Zum Inhalt springen
Mofa, Moped & S-Pedelec — die Unterschiede im Überblick
Versicherung 9 Min. aktualisiert 25.09.2026

Mofa, Moped & S-Pedelec — die Unterschiede im Überblick

Ein Mofa fährt höchstens 25 km/h und braucht ab 15 Jahren die Mofa-Prüfbescheinigung. Moped und S-Pedelec fahren bis 45 km/h und erfordern die Klasse AM, ebenfalls ab 15.

Der Unterschied in Kürze

Ein Mofa fährt bauartbedingt höchstens 25 km/h und darf ab 15 Jahren mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Ein Moped (auch Mokick oder Roller) und ein S-Pedelec fahren bis 45 km/h und verlangen den Führerschein der Klasse AM, den es bundesweit ebenfalls ab 15 Jahren gibt. Alle drei brauchen ein Versicherungskennzeichen, das für das Verkehrsjahr 2026 schwarz beschriftet ist.

Entscheidend für die Einordnung ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, nicht der Hersteller, die Optik oder die Bezeichnung im Verkaufsprospekt. Dazu kommen zwei Nachbarn, die oft verwechselt werden: der E-Scooter mit 20 km/h und das normale Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h.

Rechtliche Grundlage: FeV, StVO und FZV

Die Regeln verteilen sich auf mehrere Verordnungen. Wer die Paragraphen kennt, kann Aussagen von Händlern und Foren schnell prüfen.

  • Mofa: § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV definiert Mofas als einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit höchstens 25 km/h. Sie sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.
  • Prüfbescheinigung: § 5 FeV verlangt für Mofas eine theoretische Prüfung. Das Mindestalter von 15 Jahren steht in § 10 Abs. 3 FeV.
  • Klasse AM: § 6 Abs. 1 FeV ordnet leichte Zweiräder der EU-Klasse L1e-B der Klasse AM zu. Laut ADAC sind das Kleinkrafträder bis 45 km/h mit bis zu 50 cm³ oder Elektromotor bis 4 kW.
  • Mindestalter AM: § 10 Abs. 1 FeV nennt 15 Jahre, bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland.
  • Helm: § 21a Abs. 2 StVO schreibt einen geeigneten Schutzhelm vor, sobald ein Kraftrad mehr als 20 km/h fahren kann.
  • Kennzeichen: §§ 52 und 53 FZV regeln das Versicherungskennzeichen, § 56 FZV die Versicherungsplakette für E-Scooter.

Vergleichstabelle: Fünf Fahrzeuge im Überblick

Die Tabelle fasst die Unterschiede nach Rechtsstand September 2026 zusammen. Die Versicherungsspannen nennt der ADAC (Stand 2026) für Mofa, Moped und Roller.

MerkmalMofaMoped / MokickS-PedelecE-ScooterPedelec 25
Höchstgeschwindigkeit25 km/h45 km/h45 km/h (Unterstützung)20 km/hUnterstützung bis 25 km/h
Mindestalter15 Jahre15 Jahre15 Jahre14 Jahrekeines
NachweisMofa-PrüfbescheinigungKlasse AMKlasse AMkeinerkeiner
Helmpflichtjajajaneinnein
VersicherungsnachweisVersicherungskennzeichenVersicherungskennzeichenVersicherungskennzeichenVersicherungsplakettekeine Pflicht
Radwegaußerorts erlaubtneinneinja, vorrangigja
Grundlage§ 4, § 5 FeV§ 6 FeV§ 6 FeVeKFV§ 1 Abs. 3 StVG

Mofa: 25 km/h mit Prüfbescheinigung

Das Mofa ist die langsamste Klasse mit Versicherungskennzeichen. Statt eines Führerscheins genügt die Mofa-Prüfbescheinigung. Laut ADAC umfasst die Ausbildung mindestens sechs Doppelstunden Theorie und eine praktische Doppelstunde. Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, eine praktische Prüfung gibt es nicht.

Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, etwa Klasse B, braucht keine Prüfbescheinigung (§ 5 Abs. 1 FeV). Auch wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, also vor dem 1. April 1965 geboren ist, fährt ohne Prüfung (§ 76 Nr. 3 FeV). Ein Kind unter sieben Jahren darf auf einem Mofa nur mitfahren, wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist (§ 10 Abs. 4 FeV).

Zum Mofa zählen auch 25-km/h-Roller der EU-Klasse L1e-B (§ 4 Abs. 1 Nr. 1b FeV). Mit dem Mofa dürfen Sie außerorts Radwege benutzen (§ 2 Abs. 4 StVO), innerorts gehört es auf die Fahrbahn, sofern kein Schild „Mofas frei“ etwas anderes erlaubt.

Moped und Mokick: 45 km/h mit Klasse AM

„Moped“ und „Mokick“ sind Alltagsbegriffe. Rechtlich handelt es sich um Kleinkrafträder der Klasse L1e-B mit bis zu 45 km/h. Früher hatten Mopeds Pedale und Mokicks einen Kickstarter, heute spielt das für Führerschein und Versicherung keine Rolle mehr.

Für die Klasse AM verlangt die Ausbildung laut ADAC 14 Doppelstunden Theorie, eine Mindestzahl an Fahrstunden gibt es nicht. Die Theorieprüfung hat 30 Fragen, die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Der ADAC nennt Gesamtkosten von 500 bis 1.300 € und eine Dauer von vier bis zehn Wochen.

Seit dem 28. Juli 2021 gilt das Mindestalter von 15 Jahren bundesweit. Der frühere Modellversuch einzelner Bundesländer ist damit Geschichte. Die Klasse AM ist außerdem in den Klassen A1, A2, A, B, T und L enthalten (§ 6 Abs. 3 FeV). Wer einen Pkw-Führerschein hat, darf also Moped fahren.

S-Pedelec und Pedelec: Wo die Grenze verläuft

Ein normales Pedelec unterstützt nur beim Treten, höchstens mit 0,25 kW und bis 25 km/h. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Treten ist erlaubt. Nach § 1 Abs. 3 StVG gilt es dann als Fahrrad: kein Kennzeichen, keine Pflichtversicherung, kein Führerschein.

Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und ist rechtlich ein Kleinkraftrad. Es braucht deshalb die Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen geeigneten Schutzhelm. Einen normalen Fahrradhelm hält der ADAC nicht für ausreichend. Radwege sind tabu, auch außerorts: Das Radweg-Privileg aus § 2 Abs. 4 StVO gilt nur für Mofas und E-Bikes bis 25 km/h.

Achtung bei Umbauten: Wer ein Pedelec mit einem Tuning-Chip über 25 km/h bringt, fährt ein Kraftfahrzeug ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis.

E-Scooter: Plakette statt Kennzeichen

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV mit mehr als 6 und höchstens 20 km/h. Fahren dürfen Sie ab 14 Jahren ohne Führerschein (§ 3 eKFV). Weil sie nicht schneller als 20 km/h sind, besteht keine Helmpflicht.

Statt eines Blechschilds kleben Sie eine Versicherungsplakette mit Hologramm auf (§ 56 FZV). Sie folgt laut ADAC demselben Farbwechsel und Verkehrsjahr wie das Versicherungskennzeichen. E-Scooter nutzen vorrangig Radwege und Radfahrstreifen, nur ohne solche die Fahrbahn (§ 10 eKFV). Mit der im Februar 2026 verkündeten eKFV-Novelle kommen ab 2027 Blinker für neue Modelle und höhere Bußgelder.

Versicherung und Kennzeichen: Für alle gleich geregelt

Mofa, Moped und S-Pedelec sind zulassungsfrei (§ 3 Abs. 3 FZV), brauchen aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Nachweis liefert das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt beim Versicherer erhalten, nicht bei der Zulassungsstelle. Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt der Ratgeber Mofa-Kennzeichen beantragen.

  • Verkehrsjahr: vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres (§ 52 Abs. 1 FZV).
  • Farbe 2026: schwarze Schrift auf weißem Grund, danach 2027 blau und 2028 grün (§ 53 Abs. 1 FZV).
  • Kosten: Haftpflicht laut ADAC ab rund 45 € pro Jahr, mit Teilkasko etwa 80 bis 100 €.
  • Steuer: keine Kfz-Steuer, weil zulassungsfreie Fahrzeuge befreit sind (§ 3 Nr. 1 KraftStG).

