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Mofa-Kennzeichen beantragen — Schritt für Schritt zum Versicherungskennzeichen
Zulassung 8 Min. aktualisiert 25.09.2026

Mofa-Kennzeichen beantragen — Schritt für Schritt zum Versicherungskennzeichen

Das Mofa-Kennzeichen beantragen Sie direkt beim Versicherer, nicht bei der Zulassungsstelle. Die Haftpflicht kostet etwa 25 bis 120 € je Verkehrsjahr, das Schild gilt bis Ende Februar.

Mofa-Kennzeichen beantragen: die Antwort in Kürze

Das Mofa-Kennzeichen beantragen Sie direkt bei einem Kfz-Versicherer, nicht bei der Zulassungsstelle. Sie schließen online, telefonisch oder in einer Agentur eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, zahlen den Einmalbeitrag und erhalten dann das Versicherungskennzeichen samt Versicherungsbescheinigung. Die Haftpflicht kostet je nach Anbieter und Fahreralter etwa 25 bis 120 € pro Verkehrsjahr. Das Kennzeichen gilt immer bis Ende Februar und ist im Verkehrsjahr 2026 schwarz beschriftet.

Ein Termin bei der Behörde, eine Zulassungsbescheinigung oder eine eVB-Nummer sind für Mofa, Moped und Roller bis 50 ccm nicht nötig. Dieser Ratgeber erklärt Unterlagen, Ablauf, Kosten und typische Fehler. Welche Farbe in welchem Jahr gilt, lesen Sie im Ratgeber Versicherungskennzeichen 2026: Farbe und Gültigkeit.

Rechtliche Grundlage: FZV und Pflichtversicherungsgesetz

Mofas, Mopeds und andere Kleinkrafträder brauchen keine Zulassung (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d FZV). Sie dürfen aber nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren (§ 4 Abs. 3 FZV). Das Kennzeichen ist der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) besteht.

  • Ausgabe durch den Versicherer: Nach Vertragsabschluss und Zahlung des Beitrags überlässt der Versicherer dem Halter Kennzeichen und Bescheinigung (§ 52 Abs. 1 FZV).
  • Verkehrsjahr: Es läuft vom 1. März bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr. Danach verlieren Schild und Bescheinigung ihre Gültigkeit.
  • Farbwechsel: Die Schrift ist 2023 schwarz, 2024 blau und 2025 grün, danach wiederholt sich die Reihenfolge (§ 53 Abs. 1 FZV). 2026 gilt also Schwarz, 2027 Blau.
  • Kfz-Steuer: Zulassungsfreie Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit (§ 3 Nr. 1 KraftStG).

Wer ohne Versicherung fährt, verstößt gegen § 6 PflVG. Nach § 30 PflVG drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, das Fahrzeug kann eingezogen werden. Mehr dazu im Ratgeber Fahren ohne Versicherung.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?

Die Tabelle zeigt, welcher Nachweis für welches Fahrzeug gilt. Grundlage sind §§ 3, 4, 52 und 56 FZV (Stand September 2026).

FahrzeugHöchstgeschwindigkeitNachweisAusgabe durch
Mofabis 25 km/hVersicherungskennzeichenVersicherer
Moped, Mokick, Roller bis 50 ccmbis 45 km/hVersicherungskennzeichenVersicherer
S-Pedelec (Kleinkraftrad)bis 45 km/hVersicherungskennzeichenVersicherer
Leichtes vierrädriges Kfz (z. B. Leichtmobil)bis 45 km/hVersicherungskennzeichenVersicherer
Motorisierter Krankenfahrstuhlbis 15 km/hVersicherungskennzeichenVersicherer
E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug)bis 20 km/hVersicherungsplakette (Aufkleber)Versicherer
Leichtkraftrad bis 125 ccmüber 45 km/hamtliches KennzeichenZulassungsstelle mit eVB

Die Abgrenzung der Klassen und die nötige Fahrerlaubnis erklärt der Ratgeber Mofa, Moped und S-Pedelec im Vergleich.

