Zum Inhalt springen
eVB Nummer für Elektroauto — Versicherung & Zulassung 2026
Versicherung 9 Min. aktualisiert 25.09.2026

eVB Nummer für Elektroauto — Versicherung & Zulassung 2026

Für ein Elektroauto bekommen Sie die eVB-Nummer wie für jedes Auto kostenlos mit dem Versicherungsabschluss. Wichtig sind Akku-Schutz, Wallbox und die Kfz-Steuerbefreiung bis max. 2035.

eVB-Nummer für das Elektroauto: Das Wichtigste zuerst

Für ein Elektroauto bekommen Sie die eVB-Nummer genauso wie für einen Verbrenner: Sie schließen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und erhalten den siebenstelligen Code kostenlos per SMS oder E-Mail, bei Online-Abschluss oft nach wenigen Minuten. Die Antriebsart spielt für die eVB selbst keine Rolle. Mit dem Code melden Sie das E-Auto bei der Zulassungsstelle oder online an.

Unterschiede zum Verbrenner gibt es an anderer Stelle: beim Tarif (Akku, Ladekabel, Wallbox), bei der Kfz-Steuer und beim optionalen E-Kennzeichen. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31. Dezember 2035. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie bei Versicherung und Zulassung achten sollten.

Rechtliche Grundlage: Pflichtversicherung gilt auch ohne Auspuff

Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt für Elektroautos ohne Ausnahme. Die Mindestdeckung laut Anlage zum PflVG beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Tarife versichern deutlich höhere Summen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verlangt vor der Zulassung einen Versicherungsnachweis. Diesen übermittelt heute ausschließlich die elektronische Versicherungsbestätigung. Die Zulassungsstelle ruft die Daten mit Ihrer eVB-Nummer direkt beim Versicherer ab. Wie Sie die Nummer anfordern, erklärt der Ratgeber eVB-Nummer beantragen.

  • Kosten der eVB: 0 Euro. Beiträge fallen erst ab der Zulassung an.
  • Format: sieben Zeichen aus Buchstaben und Ziffern.
  • Gültigkeit: legt der Versicherer fest, meist drei bis sechs Monate.
  • Nutzung: einmal, nur für das angegebene Fahrzeug.

In fünf Schritten zur eVB und zur Zulassung

Der Weg zur Zulassung ist beim Elektroauto derselbe wie beim Verbrenner. Planen Sie nur etwas mehr Zeit für den Tarifvergleich ein, weil sich die E-Auto-Leistungen stark unterscheiden.

  1. Fahrzeugdaten bereitlegen: Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, bei Neuwagen aus der Übereinstimmungsbescheinigung.
  2. Tarife vergleichen und auf E-Auto-Bausteine achten: Akku, Kurzschluss, Tierbiss mit Folgeschäden, Ladekabel.
  3. Online abschließen und die eVB-Nummer per SMS oder E-Mail erhalten.
  4. Zulassung vor Ort oder online per i-Kfz beantragen, dabei E-Kennzeichen wählen, falls gewünscht.
  5. Kennzeichen anbringen und Versicherungsschein mit den Angaben im Antrag abgleichen.

Welche Unterlagen die Zulassungsstelle im Detail verlangt, lesen Sie im Ratgeber Auto anmelden mit eVB.

Sind Elektroautos günstiger zu versichern?

Das hängt von der Sparte ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleicht regelmäßig Elektroautos mit ähnlichen Verbrennern. In der Haftpflicht verursachten reine E-Modelle laut GDV (November 2022) rund 10 bis 15 % weniger oder weniger teure Schäden. Der GDV vermutet vorausschauendes, reichweitenschonendes Fahren als einen Grund.

In der Vollkasko sieht es anders aus. Die GDV-Studie vom August 2025 mit 53 Modellpaaren über drei Jahre zeigt: E-Autos haben seltener Schäden, die einzelnen Schäden kosten aber mehr. Beide Werte nähern sich den Verbrennern an.

