 30 Jahren, teils mit Mindestwert von 5.000 €.
  • Keine SF-Klassen: Viele Oldtimertarife rechnen mit festem Beitrag und stufen nach einem Unfall nicht zurück.

Ein H-Kennzeichen ist für viele Oldtimertarife keine Voraussetzung. Verstoßen Sie gegen vereinbarte Bedingungen, etwa durch deutlich mehr Kilometer, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, versichert den Klassiker über einen normalen Kfz-Tarif mit SF-Klasse.

Beispielrechnung: Versicherung und Unterversicherung

Die Allianz nennt für ihre Oldtimer-Haftpflicht einen Einstiegspreis ab 59,90 € im Jahr (Stand 2026). Der tatsächliche Beitrag hängt vom Fahrzeugwert, der Region und dem Umfang ab. Die folgenden Zahlen sind Annahmen zur Veranschaulichung.

Beispiel 3: H-Saisonkennzeichen April bis Oktober. Annahme: Oldtimer-Haftpflicht und Teilkasko für 240 € pro Jahr, der Versicherer rechnet den Saisonzeitraum anteilig ab. Kfz-Steuer: 191,73 € × 7 / 12 = 111,84 €. Versicherung: 240 € × 7 / 12 = 140 €. Gesamt: rund 251,84 € statt 431,73 € bei ganzjähriger Zulassung. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer eine Ruheversicherung außerhalb der Saison einschließt.

Beispiel 4: Wertsteigerung ohne Anpassung. Annahme: Das Gutachten von vor vier Jahren nennt 20.000 €. Heute ist der Wagen 28.000 € wert. Viele Tarife schließen eine Wertsteigerung bis 30 % ein, hier also bis 26.000 €. Bei einem Totalschaden fehlen Ihnen dann 2.000 €. Ein neues Kurzgutachten für rund 120 € hätte diese Lücke geschlossen.

Schritt für Schritt zur Zulassung mit eVB

  1. Gutachten nach § 23 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS erstellen lassen, am besten gemeinsam mit der Hauptuntersuchung.
  2. Versicherung wählen und die eVB-Nummer anfordern. Bei Oldtimertarifen legen Sie meist vorab die Kurzbewertung vor.
  3. Unterlagen sammeln: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Gutachten im Original, Nachweis der Hauptuntersuchung.
  4. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ausfüllen.
  5. Zulassung beantragen: Die Zulassungsstelle vermerkt das H in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung.
  6. Kennzeichen prägen lassen und am Fahrzeug anbringen.

Steht das Fahrzeug abgemeldet in der Garage, fahren Sie zur Begutachtung mit einem Kurzzeitkennzeichen. Dafür brauchen Sie eine eigene eVB, wie im Ratgeber eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen beschrieben.

Sonderfälle: Motorrad, Import und Saison

  • Oldtimer-Motorrad: Es gelten dieselben 30 Jahre. Die Steuer beträgt 46,02 € pauschal. Für die Versicherung nutzen Sie den Motorradversicherungsvergleich.
  • Import aus dem Ausland: Die Zulassungsstelle kann nach § 10 Abs. 1 FZV Zeiten anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrs betrieben wurde. Für die Erstzulassung in Deutschland brauchen Sie zusätzlich eine Einzelgenehmigung.
  • Saisonbetrieb: Details zu Zeiträumen und Ruheversicherung lesen Sie im Ratgeber Saisonkennzeichen und Versicherung.

Häufige Fehler bei Oldtimer und eVB

  • H-Kennzeichen ohne Steuervergleich: Bei kleinem Hubraum mit Kat zahlen Sie mit H mehr Steuer, siehe Beispiel 2.
  • Alte Wertangabe: Ohne aktuelles Gutachten droht bei steigenden Preisen eine Unterversicherung.
  • Kilometergrenze ignoriert: Wer 12.000 km fährt, obwohl 9.000 km vereinbart sind, riskiert Leistungskürzungen.
  • Junge Fahrer mitnutzen lassen: Fährt ein 22-jähriges Familienmitglied trotz Altersgrenze 25, gefährdet das den Schutz.
  • 07er für Alltagsfahrten: Das rote Kennzeichen deckt nur die Fahrten nach § 43 FZV ab, nicht den Weg zur Arbeit.