Diese Daten und Unterlagen brauchen Sie

Der Versicherer muss Halter- und Fahrzeugdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt melden (§ 52 Abs. 1 und 3 FZV). Deshalb fragt er diese Angaben ab:

  • Halterdaten: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Halters
  • Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke, dazu meist Modell und Hubraum
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Pflicht für jedes Fahrzeug, auch für das Mofa
  • Fahrerkreis: Alter des jüngsten Fahrers, weil viele Tarife nach unter und ab 23 Jahren unterscheiden
  • Zahlungsdaten: IBAN für die Lastschrift oder eine andere Zahlart

FIN und Typdaten finden Sie in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC), in der Betriebserlaubnis oder auf dem Typschild am Rahmen. Bei Gebrauchtfahrzeugen lohnt der Abgleich: Weicht die FIN auf dem Rahmen vom Papier ab, klären Sie das vor dem Kauf. Unter 18 Jahren braucht ein Jugendlicher für den Vertrag die Zustimmung der Eltern (§ 107 BGB). Oft schließen deshalb die Eltern ab und geben den jungen Fahrer an.

Schritt für Schritt zum Kennzeichen

  1. Tarife vergleichen: Haftpflicht allein oder mit Teilkasko, Fahreralter korrekt angeben.
  2. Antrag stellen: Halter- und Fahrzeugdaten mit FIN eingeben und Beginn wählen, frühestens ab Antragsdatum.
  3. Beitrag zahlen: Es handelt sich um einen Einmalbeitrag für das Verkehrsjahr. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Zahlung (GDV-Musterbedingungen AKB-V, Stand 30.04.2025, Abschnitte B und C).
  4. Kennzeichen erhalten: Versand per Post nach wenigen Werktagen oder sofortige Mitnahme in einer Agentur, je nach Versicherer.
  5. Anbringen und losfahren: Schild hinten fest montieren, Bescheinigung einstecken. Erst dann besteht Schutz.

Zum Saisonwechsel am 1. März gibt es keine Übergangsfrist. Viele Versicherer verkaufen die Kennzeichen für das nächste Verkehrsjahr deshalb schon ab Januar oder Februar. Planen Sie Postlaufzeit ein.

Kosten: Einmalbeitrag statt Monatsrate

Anders als beim Auto zahlen Sie keinen Monatsbeitrag, sondern einmal für das Verkehrsjahr. Monatspreise in der Werbung sind nur umgerechnet. Den größten Einfluss haben Fahreralter und Kasko. Die Spannen stammen aus veröffentlichten Tarifen 2026/2027 (ADAC, HUK-COBURG, Tarifrechner eines Vermittlers, Stand September 2026) und können je Anbieter abweichen.

SchutzFahrer ab 23 JahreFahrer unter 23 JahreHinweis
Haftpflicht, volles Jahrca. 25 bis 60 €ca. 60 bis 120 €Pflicht, Deckung bei vielen Tarifen 100 Mio. € pauschal
Haftpflicht mit Teilkaskoca. 80 bis 100 €deutlich höherDiebstahl, Brand, Sturm, Wild; oft 150 € Selbstbeteiligung
Restjahr ab 1. September 2026, Haftpflicht21 € (Mindestbeitrag 25 €)41,51 €Beispiel eines Anbieters

Eine Teilkasko lohnt sich vor allem bei neuen Rollern und E-Mopeds, weil Diebstahl bei Zweirädern häufig ist. Für ältere Mofas mit geringem Zeitwert reicht oft die Haftpflicht.

Beispielrechnungen: Abschlussmonat und Fahreralter

Beispiel 1: Abschluss im Juli oder im Dezember

Annahmen: Der Tarif kostet 60 € für ein volles Verkehrsjahr, der Versicherer rechnet monatsgenau anteilig und verlangt einen Mindestbeitrag von 25 €. Beide Regeln sind verbreitet, aber nicht einheitlich.

