Zum Inhalt springen
Regionalklassen 2026 — wo Kfz-Versicherung am günstigsten ist
Versicherung 9 Min. aktualisiert 25.09.2026

Regionalklassen 2026 — wo Kfz-Versicherung am günstigsten ist

Die Regionalklassen 2026 stufen 413 Zulassungsbezirke ein: Haftpflicht 1 bis 12, Teilkasko 1 bis 16, Vollkasko 1 bis 9. Am teuersten ist Offenbach, am günstigsten Elbe-Elster.

Regionalklassen 2026 auf einen Blick

Die Regionalklassen 2026 ordnen jeden der 413 deutschen Zulassungsbezirke nach seiner Schadenbilanz ein: in der Kfz-Haftpflicht in 12 Klassen, in der Teilkasko in 16 und in der Vollkasko in 9 Klassen. Am teuersten ist in der Haftpflicht Offenbach am Main mit Klasse 12, am günstigsten der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg mit Klasse 1. Das zeigt die Regionalstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die im September 2025 für das Jahr 2026 erschienen ist.

Am 9. September 2026 hat der GDV bereits die Regionalklassen 2027 veröffentlicht. Sie gelten für die meisten Bestandsverträge ab dem 1. Januar 2027. Dieser Ratgeber zeigt beide Stände, erklärt die Berechnung und sagt Ihnen, welche Rechte Sie bei einer Höherstufung oder einem Umzug haben.

Was ist eine Regionalklasse?

Die Regionalklasse ist ein Tarifmerkmal, das den Wohnsitz des Fahrzeughalters abbildet. Maßgeblich ist nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Abschnitt J.2) der Wohnsitz, den die Zulassungsbehörde dem Versicherer meldet. Wer in einem Bezirk mit vielen oder teuren Schäden wohnt, landet in einer höheren Klasse. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst nie einen Unfall verursacht haben.

Neben der Regionalklasse bestimmen vor allem die Typklasse Ihres Fahrzeugmodells und Ihre Schadenfreiheitsklasse den Beitrag. Hinzu kommen Merkmale wie Fahrleistung, Fahrerkreis und Stellplatz. Die Regionalklasse ist also ein wichtiger, aber nicht der einzige Hebel.

Wie der GDV die Regionalklassen berechnet

Grundlage ist die Schadenbilanz der Autofahrer in jedem Zulassungsbezirk. In der Haftpflicht zählt der GDV die Zahl der verursachten Schäden im Verhältnis zu den dort zugelassenen Fahrzeugen sowie die durchschnittliche Schadenhöhe. In der Kasko kommen Diebstähle sowie Sturm-, Hagel- und Wildunfallschäden hinzu. Diese Werte rechnen Versicherungsmathematiker in einen Indexwert um.

  • Index 100: entspricht dem Bundesdurchschnitt.
  • Index unter 100: Die Region hat eine bessere Schadenbilanz als der Durchschnitt.
  • Index über 100: Die Region verursacht überdurchschnittlich viele oder teure Schäden.
  • Klassenzuordnung: Der Index 100 entspricht laut GDV in der Haftpflicht der Klasse 6, in der Teilkasko der Klasse 7 und in der Vollkasko der Klasse 4.

Die Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob und wie stark es die Klassen in seinen Tarif übernimmt. Nach AKB J.2 ermittelt ein unabhängiger Treuhänder jährlich, ob sich der Schadenbedarf einer Region verändert hat. Für Krafträder veröffentlicht der GDV eine eigene Regionalstatistik mit gesonderten Klassen.

Die Zahlen 2026 und 2027 im Überblick

Laut GDV und ADAC erhielten zum Jahr 2026 in der Kfz-Haftpflicht rund 5,3 Millionen Versicherte in 51 Bezirken eine bessere Klasse. Rund fünf Millionen Versicherte in 48 Bezirken wurden höher eingestuft. In 314 Bezirken mit rund 32,1 Millionen Versicherten blieb alles gleich. Offenbach hatte 2026 die schlechteste Schadenbilanz, mit Schäden fast 40 % über dem Bundesdurchschnitt, gefolgt von Gelsenkirchen und Berlin.

Für 2027 (GDV, Stand 9. September 2026) sieht die Bilanz in der Haftpflicht so aus: 63 Bezirke mit rund 5,2 Millionen Versicherten steigen ab, 46 Bezirke mit rund 4,8 Millionen Versicherten steigen auf, 304 Bezirke bleiben unverändert. In der Kasko sind jeweils rund 2,4 Millionen Versicherte von einer besseren oder schlechteren Einstufung betroffen.