KennzahlE-Auto im Vergleich zum VerbrennerQuelle, Stand
Haftpflicht: Schäden10 bis 15 % weniger oder günstigerGDV, November 2022
Vollkasko: Schadenhäufigkeit10 bis 15 % seltener (Vorjahr: 15 bis 20 %)GDV, August 2025
Vollkasko: Schadenhöhe15 bis 20 % höher (Vorjahr: 20 bis 25 %)GDV, August 2025
Bestand Elektro-Pkwrund 1,65 Millionen, 3,3 % aller PkwGDV nach KBA, 1.1.2025

Diese Werte fließen in die Typklassen ein. Die Typklassen 2026 reichen in der Haftpflicht von 10 bis 25, in der Vollkasko von 10 bis 34 und in der Teilkasko von 10 bis 33. Laut GDV-Mitteilung vom 9. September 2025 wurde zum Beispiel der VW ID.4 Pure 125 in der Haftpflicht zwei Klassen niedriger eingestuft. Die Einstufung Ihres Modells finden Sie über die HSN/TSN, Hintergründe im Ratgeber Typklassen 2026.

Beispielrechnung: Was höhere Reparaturkosten bedeuten

Annahme: Ein vergleichbarer Verbrenner verursacht einen Vollkaskoschaden von 4.000 €. Beim Elektroauto liegt derselbe Schaden nach dem GDV-Durchschnitt 15 bis 20 % höher.

  • Verbrenner: 4.000 € Reparatur
  • Elektroauto: 4.000 € × 1,15 bis 1,20 = 4.600 bis 4.800 €
  • Mehrkosten je Schaden: 600 bis 800 €

Diese Mehrkosten trägt der Versicherer, sie wirken sich aber über die Typklasse auf alle Halter des Modells aus. Mit einer Selbstbeteiligung von 500 € zahlen Sie in beiden Fällen denselben Eigenanteil. Wer mit dem Gedanken spielt, auf die Vollkasko zu verzichten, trägt dagegen den vollen Betrag selbst.

Akku, Kurzschluss und Tierbiss: Was die Kasko abdecken sollte

Der Hochvoltakku ist das teuerste Bauteil eines Elektroautos. Er gehört als Fahrzeugteil zur Kaskoversicherung. Welche Schadenursachen versichert sind, regelt jedoch jeder Tarif selbst. Laut GDV-Verbraucherportal dieversicherer.de sollten Sie diese Punkte prüfen:

  • Kurzschluss und Überspannung: etwa nach Blitzschlag oder an der Ladesäule
  • Tierbiss mit Folgeschäden: ein angebissenes Hochvoltkabel kann den Akku beschädigen
  • Brand: auch bei Ursache im Akku selbst
  • Neuwert oder Zeitwert: ob der Akku ohne Abzug ersetzt wird
  • Entsorgung und Bergung: nach einem Totalschaden fallen Sonderkosten an
  • Ladekabel: Diebstahl und Beschädigung mitversichert

Nicht versichert ist normaler Verschleiß, also die langsame Alterung der Zellen. Dafür gilt die Herstellergarantie. Laut ADAC garantieren die meisten Hersteller mindestens 70 % Restkapazität nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern. Der ADAC empfiehlt für Elektroautos grundsätzlich eine Vollkasko. Bei Leasing oder Finanzierung verlangt der Geldgeber sie meist ohnehin.

Beispielrechnung: Neuwert oder Zeitwert beim Akkuschaden

Annahmen: Ein Marder beißt ein Hochvoltkabel durch, der Kurzschluss zerstört ein Batteriemodul. Das Ersatzmodul kostet 4.000 €. Das Auto ist fünf Jahre alt. Tarif A ersetzt nur den Zeitwert und zieht pauschal 50 % ab, Tarif B ersetzt den Neuwert. Die Selbstbeteiligung beträgt jeweils 300 €.

PostenTarif A (Zeitwert)Tarif B (Neuwert)
Schaden am Akku4.000 €4.000 €
Abzug Alter−2.000 €0 €
Selbstbeteiligung−300 €−300 €
Zahlung des Versicherers1.700 €3.700 €
Ihr Eigenanteil2.300 €300 €

Der Unterschied von 2.000 € übersteigt den Mehrbeitrag eines besseren Tarifs meist deutlich. Achten Sie deshalb im Vergleich auf die Formulierung zur Akku-Entschädigung.