Details zu Farbe und Gültigkeit finden Sie im Ratgeber Versicherungskennzeichen: Farbe und Gültigkeit. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, fährt unversichert. Das ist nach § 30 PflVG eine Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Mehr dazu lesen Sie unter Fahren ohne Versicherung: Strafen.

Beispielrechnungen: Führerschein, Kennzeichen, Beitrag

Mofa oder Moped mit 15?

Annahmen für dieses Beispiel: Ein 15-Jähriger will zur Schule fahren. Die Mofa-Ausbildung kostet 350 € im Paket, dazu 15 € Prüfgebühr und 8 € für die Bescheinigung (Werte laut ADAC). Für die Klasse AM setzen wir 900 € an, die Mitte der ADAC-Spanne von 500 bis 1.300 €. Die Haftpflicht kostet in beiden Fällen 50 € im Jahr.

  • Mofa, erstes Jahr: 350 € + 15 € + 8 € + 50 € = 423 €
  • Moped, erstes Jahr: 900 € + 50 € = 950 €
  • Mehrkosten Moped: 950 € minus 423 € = 527 €

Dafür fährt das Moped fast doppelt so schnell. Bei 12 km Schulweg und Höchstgeschwindigkeit dauert die Fahrt rechnerisch knapp 29 Minuten mit dem Mofa und 16 Minuten mit dem Moped. Wer mit 17 ohnehin den Pkw-Führerschein plant, erhält die Klasse AM dort automatisch dazu.

Einstieg mitten in der Saison

Annahmen für dieses Beispiel: Sie kaufen im Juli ein gebrauchtes Moped. Der Tarif kostet 90 € für ein volles Verkehrsjahr mit Teilkasko, der Versicherer rechnet monatsgenau ab.

  • Versicherte Zeit: 1. Juli 2026 bis 28. Februar 2027 = acht Monate
  • Beitrag: 90 € ÷ 12 × 8 = 60 €
  • Ab 1. März 2027: neues blaues Kennzeichen, wieder voller Jahresbeitrag

Ob ein Versicherer anteilig abrechnet, steht in seinen Tarifbedingungen. Das alte Kennzeichen des Verkäufers dürfen Sie in der Regel nicht weiterverwenden, ohne den Vertrag mit dem Versicherer zu klären.

Sonderfälle: Simson, Leichtmofa und alte Führerscheine

  • DDR-Kleinkrafträder: Simson-Modelle mit bis zu 60 km/h, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr kamen, gelten als Klasse AM (§ 76 FeV). Sie fahren mit Versicherungskennzeichen.
  • Leichtmofa: Fahrzeuge mit höchstens 20 km/h fallen nicht unter die Helmpflicht, weil § 21a StVO erst über 20 km/h greift. Prüfbescheinigung und Kennzeichen bleiben Pflicht.
  • Dreirad und Leichtkraftwagen: Auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte Vierräder der Klasse L6e bis 45 km/h fallen unter die Klasse AM.
  • Motorrad: Ab 50 cm³ oder mehr als 45 km/h beginnt die Klasse A1 mit amtlichem Kennzeichen. Das behandelt der Ratgeber Motorradversicherung-Vergleich.

Häufige Fehler

  • Entdrosseln: Fährt ein Mofa schneller als 25 km/h, fehlt dem Fahrer mit Prüfbescheinigung die Fahrerlaubnis. Das ist nach § 21 StVG strafbar, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Regress nach Unfall: Die Haftpflicht zahlt dem Opfer, kann aber beim Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu 5.000 € vom Versicherungsnehmer zurückfordern (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV).
  • Altes Kennzeichen: Ab 1. März gilt das grüne Kennzeichen des Vorjahres nicht mehr. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verkehrsjahr.
  • S-Pedelec auf dem Radweg: Das S-Pedelec gehört immer auf die Fahrbahn.
  • Fahrradhelm auf dem Moped: Bei mehr als 20 km/h ist ein geeigneter Schutzhelm Pflicht, ein Fahrradhelm genügt laut ADAC nicht.
  • Bescheinigung vergessen: Die Bescheinigung zum Versicherungskennzeichen und die Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie mitführen (§ 52 FZV, § 5 Abs. 4 FeV).

