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Pflichtversicherung KFZ — was 2026 vorgeschrieben ist
Recht 6 Min. aktualisiert 11.05.2026

Pflichtversicherung KFZ — was 2026 vorgeschrieben ist

Welche KFZ-Versicherung ist in Deutschland tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben — und welche ist freiwillig? Die wichtigsten Regelungen 2026 für Auto, Motorrad, Anhänger und Mofa.

Was schreibt das Gesetz vor?

In Deutschland gilt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für Kraftfahrzeuge. §1 PflVG verpflichtet jeden Halter eines im öffentlichen Verkehr genutzten Kraftfahrzeugs, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Der Hintergrund: ein Verkehrsunfall kann finanziell verheerend sein. Die Pflichtversicherung schützt nicht in erster Linie den Halter, sondern die Geschädigten — damit jemand für die Schäden aufkommt, auch wenn der Verursacher zahlungsunfähig wäre.

Was ist Pflicht, was freiwillig?

Drei Kfz-Versicherungs-Bausteine müssen unterschieden werden:

  • Haftpflicht: Pflicht — deckt Schäden, die Sie anderen zufügen (Sach, Person, Vermögen)
  • Teilkasko: freiwillig — Diebstahl, Brand, Wildunfall, Glas, Naturschäden, Marderbiss
  • Vollkasko: freiwillig — Teilkasko + selbstverschuldete Schäden + Vandalismus

Bei einem Leasing- oder Finanzierungsfahrzeug wird in den Verträgen meist eine Vollkasko verlangt. Das ist nicht gesetzlich, sondern vertraglich vorgeschrieben — der Leasinggeber will sein wirtschaftliches Risiko absichern.

Gesetzliche Mindest-Deckungssummen

§4 PflVG legt Mindest-Versicherungssummen fest. Aktuelle Werte:

SchadensartMindestsummeEmpfehlung
Personenschäden (pro Geschädigtem)7,5 Mio. €15 Mio. € oder unbegrenzt
Sachschäden1,22 Mio. €50–100 Mio. €
Vermögensschäden50.000 €50.000 €

Die Mehrkosten für eine erhöhte Deckungssumme (z.B. 50 Mio. € statt Mindestsumme) sind minimal — meist nur 5 bis 15 € im Jahr — bei einem riesigen Sicherheitsgewinn im Ernstfall. Wer einen Personenschaden mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit verursacht, kann Schäden weit jenseits von 7,5 Mio. € verursachen.

Wann beginnt die Versicherungspflicht?

Die Pflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs — und auch schon davor, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird (z.B. Probefahrt). Ohne eVB-Nummer ist eine Zulassung gar nicht möglich, die Versicherungspflicht ist also bei jedem regulär zugelassenen Fahrzeug automatisch erfüllt.

Erlischt die Versicherung (z.B. durch Kündigung ohne Folgevertrag), meldet der Versicherer das nach §29c StVG an die Zulassungsstelle. Die schreibt den Halter an und veranlasst nach Ablauf einer Nachfrist die Zwangsstilllegung.

Sonderfälle

Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen (z.B. Motorrad 1. April bis 31. Oktober) ruht der Versicherungsschutz außerhalb der Saison automatisch. In der Saison gilt voller Schutz, außerhalb nur eine eingeschränkte Ruheversicherung (Brand, Diebstahl auf Privatgrund). Mehr im Saisonkennzeichen-Ratgeber.

Kurzzeitkennzeichen

Beim Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) muss eine kurzzeitig gültige Haftpflicht vorhanden sein. Versicherer bieten dafür spezielle Tarife — die eVB-Nummer ist im Kurzzeit-Versicherungspaket meist inklusive. Mehr im Kurzzeitkennzeichen-Ratgeber.

Anhänger

Jeder zulassungspflichtige Anhänger braucht eine eigene Haftpflicht. Kleinanhänger unter 750 kg sind oft nicht zulassungspflichtig und über die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt.

Oldtimer mit H-Kennzeichen

H-Kennzeichen unterliegen genau wie reguläre Zulassungen der Versicherungspflicht — meist über günstige Spezial-Tarife für Liebhaberfahrzeuge mit begrenzter Jahreslaufleistung. Mehr im Oldtimer-Ratgeber.

Mofas, Mopeds, Roller bis 50 cm³

Diese Fahrzeuge benötigen kein Kennzeichenschild von der Zulassungsstelle, sondern ein Versicherungskennzeichen — wechselnde Farbe jedes Jahr, gültig vom 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer ohne Pflichtversicherung im öffentlichen Verkehr fährt, macht sich strafbar (§6 PflVG): Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe, 6 Punkte, Fahrverbot und mögliche Stilllegung. Mehr Details im Ratgeber zu Strafen bei fehlender Versicherung.

Fazit

Nur die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht — Teil- und Vollkasko sind freiwillig, oft aber wirtschaftlich sinnvoll. Wer ein Fahrzeug zulässt, kommt nicht um die Haftpflicht herum: die eVB-Nummer als Nachweis ist Bedingung für die Zulassung. Über unseren Versicherungsvergleich finden Sie den günstigsten Pflichtversicherungs-Tarif in unter 2 Minuten und erhalten die eVB sofort per SMS.

Häufige Fragen

Nur die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (§1 PflVG). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig — werden aber oft von Leasinggebern oder finanzierenden Banken verlangt.
Aktuell: 7,5 Millionen € Personenschäden pro Geschädigten, 1,22 Millionen € Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden. Versicherer bieten meist deutlich höhere Summen (15–100 Mio. €) — der Aufpreis ist minimal, der Sicherheitsgewinn groß.
Ja. Jeder zulassungspflichtige Anhänger braucht eine eigene Haftpflichtversicherung. Anhänger ohne eigene Zulassung (z.B. unter 750 kg, oft nicht zulassungspflichtig) sind über die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt.
Ja, aber über ein Versicherungskennzeichen statt einer regulären Zulassung. Mofas, Mopeds, E-Scooter und Elektrofahrräder über 25 km/h benötigen das jährlich wechselnde Versicherungskennzeichen — Details im Mofa-Kennzeichen-Ratgeber.

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