Wallbox richtig versichern

Eine Wallbox ist nicht Teil der Kfz-Versicherung. Laut ADAC (Stand Juni 2026) kostet eine typische 11-kW-Wallbox inklusive Installation im Einfamilienhaus grob 1.200 bis 3.500 €. Welche Police zuständig ist, hängt am Eigentum:

  • Wohngebäudeversicherung: fest verbaute Wallbox des Hauseigentümers als Gebäudebestandteil
  • Hausratversicherung: Wallbox, die ein Mieter selbst gekauft hat
  • Privathaftpflicht: wichtig, wenn andere Hausbewohner die Wallbox mitnutzen

Prüfen Sie, ob Überspannung durch Blitz, Diebstahl und Vandalismus eingeschlossen sind. Eine Versicherungspflicht für private Ladestationen besteht laut ADAC nicht.

Kfz-Steuer für Elektroautos

Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung gilt für bis zu zehn Jahre, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035 (§ 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz). Das hat der Bundestag am 4. Dezember 2025 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen; vorher galt die Befreiung nur für Erstzulassungen bis Ende 2025.

ErstzulassungSteuerfrei bisSteuerfreie Jahre
März 2024März 203410
Juni 202631.12.2035rund 9,5
Januar 202831.12.2035rund 8
Dezember 203031.12.20355
ab Januar 2031keine Befreiung0

Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Bei einem Gebrauchtwagenkauf läuft sie bis zum Enddatum weiter. Plug-in-Hybride sind ausgenommen, sie zahlen regulär nach Hubraum und CO2. Nach Ablauf wird die Steuer für E-Autos nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und nach § 9 Abs. 2 KraftStG um 50 % ermäßigt. Der Zoll gewährt Befreiung und Ermäßigung automatisch.

Beispielrechnung: Steuer von E-Auto, Plug-in und Benziner

Annahmen: Erstzulassung Juni 2026. Das E-Auto hat 2.400 kg zulässiges Gesamtgewicht. Der Plug-in-Hybrid und der Benziner haben je 1.498 cm³ Hubraum, der Plug-in 30 g CO2/km, der Benziner 130 g CO2/km.

  • Elektroauto bis 31.12.2035: 0 €
  • Elektroauto ab 2036: 10 × 11,25 € + 2 × 12,02 € = 136,54 €, halbiert 68,27 €, abgerundet 68 € pro Jahr
  • Plug-in-Hybrid: 15 × 2 € = 30 € pro Jahr, CO2 unter 95 g kostet nichts
  • Benziner: 30 € Hubraum + 20 g × 2,00 € + 15 g × 2,20 € = 103 € pro Jahr

Über die rund 9,5 steuerfreien Jahre spart das E-Auto gegenüber dem Benziner etwa 978 € und gegenüber dem Plug-in etwa 285 €. Ihre eigenen Werte berechnen Sie mit dem Kfz-Steuerrechner.

E-Kennzeichen und Umweltplakette: Stand September 2026

Das E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist freiwillig und ändert nichts an Versicherung oder Beitrag. Es erhalten reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite (§ 3 EmoG). Kommunen dürfen damit Vorteile gewähren, etwa kostenloses Parken oder die Freigabe von Busspuren. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, jede Stadt entscheidet selbst.

  • Laufzeit EmoG: bisher befristet bis 31.12.2026. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Verlängerung beschlossen, das Parlament berät derzeit.
  • Umweltplakette: Auch Elektroautos brauchen in Umweltzonen bislang die grüne Plakette. Das Kabinett hat am 15. Juli 2026 eine Änderung der 35. BImSchV beschlossen, nach der das E-Kennzeichen als Nachweis genügt. Bis zum Inkrafttreten gilt die alte Pflicht.

Häufige Fehler bei Versicherung und Zulassung

  • Nur auf den Preis schauen: Günstige Tarife ersetzen den Akku oft nur zum Zeitwert.
  • Falsche HSN/TSN: Stimmen die Schlüsselnummern nicht, passt die Typklasse nicht und der Beitrag wird nachberechnet.
  • Wallbox vergessen: Sie ist nicht über die Kfz-Police versichert.
  • Plakette weglassen: Bis die neue Regel gilt, droht in Umweltzonen ein Bußgeld.
  • eVB verfallen lassen: Die Gültigkeit ist begrenzt, eine abgelaufene Nummer lehnt die Zulassungsstelle ab.

Die eVB-Nummer selbst ist immer kostenlos. Was die Zulassung kostet, zeigt der Ratgeber eVB-Nummer Kosten.