SparteKlassenGünstigster Bezirk 2027 (Index)Teuerster Bezirk 2027 (Index)
Kfz-Haftpflicht1 bis 12Elbe-Elster, Brandenburg (67,32)Offenbach am Main, Hessen (139,44)
Teilkasko1 bis 16Bielefeld, Nordrhein-Westfalen (61,97)Ostallgäu, Bayern (228,35)
Vollkasko1 bis 9Wesermarsch, Niedersachsen (79,87)Garmisch-Partenkirchen, Bayern (150,55)

Quelle: GDV-Medieninformation zu den Regionalklassen 2027 vom 9. September 2026.

Großstädte und Extremfälle: Tabelle 2026 und 2027

Die folgende Tabelle zeigt belegte Einstufungen ausgewählter Bezirke. Die Werte stammen aus den Bezirkstabellen des ADAC (Stand 9. September 2026) auf Basis der GDV-Regionalstatistik. Ein Pfeil zeigt die Änderung von 2026 auf 2027.

ZulassungsbezirkHaftpflicht 2026 → 2027Teilkasko 2026 → 2027Vollkasko 2026 → 2027
Berlin12 → 1212 → 129 → 9
Offenbach am Main12 → 124 → 47 → 7
Essen11 → 126 → 66 → 6
Frankfurt am Main11 → 114 → 36 → 6
Augsburg Stadt11 → 1010 → 98 → 8
Nürnberg Stadt11 → 102 → 24 → 4
München Stadt10 → 107 → 67 → 7
Hamburg10 → 106 → 67 → 7
Köln10 → 109 → 97 → 7
Hannover Stadt9 → 103 → 34 → 5
Stuttgart8 → 94 → 46 → 6
Dresden9 → 94 → 44 → 4
Leipzig Stadt7 → 78 → 86 → 6
Garmisch-Partenkirchen7 → 616 → 169 → 9
Elbe-Elster1 → 18 → 81 → 1

Auffällig: Eine Großstadt ist nicht automatisch in allen Sparten teuer. Frankfurt liegt in der Haftpflicht in Klasse 11, in der Teilkasko aber 2027 nur in Klasse 3. Umgekehrt haben ländliche Bezirke im Alpenraum oft niedrige Haftpflichtklassen, aber wegen Hagel- und Wildschäden die höchste Teilkaskoklasse 16. Den genauen Wert für Ihren Bezirk finden Sie über die Abfrage auf dem Verbraucherportal des GDV oder im Versicherungsschein.

Beispielrechnung: Was eine Klasse mehr kosten kann

Der GDV veröffentlicht nur Klassen und Indexwerte, keine Beiträge. Wie viel eine Klasse in Euro ausmacht, legt jeder Versicherer in seinem Tarif fest. Die folgenden Rechnungen beruhen deshalb auf klar gekennzeichneten Annahmen und sind keine Tarifangaben.

Beispiel 1: Höherstufung in der Haftpflicht

Annahmen für dieses Beispiel: Ihr Haftpflichtbeitrag beträgt 2026 genau 400 €. Ihr Bezirk steigt 2027 wie Essen von Klasse 11 auf Klasse 12. Ihr Versicherer setzt dafür einen Zuschlag von 6 % an. Alle anderen Merkmale bleiben gleich.

  • Neuer Haftpflichtbeitrag: 400 € mal 1,06 ergibt 424 €.
  • Mehrkosten: 24 € im Jahr allein durch die Regionalklasse.
  • Ihr Recht: Steigt der Beitrag, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (AKB G.2.7 und J.4).

Beispiel 2: Umzug in einen anderen Bezirk

Annahmen für dieses Beispiel: Sie zahlen für Haftpflicht und Teilkasko 560 € im Jahr. Am 1. Juli 2026 melden Sie Ihr Auto nach einem Umzug in einen Bezirk mit niedrigeren Klassen um. Dort würde der Vertrag 480 € im Jahr kosten.

  • Januar bis Juni: sechs Monate zum alten Beitrag, also 280 €.
  • Juli bis Dezember: sechs Monate zum neuen Beitrag, also 240 €.
  • Ersparnis 2026: 40 €, im Folgejahr voll 80 €.

Der neue Beitrag gilt nach AKB K.3 ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde, nicht ab dem Einzugstag.