  • Abschluss 1. März: zwölf Monate, 60 €
  • Abschluss 1. Juli: acht Monate bis Ende Februar, 60 € geteilt durch 12 mal 8 ergibt 40 €
  • Abschluss 1. Dezember: drei Monate ergeben rechnerisch 15 €, wegen des Mindestbeitrags zahlen Sie 25 €

Wer im Herbst kauft und im Winter kaum fährt, zahlt also für wenige Monate oft den Mindestbeitrag. Ein Abschluss erst im März kann günstiger sein, wenn Sie bis dahin nicht fahren.

Beispiel 2: Eltern oder Kind als Fahrer

Annahmen: Ein 16-Jähriger fährt einen Roller mit 45 km/h. Laut dem Anbieter aus der Tabelle kostet die Haftpflicht für das Restjahr ab September 2026 für Fahrer unter 23 Jahren 41,51 €, für Fahrer ab 23 Jahren 21 €, mindestens aber 25 €. Der Aufschlag für den jungen Fahrer beträgt damit 16,51 €. Geben die Eltern einen Fahrer ab 23 Jahren an, obwohl der Sohn fährt, sparen sie nur diesen Betrag. Sie riskieren aber nach den Tarifbedingungen eine Nachzahlung oder Vertragsstrafe.

Anbringen und Mitführen: was Pflicht ist

  • Position: Hinten fest angebracht, wenn möglich unter der Schlussleuchte, Unterkante mindestens 200 mm über der Fahrbahn, höchstens 30 Grad geneigt (§ 53 Abs. 3 FZV).
  • Lesbarkeit: Aus mindestens 15 Metern lesbar, nicht verdeckt, nicht verschmutzt, reflektierend (§ 53 Abs. 1 bis 3 FZV).
  • Bescheinigung: Die Versicherungsbescheinigung muss beim Fahren dabei sein (§ 52 Abs. 1 FZV).
  • Fahrzeugpapier: Mitzuführen ist auch die Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis, weil es keine Zulassungsbescheinigung gibt (§ 4 Abs. 5 FZV).
  • Fahrerlaubnis: Fährt jemand ohne die nötige Prüfbescheinigung oder Klasse AM, kann der Versicherer bis zu 5.000 € vom Fahrer zurückfordern (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV).

Verkauf, Fahrzeugwechsel und Verlust

Verkauf: Der Vertrag endet nicht automatisch. Er geht mit dem Fahrzeug auf den Käufer über, und Verkäufer wie Käufer müssen den Verkauf unverzüglich melden (AKB-V G.7). Der Käufer darf innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen (AKB-V G.2.3).

Neues Fahrzeug: Das Kennzeichen ist über die FIN an das bisherige Fahrzeug gebunden. Für ein anderes Mofa brauchen Sie einen neuen Vertrag oder eine Umschreibung durch den Versicherer mit neuem Schild. Endet ein Vertrag vor Ende des Verkehrsjahres, müssen Sie Schild und Versicherungsschein zurückgeben (§ 55 FZV, AKB-V G.9). Den Beitrag erhält der Versicherer nur anteilig bis zum Vertragsende (AKB-V G.6).

Verlust oder Diebstahl: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Verlust dem Versicherer. Er stellt ein Ersatzkennzeichen mit neuer Nummer aus, laut VGH kostenlos oder für etwa 5 bis 15 € Bearbeitungsgebühr. Bis dahin dürfen Sie nicht fahren.

Häufige Fehler beim Mofa-Kennzeichen

  • Zu spät bestellt: Ab 1. März ist das alte Schild ungültig, eine Schonfrist gibt es nicht.
  • Auf Verlängerung gewartet: Der Vertrag endet mit dem Verkehrsjahr ohne Kündigung (AKB-V G.1). Sie müssen jedes Jahr neu abschließen, manche Versicherer schicken das neue Schild aber automatisch.
  • Falsches Fahreralter: Ein junger Fahrer im Tarif ab 23 kann teuer werden.
  • Schild lose montiert: Kabelbinder oder Klebeband genügen nicht, das Kennzeichen muss fest sitzen.
  • Mit dem Auto verwechselt: Für ein Leichtkraftrad bis 125 ccm reicht kein Versicherungskennzeichen. Hier brauchen Sie die Zulassungsstelle, siehe Motorradversicherung 2026.

