Was schreibt das Gesetz vor?
In Deutschland gilt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für Kraftfahrzeuge. §1 PflVG verpflichtet jeden Halter eines im öffentlichen Verkehr genutzten Kraftfahrzeugs, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Der Hintergrund: ein Verkehrsunfall kann finanziell verheerend sein. Die Pflichtversicherung schützt nicht in erster Linie den Halter, sondern die Geschädigten — damit jemand für die Schäden aufkommt, auch wenn der Verursacher zahlungsunfähig wäre.
Was ist Pflicht, was freiwillig?
Drei Kfz-Versicherungs-Bausteine müssen unterschieden werden:
- Haftpflicht: Pflicht — deckt Schäden, die Sie anderen zufügen (Sach, Person, Vermögen)
- Teilkasko: freiwillig — Diebstahl, Brand, Wildunfall, Glas, Naturschäden, Marderbiss
- Vollkasko: freiwillig — Teilkasko + selbstverschuldete Schäden + Vandalismus
Bei einem Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug wird in den Verträgen meist eine Vollkasko verlangt. Das ist nicht gesetzlich, sondern vertraglich vorgeschrieben — der Leasinggeber will sein wirtschaftliches Risiko absichern.
Gesetzliche Mindest-Deckungssummen
§4 PflVG legt Mindest-Versicherungssummen fest. Aktuelle Werte:
| Schadensart | Mindestsumme | Empfehlung |
|---|---|---|
| Personenschäden (pro Geschädigtem) | 7,5 Mio. € | 15 Mio. € oder unbegrenzt |
| Sachschäden | 1,22 Mio. € | 50–100 Mio. € |
| Vermögensschäden | 50.000 € | 50.000 € |
Die Mehrkosten für eine erhöhte Deckungssumme (z.B. 50 Mio. € statt Mindestsumme) sind minimal — meist nur 5 bis 15 € im Jahr — bei einem riesigen Sicherheitsgewinn im Ernstfall. Wer einen Personenschaden mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit verursacht, kann Schäden weit jenseits von 7,5 Mio. € verursachen.
Wann beginnt die Versicherungspflicht?
Die Pflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs — und auch schon davor, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird (z.B. Probefahrt). Ohne eVB-Nummer ist eine Zulassung gar nicht möglich, die Versicherungspflicht ist also bei jedem regulär zugelassenen Fahrzeug automatisch erfüllt.
Erlischt die Versicherung (z.B. durch Kündigung ohne Folgevertrag), meldet der Versicherer das nach §29c StVG an die Zulassungsstelle. Die schreibt den Halter an und veranlasst nach Ablauf einer Nachfrist die Zwangsstilllegung.
Sonderfälle
Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen (z.B. Motorrad 1. April bis 31. Oktober) ruht der Versicherungsschutz außerhalb der Saison automatisch. In der Saison gilt voller Schutz, außerhalb nur eine eingeschränkte Ruheversicherung (Brand, Diebstahl auf Privatgrund). Mehr im Saisonkennzeichen-Ratgeber.
Kurzzeitkennzeichen
Beim Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) muss eine kurzzeitig gültige Haftpflicht vorhanden sein. Versicherer bieten dafür spezielle Tarife — die eVB-Nummer ist im Kurzzeit-Versicherungspaket meist inklusive. Mehr im Kurzzeitkennzeichen-Ratgeber.
Anhänger
Jeder zulassungspflichtige Anhänger braucht eine eigene Haftpflicht. Kleinanhänger unter 750 kg sind oft nicht zulassungspflichtig und über die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt.
Oldtimer mit H-Kennzeichen
H-Kennzeichen unterliegen genau wie reguläre Zulassungen der Versicherungspflicht — meist über günstige Spezial-Tarife für Liebhaberfahrzeuge mit begrenzter Jahreslaufleistung. Mehr im Oldtimer-Ratgeber.
Mofas, Mopeds, Roller bis 50 cm³
Diese Fahrzeuge benötigen kein Kennzeichenschild von der Zulassungsstelle, sondern ein Versicherungskennzeichen — wechselnde Farbe jedes Jahr, gültig vom 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres.
Was passiert bei einem Verstoß?
Wer ohne Pflichtversicherung im öffentlichen Verkehr fährt, macht sich strafbar (§6 PflVG): Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe, 6 Punkte, Fahrverbot und mögliche Stilllegung. Mehr Details im Ratgeber zu Strafen bei fehlender Versicherung.
Fazit
Nur die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht — Teil- und Vollkasko sind freiwillig, oft aber wirtschaftlich sinnvoll. Wer ein Fahrzeug zulässt, kommt nicht um die Haftpflicht herum: die eVB-Nummer als Nachweis ist Bedingung für die Zulassung. Über unseren Versicherungsvergleich finden Sie den günstigsten Pflichtversicherungs-Tarif in unter 2 Minuten und erhalten die eVB sofort per SMS.