Fazit: Tarif und Kennzeichen passend wählen

Das H-Kennzeichen lohnt sich vor allem für großvolumige Klassiker ohne Kat und für Fahrten in Umweltzonen. Ein Oldtimertarif spart zusätzlich, wenn Sie Alltagsauto, Fahreralter und Kilometergrenze einhalten. Vergleichen Sie Beiträge und Bedingungen im Kfz-Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt nach dem Abschluss.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Das Fahrzeug muss nach § 2 Nr. 22 FZV vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein. Es muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Den Nachweis liefert ein Gutachten nach § 23 StVZO von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Es kostet etwa 80 bis 200 €, mit Hauptuntersuchung kommen rund 110 € hinzu. Zeitgenössische Umbauten aus den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung werden in der Regel akzeptiert. Mit dem Gutachten und einer eVB-Nummer teilt die Zulassungsstelle das H-Kennzeichen zu.
Ja. Jedes zugelassene Kraftfahrzeug braucht nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung, auch ein Oldtimer mit H-Kennzeichen. Die Zulassungsstelle prüft das über die eVB-Nummer. Sie erhalten die siebenstellige Nummer von dem Versicherer, bei dem Sie den Oldtimer versichern. Bei Oldtimertarifen verlangen viele Anbieter vorab eine Kurzbewertung mit Marktwert und Zustandsnote, die höchstens zwei Jahre alt sein sollte. Auch für ein Saisonkennzeichen, ein rotes 07er-Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen zur Fahrt zum Gutachter brauchen Sie jeweils eine eVB.
Nach § 9 Abs. 4 KraftStG zahlen Sie pauschal 191,73 € pro Jahr für Pkw und 46,02 € für Motorräder, unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse. Mit H-Saisonkennzeichen sinkt der Betrag anteilig, bei sieben Monaten auf rund 111,84 €. Ob Sie sparen, hängt vom regulären Satz ab. Ein Benziner ohne Kat mit 2.746 ccm zahlt regulär 710,08 €, spart also 518,35 €. Ein Kleinwagen mit Euro 1 und 1.272 ccm zahlt regulär nur 95,68 € und wäre mit H teurer.
Einen festen Preis gibt es nicht. Die Allianz nennt für ihre Oldtimer-Haftpflicht einen Einstiegspreis ab 59,90 € pro Jahr (Stand 2026). Kasko-Beiträge richten sich vor allem nach dem Marktwert laut Gutachten. Günstig sind Oldtimertarife, weil sie Bedingungen stellen: ein Alltagsauto im Haushalt, Fahrer ab 25 Jahren und oft höchstens 9.000 km pro Jahr. Viele Tarife arbeiten ohne SF-Klassen und stufen nach einem Unfall nicht zurück. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, versichert den Klassiker im normalen Kfz-Tarif.
Das H-Kennzeichen gilt für ein Fahrzeug und erlaubt uneingeschränkte Nutzung. Das rote 07er-Kennzeichen nach § 43 FZV ist für Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen samt An- und Abfahrt sowie für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten gedacht. Es lässt sich an den Oldtimern nutzen, die im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind. Das Heft müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen. Die Steuer beträgt je Kennzeichen 191,73 € pro Jahr, bei reinen Krafträdern 46,02 €. Beide Kennzeichen befreien von Umweltzonen.
Rechtlich ist ein Oldtimer-Gutachten unbegrenzt gültig. Für die Versicherung zählt aber der aktuelle Wert. Der ADAC akzeptiert zum Abschluss nur Kurzbewertungen, die höchstens zwei Jahre alt sind. TÜV Rheinland und Allianz empfehlen eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre. Eine Kurzbewertung kostet etwa 90 bis 150 €. Ohne Aktualisierung droht Unterversicherung: Steigt der Wert von 20.000 € auf 28.000 € und deckt der Tarif nur 30 % Wertsteigerung, fehlen im Totalschaden 2.000 €.

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