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eVB-Nummer für Anhänger — Versicherung & Zulassung erklärt

Lesezeit 4 Min. | aktualisiert am 29.04.2026

Anhänger zulassen — eVB-Nummer ist Pflicht

Auch Anhänger benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung — die des Zugfahrzeugs reicht nicht aus. Bei der Zulassungsstelle wird eine eigene eVB-Nummer für den Anhänger verlangt. Das gilt für alle zulassungspflichtigen Anhänger ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht — und faktisch auch für viele kleinere, sobald sie eine Auflaufbremse haben oder schneller als 25 km/h zugelassen werden sollen.

Welche Anhänger brauchen eine eVB?

  • PKW-Anhänger (Lastenanhänger, Kasten- und Plattformanhänger)
  • Wohnwagen / Wohnanhänger
  • Bootstrailer und Jetski-Anhänger
  • Pferdeanhänger
  • Motorrad-Transportanhänger
  • Baumaschinen-Anhänger

Nicht zulassungspflichtig sind nur sehr kleine Anhänger unter 750 kg ohne eigene Bremse, die mit max. 6 km/h hinter Fahrrädern oder Aufsitzmähern gezogen werden — solche brauchen weder Kennzeichen noch eVB.

Was kostet die Anhänger-Versicherung?

Die Beiträge sind meist pauschal nach Anhänger-Typ — anders als beim PKW spielen Wohnort und Fahrleistung kaum eine Rolle:

  • PKW-Anhänger (bis 750 kg): ab ca. 60–100 € / Jahr Haftpflicht
  • PKW-Anhänger (750–3.500 kg): ab ca. 80–140 € / Jahr
  • Wohnwagen: ab ca. 80 € Haftpflicht, mit Teilkasko 150–300 €
  • Bootstrailer: ab ca. 80 € Haftpflicht
  • Pferdeanhänger: ab ca. 100 € Haftpflicht, oft mit Inhaltsversicherung

Teilkasko sinnvoll?

Ja — vor allem bei Wohnwagen, Bootstrailern und Pferdeanhängern:

  • Diebstahl: Anhänger werden häufig auf Privatgrundstücken oder Stellplätzen geklaut
  • Sturm-/Hagelschäden: oft im Freien abgestellt
  • Glasbruch bei Wohnwagen-Fenstern
  • Marder- und Tierbiss-Schäden

Bei einfachen Lastenanhängern lohnt sich Teilkasko meist nicht — der Restwert ist niedrig und Reparaturen günstig.

Saisonkennzeichen für Anhänger

Saisonkennzeichen sind besonders bei Wohnwagen und Bootstrailern beliebt — Saison meist 04 bis 10. Sie sparen anteilig an Kfz-Steuer (für Anhänger oft sehr niedrig) und Versicherung. Mehr Details im Ratgeber Saisonkennzeichen — Kosten & Vorteile.

Zulassung des Anhängers — benötigte Unterlagen

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. eVB-Nummer für den Anhänger — hier sofort erhalten
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief des Anhängers)
  4. Gültige HU-Bescheinigung (TÜV — bei Anhängern alle 2 Jahre)
  5. Bei Neuanhänger: COC oder Datenblatt des Herstellers
  6. SEPA-Lastschriftmandat

100-km/h-Zulassung für Anhänger

Standardmäßig dürfen Anhänger nur 80 km/h fahren — mit der 100-km/h-Zulassung erlauben Behörden bis 100 km/h auf Autobahnen. Voraussetzungen: TÜV-geprüfte Reifen, Auflaufbremse, max. 3,5 t Gesamtgewicht, geeignetes Zugfahrzeug. Die Zulassung kostet ca. 60 € einmalig und wird ins Kennzeichen eingetragen.

Mehrere Anhänger versichern

Wer mehrere Anhänger besitzt, profitiert oft von Wechselkennzeichen oder kombinierten Tarifen — bei einigen Versicherern gibt es Rabatte ab dem zweiten Anhänger. Auch das Pendant-Kennzeichen (gleicher Halter, mehrere Anhänger) erlaubt Versicherungsvereinfachung.

Fazit: Eigene eVB nicht vergessen

Anhänger werden gerne übersehen, wenn man an Versicherung denkt — doch ohne eigene eVB-Nummer keine Zulassung. Über unseren Versicherungsvergleich finden Sie den passenden Anhänger-Tarif und erhalten die eVB-Nummer sofort per SMS oder E-Mail — damit Wohnwagen, Bootstrailer oder Lastenanhänger pünktlich zur Saison fahrbereit sind.

Häufige Fragen

Ja. Jeder zulassungspflichtige Anhänger (Gesamtgewicht über 750 kg) benötigt eine eigene eVB-Nummer und eine eigene Haftpflichtversicherung. Kleine Anhänger unter 750 kg ohne Auflaufbremse benötigen ebenfalls Zulassung und damit eVB.
Die Haftpflicht für PKW-Anhänger startet bei rund 60–100 € pro Jahr. Wohnwagen liegen bei 150–300 € (mit Teilkasko). Bootstrailer und Spezialanhänger ab 80 €. Die Beiträge sind meist pauschal und unabhängig vom Zugfahrzeug.
Nein. Anhänger benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs deckt nur Schäden ab, die durch das gezogene Fahrzeug entstehen, nicht aber Schäden, die der Anhänger im stehenden Zustand oder beim Rangieren ohne Zugfahrzeug verursacht.
Bei reinen Sommer-Anhängern wie Bootstrailern oder Wohnwagen ja — meistens für die Monate 04 bis 10. Bei ganzjährig genutzten Lasten- oder Pferdeanhängern in der Regel nicht.

Vergleich für Kfz-Versicherungen

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