eVB-Nummer für Anhänger — Versicherung & Zulassung erklärt
Lesezeit 4 Min. | aktualisiert am 29.04.2026
Anhänger zulassen — eVB-Nummer ist Pflicht
Auch Anhänger benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung — die des Zugfahrzeugs reicht nicht aus. Bei der Zulassungsstelle wird eine eigene eVB-Nummer für den Anhänger verlangt. Das gilt für alle zulassungspflichtigen Anhänger ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht — und faktisch auch für viele kleinere, sobald sie eine Auflaufbremse haben oder schneller als 25 km/h zugelassen werden sollen.
Welche Anhänger brauchen eine eVB?
- PKW-Anhänger (Lastenanhänger, Kasten- und Plattformanhänger)
- Wohnwagen / Wohnanhänger
- Bootstrailer und Jetski-Anhänger
- Pferdeanhänger
- Motorrad-Transportanhänger
- Baumaschinen-Anhänger
Nicht zulassungspflichtig sind nur sehr kleine Anhänger unter 750 kg ohne eigene Bremse, die mit max. 6 km/h hinter Fahrrädern oder Aufsitzmähern gezogen werden — solche brauchen weder Kennzeichen noch eVB.
Was kostet die Anhänger-Versicherung?
Die Beiträge sind meist pauschal nach Anhänger-Typ — anders als beim PKW spielen Wohnort und Fahrleistung kaum eine Rolle:
- PKW-Anhänger (bis 750 kg): ab ca. 60–100 € / Jahr Haftpflicht
- PKW-Anhänger (750–3.500 kg): ab ca. 80–140 € / Jahr
- Wohnwagen: ab ca. 80 € Haftpflicht, mit Teilkasko 150–300 €
- Bootstrailer: ab ca. 80 € Haftpflicht
- Pferdeanhänger: ab ca. 100 € Haftpflicht, oft mit Inhaltsversicherung
Teilkasko sinnvoll?
Ja — vor allem bei Wohnwagen, Bootstrailern und Pferdeanhängern:
- Diebstahl: Anhänger werden häufig auf Privatgrundstücken oder Stellplätzen geklaut
- Sturm-/Hagelschäden: oft im Freien abgestellt
- Glasbruch bei Wohnwagen-Fenstern
- Marder- und Tierbiss-Schäden
Bei einfachen Lastenanhängern lohnt sich Teilkasko meist nicht — der Restwert ist niedrig und Reparaturen günstig.
Saisonkennzeichen für Anhänger
Saisonkennzeichen sind besonders bei Wohnwagen und Bootstrailern beliebt — Saison meist 04 bis 10. Sie sparen anteilig an Kfz-Steuer (für Anhänger oft sehr niedrig) und Versicherung. Mehr Details im Ratgeber Saisonkennzeichen — Kosten & Vorteile.
Zulassung des Anhängers — benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer für den Anhänger — hier sofort erhalten
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief des Anhängers)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV — bei Anhängern alle 2 Jahre)
- Bei Neuanhänger: COC oder Datenblatt des Herstellers
- SEPA-Lastschriftmandat
100-km/h-Zulassung für Anhänger
Standardmäßig dürfen Anhänger nur 80 km/h fahren — mit der 100-km/h-Zulassung erlauben Behörden bis 100 km/h auf Autobahnen. Voraussetzungen: TÜV-geprüfte Reifen, Auflaufbremse, max. 3,5 t Gesamtgewicht, geeignetes Zugfahrzeug. Die Zulassung kostet ca. 60 € einmalig und wird ins Kennzeichen eingetragen.
Mehrere Anhänger versichern
Wer mehrere Anhänger besitzt, profitiert oft von Wechselkennzeichen oder kombinierten Tarifen — bei einigen Versicherern gibt es Rabatte ab dem zweiten Anhänger. Auch das Pendant-Kennzeichen (gleicher Halter, mehrere Anhänger) erlaubt Versicherungsvereinfachung.
Fazit: Eigene eVB nicht vergessen
Anhänger werden gerne übersehen, wenn man an Versicherung denkt — doch ohne eigene eVB-Nummer keine Zulassung. Über unseren Versicherungsvergleich finden Sie den passenden Anhänger-Tarif und erhalten die eVB-Nummer sofort per SMS oder E-Mail — damit Wohnwagen, Bootstrailer oder Lastenanhänger pünktlich zur Saison fahrbereit sind.
Häufige Fragen
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