Fazit: Die Geschwindigkeit entscheidet

Die Grenzen verlaufen bei 20, 25 und 45 km/h. Das Mofa ist der günstigste Einstieg mit Prüfbescheinigung, Moped und S-Pedelec brauchen die Klasse AM. Beim Versicherungsschutz gibt es kaum Unterschiede: Für alle drei genügt ein Versicherungskennzeichen, 2026 in Schwarz. Tarife mit Haftpflicht oder Teilkasko vergleichen Sie direkt online und erhalten das Kennzeichen per Post: Mofa- und Mopedversicherung jetzt vergleichen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ein Mofa fährt bauartbedingt höchstens 25 km/h. Sie dürfen es ab 15 Jahren mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren, die nur eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen erfordert. Ein Moped, auch Mokick oder Roller genannt, fährt bis 45 km/h und verlangt den Führerschein der Klasse AM mit Theorie- und Praxisprüfung. Das Mindestalter liegt seit Juli 2021 bundesweit ebenfalls bei 15 Jahren. Beide Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen und Sie müssen einen Helm tragen.
Für das Verkehrsjahr vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 ist das Versicherungskennzeichen schwarz auf weißem Grund. Das legt § 53 FZV fest: 2023 schwarz, 2024 blau, 2025 grün, danach wiederholt sich die Reihenfolge. Das grüne Kennzeichen des Vorjahres ist seit dem 1. März 2026 ungültig. Ab 1. März 2027 folgt Blau. Die Farbe gilt gleichermaßen für Mofa, Moped, S-Pedelec und die Versicherungsplakette für E-Scooter.
Den Führerschein der Klasse AM gibt es nach § 10 FeV ab 15 Jahren, und zwar seit dem 28. Juli 2021 in allen Bundesländern. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland. Laut ADAC kostet die Ausbildung mit 14 Doppelstunden Theorie und Prüfung insgesamt 500 bis 1.300 €. Wer bereits die Klasse B, A1, A2 oder A besitzt, darf Moped ohne zusätzliche Prüfung fahren.
Ja. Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt rechtlich als Kleinkraftrad. Sie brauchen den Führerschein der Klasse AM, also mindestens 15 Jahre, ein Versicherungskennzeichen und einen geeigneten Schutzhelm. Radwege dürfen Sie nicht benutzen, auch außerorts nicht. Ein normales Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h und höchstens 0,25 kW ist dagegen nach § 1 Abs. 3 StVG ein Fahrrad und braucht weder Kennzeichen noch Führerschein.
Ein E-Scooter mit höchstens 20 km/h braucht statt eines Blechkennzeichens eine Versicherungsplakette zum Aufkleben (§ 56 FZV). Sie belegt die Pflicht-Haftpflicht und wechselt wie das Versicherungskennzeichen jedes Jahr am 1. März die Farbe, 2026 ist sie schwarz. Fahren dürfen Sie ab 14 Jahren ohne Führerschein, eine Helmpflicht besteht nicht. Wer ohne gültige Plakette fährt, ist unversichert und riskiert nach § 30 PflVG bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Für Mofa und Moped gelten meist dieselben Pauschaltarife. Der ADAC nennt für 2026 eine reine Haftpflicht ab rund 45 € im Jahr, mit Teilkasko etwa 80 bis 100 €. Teilkasko lohnt sich vor allem bei neuen oder teuren Rollern wegen des Diebstahlrisikos. Kfz-Steuer fällt nicht an, weil zulassungsfreie Kleinkrafträder nach § 3 Nr. 1 KraftStG befreit sind. Steigen Sie mitten in der Saison ein, rechnen viele Versicherer anteilig bis Ende Februar ab.

Vergleich starten

Finden Sie jetzt die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug

Schnellvergleich starten
  • Kostenlos & unverbindlich
  • SSL-verschlüsselt
  • Bereits über 50.000 Kunden