Fazit: E-Auto versichern und sofort anmelden

Die eVB-Nummer für ein Elektroauto bekommen Sie wie für jedes Auto kostenlos mit dem Versicherungsabschluss. Entscheidend ist der Tarif: In der Haftpflicht profitieren E-Autos oft von günstigeren Typklassen, in der Vollkasko zählen Akku-Neuwert, Kurzschluss und Tierbiss mit Folgeschäden. Die Kfz-Steuer entfällt bei Erstzulassung bis Ende 2030 für bis zu zehn Jahre. Vergleichen Sie jetzt passende E-Auto-Tarife im Kfz-Versicherungsvergleich und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer direkt nach dem Abschluss.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Genau wie für einen Verbrenner: Sie schließen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, auf Wunsch mit Teil- oder Vollkasko, und erhalten die siebenstellige eVB-Nummer per SMS oder E-Mail. Bei Online-Abschluss dauert das oft nur wenige Minuten. Die eVB kostet 0 Euro, Beiträge zahlen Sie erst ab der Zulassung. Für den Antrag brauchen Sie die Hersteller- und Typschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren. Mit der eVB melden Sie das E-Auto vor Ort oder online per i-Kfz an. Die Gültigkeit legt der Versicherer fest, meist drei bis sechs Monate.
In der Haftpflicht oft ja. Laut GDV verursachten reine Elektroautos rund 10 bis 15 Prozent weniger oder weniger teure Haftpflichtschäden als vergleichbare Verbrenner, was sich in günstigeren Typklassen niederschlagen kann. In der Vollkasko sind Schäden laut GDV-Studie vom August 2025 zwar 10 bis 15 Prozent seltener, aber im Schnitt 15 bis 20 Prozent teurer. Ob Ihr Modell günstiger ist, hängt von der Typklasse, der Regionalklasse und Ihrer SF-Klasse ab. Ein Vergleich mit HSN und TSN zeigt den tatsächlichen Beitrag.
Der Akku ist als Fahrzeugteil in der Kasko eingeschlossen, aber nicht gegen jede Ursache. Unfallschäden deckt die Vollkasko. Kurzschluss, Überspannung und Tierbiss mit Folgeschäden sind je nach Tarif versichert. Normaler Verschleiß ist nie versichert, dafür gilt die Herstellergarantie, laut ADAC meist 70 Prozent Restkapazität nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern. Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif den Akku zum Neuwert ersetzt. Bei einem Modulschaden von 4.000 Euro kann ein Zeitwert-Abzug von 50 Prozent 2.000 Euro Unterschied ausmachen.
Nein. Eine fest verbaute Wallbox des Hauseigentümers gehört als Gebäudebestandteil in die Wohngebäudeversicherung. Hat ein Mieter die Wallbox selbst gekauft, ist die Hausratversicherung zuständig. Nutzen andere Hausbewohner die Wallbox mit, ist eine Privathaftpflicht sinnvoll. Wichtig sind Überspannung durch Blitz, Diebstahl und Vandalismus. Laut ADAC kostet eine typische 11-kW-Wallbox mit Installation im Einfamilienhaus rund 1.200 bis 3.500 Euro, eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht.
Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG, Änderung vom Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen). Ein E-Auto aus Juni 2026 ist also rund 9,5 Jahre befreit. Die Befreiung geht beim Verkauf auf den neuen Halter über. Danach zahlen Sie eine um 50 Prozent ermäßigte Steuer nach Gewicht, bei 2.400 kg zulässigem Gesamtgewicht 68 Euro im Jahr. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Versicherung. Es ermöglicht kommunale Vorteile wie kostenloses Parken, sofern die Stadt diese anbietet. Plug-in-Hybride bekommen es nur mit höchstens 50 g CO2 pro km oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite. Die grüne Umweltplakette ist in Umweltzonen bislang auch für E-Autos Pflicht. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 beschlossen, dass künftig das E-Kennzeichen als Nachweis genügt. Bis zum Inkrafttreten sollten Sie die Plakette behalten.

Vergleich starten

Finden Sie jetzt die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug

Schnellvergleich starten
  • Kostenlos & unverbindlich
  • SSL-verschlüsselt
  • Bereits über 50.000 Kunden