Neue Regionalklasse: Wann Sie kündigen dürfen

Ändert sich Ihre Regionalklasse durch die jährliche Neuberechnung, wird der neue Beitrag nach AKB J.2 mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Bei den meisten Verträgen ist das der 1. Januar. Für Neuverträge dürfen Versicherer die neue Statistik sofort anwenden.

  • Frist: Führt die Höherstufung zu einem höheren Beitrag, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG, AKB G.2.7).
  • Vorlauf: Der Versicherer muss Ihnen die Erhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
  • Summenregel: Ändern sich Typklasse und Regionalklasse gleichzeitig, zählt die Summe. Sinkt der Beitrag insgesamt, besteht kein Sonderkündigungsrecht (AKB J.4).
  • Reguläre Frist: Unabhängig davon können Sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, bei Verträgen zum 31. Dezember bis zum 30. November.

Alle Fristen und eine Musterformulierung finden Sie im Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.

Umzug: Ummelden und Versicherer informieren

Ziehen Sie um, müssen Sie die neue Anschrift nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterführen oder ein neues beantragen. Die Behörde meldet den neuen Wohnsitz an Ihren Versicherer.

Der Versicherer stuft Sie dann nach AKB K.3 ab der Ummeldung in die Regionalklasse des neuen Bezirks ein. Das kann den Beitrag senken oder erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht, denn die Änderung beruht auf einem Umstand bei Ihnen und nicht auf einer Tarifanpassung des Versicherers. Für die reine Adressänderung im selben Bezirk brauchen Sie keine eVB-Nummer; beim Wechsel in einen anderen Bezirk ist laut ADAC eine eVB erforderlich. Wie die Ummeldung bei einem Halterwechsel abläuft, zeigt der Ratgeber Auto ummelden.

Sonderfälle: Zweitwohnsitz, Firmenwagen, Motorrad

  • Zweitwohnsitz: Entscheidend ist der Wohnsitz, den die Zulassungsbehörde meldet. Eine Zulassung am günstigeren Zweitwohnsitz ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Zulassungsbehörde erfüllt sind.
  • Halter und Fahrer verschieden: Die Regionalklasse richtet sich nach dem Wohnsitz des Halters, nicht nach dem Wohnort des Hauptfahrers.
  • Motorrad: Für Krafträder gilt eine eigene GDV-Regionalstatistik. Eine hohe Pkw-Klasse bedeutet nicht automatisch eine hohe Motorradklasse.
  • Neuzulassung: Beim Abschluss eines neuen Vertrags, etwa für die eVB-Nummer zur Anmeldung, dürfen Versicherer die aktuelle Regionalstatistik sofort anwenden.

Was Sie gegen eine hohe Regionalklasse tun können

Die Klasse Ihres Bezirks können Sie nicht beeinflussen. Den Beitrag, den Sie am Ende zahlen, aber sehr wohl. Diese Hebel haben Sie:

  1. Tarife vergleichen: Die Statistik ist unverbindlich, jeder Versicherer gewichtet Regionen anders. Derselbe Wohnort kann bei zwei Anbietern unterschiedlich teuer sein.
  2. Mitteilung prüfen: Kontrollieren Sie im November die Beitragsrechnung und die dort genannten Klassen.
  3. Schadenfreiheitsklasse nutzen: Ein guter SF-Rabatt gleicht eine hohe Regionalklasse oft teilweise aus. Tipps dazu im Ratgeber Schadenfreiheitsrabatte.
  4. Kaskoumfang anpassen: In Bezirken mit hoher Teilkaskoklasse kann eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag senken.
  5. Weitere Merkmale angeben: Stellplatz, Fahrleistung und Fahrerkreis wirken zusätzlich auf den Beitrag. Geben Sie diese korrekt an.

Häufige Fehler rund um die Regionalklasse

  • Falscher Wohnsitz: Wer eine Änderung nicht anzeigt, zahlt nach AKB K.4.3 rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres den richtigen Beitrag. Bei Vorsatz kann zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig werden (AKB K.4.4).
  • Frist verpasst: Die Sonderkündigung nach einer Höherstufung ist nur innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung möglich, nicht vier Wochen und nicht bis Jahresende.
  • Nur auf die Haftpflicht schauen: Wer Teil- oder Vollkasko hat, sollte alle drei Klassen prüfen. Die Unterschiede zwischen den Sparten sind teils groß.
  • Klasse mit Beitrag verwechseln: Eine bessere Regionalklasse garantiert keinen niedrigeren Beitrag, wenn gleichzeitig Typklasse oder Tarif steigen.