Fazit: Einmal im Jahr neu, direkt beim Versicherer

Das Mofa-Kennzeichen erhalten Sie ohne Behördengang direkt vom Versicherer, sobald der Einmalbeitrag bezahlt ist. Halten Sie FIN und Fahrzeugdaten bereit, geben Sie das Fahreralter ehrlich an und bestellen Sie rechtzeitig vor dem 1. März. Die Haftpflicht kostet ab etwa 25 € im Jahr, junge Fahrer zahlen ungefähr das Doppelte. Tarife und Abschluss finden Sie auf unserer Seite Mofa- und Mopedversicherung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie direkt von einem Kfz-Versicherer, nicht von der Zulassungsstelle. Sie schließen online, telefonisch oder in einer Agentur eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und zahlen den Einmalbeitrag. Danach überlässt Ihnen der Versicherer das Schild und die Versicherungsbescheinigung für das Verkehrsjahr (§ 52 Abs. 1 FZV). Den Versand per Post erledigen die meisten Anbieter in wenigen Werktagen, in einer Agentur können Sie das Schild oft sofort mitnehmen. Eine eVB-Nummer oder eine Zulassungsbescheinigung brauchen Sie für Mofa und Moped bis 45 km/h nicht.
Der Versicherer braucht Name, Anschrift und Geburtsdatum des Halters, dazu Fahrzeugklasse, Marke, Art des Aufbaus und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Diese Daten meldet er an das Kraftfahrt-Bundesamt (§ 52 FZV). Die FIN finden Sie in der Übereinstimmungsbescheinigung, in der Betriebserlaubnis oder auf dem Typschild. Außerdem fragen die meisten Tarife nach dem Alter des jüngsten Fahrers, weil Fahrer unter 23 Jahren oft etwa doppelt so viel zahlen. Für die Zahlung genügt meist eine IBAN. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Eltern.
Die Haftpflicht für ein volles Verkehrsjahr kostet für Fahrer ab 23 Jahren etwa 25 bis 60 €, für jüngere Fahrer rund 60 bis 120 €. Mit Teilkasko nennt der ADAC etwa 80 bis 100 € für erwachsene Fahrer. Sie zahlen einen Einmalbeitrag, Monatspreise in der Werbung sind nur umgerechnet. Wer unterjährig abschließt, zahlt bei vielen Versicherern anteilig weniger, aber häufig einen Mindestbeitrag von etwa 25 €. Eine Kfz-Steuer fällt für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht an (§ 3 Nr. 1 KraftStG).
Das Kennzeichen gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr (§ 52 Abs. 1 FZV). Das Kennzeichen 2026 ist also bis 28. Februar 2027 gültig, egal ob Sie im März oder im November abschließen. Der Vertrag endet dann ohne Kündigung (GDV-Musterbedingungen AKB-V, G.1). Für das Verkehrsjahr 2027 brauchen Sie ein neues Schild mit blauer Schrift. Eine Übergangsfrist nach dem 1. März gibt es nicht.
Nein, nicht einfach selbst. Das Versicherungskennzeichen ist über die FIN an das gemeldete Fahrzeug gebunden. Wechseln Sie das Mofa, melden Sie das dem Versicherer. Er schließt einen neuen Vertrag oder schreibt den bestehenden um und schickt ein neues Schild. Das alte Kennzeichen müssen Sie bei vorzeitigem Vertragsende zurückgeben (§ 55 FZV). Verkaufen Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag samt Kennzeichen auf den Käufer über, der ihn binnen eines Monats kündigen kann.
Erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei, damit niemand das Schild missbraucht. Melden Sie den Verlust dann Ihrem Versicherer und legen Sie die Bescheinigung der Polizei vor. Er stellt ein Ersatzkennzeichen mit neuer Nummer aus, laut VGH kostenlos oder gegen etwa 5 bis 15 € Gebühr. Bis das neue Schild angebracht ist, dürfen Sie nicht fahren. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld und bei fehlendem Versicherungsschutz eine Strafe nach § 30 PflVG.

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