Fazit: Klassen prüfen, Beitrag vergleichen

Die Regionalklassen 2026 reichen in der Haftpflicht von Klasse 1 in Elbe-Elster bis Klasse 12 in Offenbach und Berlin. Für 2027 ändern sich die Einstufungen für rund zehn Millionen Versicherte. Prüfen Sie Ihre Beitragsmitteilung, nutzen Sie bei einer Erhöhung die Monatsfrist und melden Sie einen Umzug zügig bei der Zulassungsbehörde. Welcher Anbieter Ihren Wohnort am günstigsten bewertet, sehen Sie im Kfz-Versicherungsvergleich, mit eVB-Nummer direkt nach Abschluss.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Regionalklassen stufen die 413 deutschen Zulassungsbezirke nach ihrer Schadenbilanz ein. Der GDV rechnet Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe jedes Bezirks in einen Indexwert um, wobei 100 dem Bundesdurchschnitt entspricht. Aus dem Index ergibt sich die Klasse: in der Haftpflicht 1 bis 12, in der Teilkasko 1 bis 16, in der Vollkasko 1 bis 9. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Halters, den die Zulassungsbehörde dem Versicherer meldet. Die Statistik ist für Versicherer unverbindlich, die meisten nutzen sie aber als Tarifmerkmal.
Es gibt drei getrennte Skalen. In der Kfz-Haftpflicht sind es 12 Klassen, in der Teilkasko 16 und in der Vollkasko 9. Der Bundesdurchschnitt mit Index 100 entspricht laut GDV in der Haftpflicht der Klasse 6, in der Teilkasko der Klasse 7 und in der Vollkasko der Klasse 4. Ein Bezirk kann deshalb in der Haftpflicht teuer und in der Teilkasko günstig sein. Frankfurt am Main liegt 2027 zum Beispiel in der Haftpflicht in Klasse 11, in der Teilkasko aber in Klasse 3.
In der Haftpflicht hat Offenbach am Main die schlechteste Schadenbilanz und Klasse 12, die Schäden liegen fast 40 % über dem Bundesdurchschnitt. Auch Berlin ist in Klasse 12 eingestuft. Die beste Bilanz hat der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg mit Klasse 1, dort liegen die Schäden rund ein Drittel unter dem Durchschnitt. Das gilt laut GDV auch für 2027: Offenbach erreicht dann Index 139,44, Elbe-Elster Index 67,32. In der Teilkasko liegt 2027 das Ostallgäu mit Index 228,35 in Klasse 16 vorn.
Ja, wenn der Beitrag dadurch steigt. Nach § 40 VVG und AKB G.2.7 haben Sie einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Zeit. Der Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden informieren, meist also bis Ende November für den 1. Januar. Ändern sich Typklasse und Regionalklasse gleichzeitig, zählt nach AKB J.4 die Summe. Nur wenn der Beitrag insgesamt steigt, besteht das Sonderkündigungsrecht. Die reguläre Kündigung bis 30. November bleibt davon unberührt.
Nach einem Umzug müssen Sie die neue Anschrift nach § 15 FZV unverzüglich der Zulassungsbehörde melden. Ihr Kennzeichen dürfen Sie auch in einem neuen Bezirk behalten. Der Versicherer berechnet den Beitrag nach AKB K.3 ab der Ummeldung nach der Regionalklasse des neuen Bezirks, nicht rückwirkend ab dem Einzug. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht durch den Umzug nicht, weil die Änderung auf einem Umstand bei Ihnen beruht. Zieht man etwa zur Jahresmitte in einen günstigeren Bezirk, sinkt der Beitrag nur für die restlichen sechs Monate.
Der GDV hat die Regionalklassen 2027 am 9. September 2026 veröffentlicht. Versicherer dürfen sie für neue Verträge sofort anwenden. Für bestehende Verträge gelten sie ab dem nächsten Versicherungsjahr, meist ab dem 1. Januar 2027. In der Haftpflicht werden 63 Bezirke mit rund 5,2 Millionen Versicherten besser und 46 Bezirke mit rund 4,8 Millionen Versicherten schlechter eingestuft. In 304 Bezirken bleibt die Klasse gleich. Ob sich Ihr Beitrag ändert, sehen Sie in der Beitragsrechnung für 2027.

Vergleich starten

Finden Sie jetzt die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug

Schnellvergleich starten
  • Kostenlos & unverbindlich
  • SSL-verschlüsselt
  • Bereits über 50.000 Kunden