eVB-Nummer als Fahranfänger: das Wichtigste in Kürze
Als Fahranfänger erhalten Sie die eVB-Nummer genauso wie jeder andere Autofahrer: kostenlos und sofort nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, meist per SMS oder E-Mail. Ohne Vorversicherung stuft der Versicherer Ihren Vertrag nach den GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Ziffer I.2.1) in SF 0 ein. Das macht den ersten Vertrag teuer, aber nicht alternativlos.
Die größten Hebel sind die Zweitwagen-Einstufung über die Eltern, die Übernahme eines Schadenverlaufs aus der Familie, ein Vertragsbeginn vor dem 1. Juli und ein Auto mit niedriger Typklasse. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regel wann greift und was sie in Euro bringt. Wie Sie die Nummer technisch anfordern, erklärt der Ratgeber eVB-Nummer beantragen.
Warum Fahranfänger mehr zahlen
Versicherer kalkulieren nach Schadenstatistik, und die fällt für junge Fahrer ungünstig aus. Laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung Dezember 2025, Datenjahr 2024) stellten 18- bis 24-Jährige 15,0 % der Pkw-Fahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren. Ihr Anteil an der Bevölkerung lag nur bei 7,2 %.
In 65,9 % dieser Fälle trugen die jungen Fahrer die Hauptschuld. Die häufigsten Vorwürfe waren nicht angepasste Geschwindigkeit (19,7 %) und zu geringer Abstand (19,2 %). Dieses Risiko fließt doppelt in den Beitrag ein: über die niedrige SF-Klasse und über das Tarifmerkmal Fahreralter.
Einstufung nach den Musterbedingungen des GDV
Die Einstufungsregeln stehen in Abschnitt I der AKB. Der GDV veröffentlicht sie als unverbindliche Musterbedingungen, jeder Versicherer darf abweichen. Die folgende Tabelle zeigt die Regeln, die für Fahranfänger wichtig sind:
| Situation | Einstufung | Voraussetzung laut AKB-Muster |
|---|---|---|
| Erster eigener Vertrag | SF 0 | Kein übernommener Schadenverlauf (I.2.1) |
| Führerschein seit drei Jahren | SF 1/2 | Pkw-Fahrerlaubnis aus dem EWR seit mindestens drei Jahren (I.2.2.1) |
| Zweitwagen | SF 1 | Auf den Versicherungsnehmer oder Partner ist schon ein Pkw in mindestens SF 1 zugelassen, Fahrerlaubnis seit einem Jahr (I.2.2.2) |
| Führerscheinsonderregelung | Besserstufung auf Antrag | Vertrag begann in SF 0, drei Jahre Führerschein, schadenfrei (I.2.4) |
| Schadenverlauf der Eltern | Je nach übernommenen Jahren | Nur für den Zeitraum, in dem Sie das Auto überwiegend gefahren haben (I.6.2.3) |
Nach einem vollen schadenfreien Kalenderjahr steigt ein Vertrag aus SF 0 zum 1. Januar in SF 1 (I.3.4.1). Beginnt der Vertrag zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli und besteht bis Jahresende mindestens sechs Monate, geht es schadenfrei immerhin von SF 0 auf SF 1/2 (I.3.4.2).
Beitragssätze: Prozentwerte sind nicht vergleichbar
Welcher Prozentsatz zu welcher SF-Klasse gehört, legt jeder Versicherer selbst fest. Die GDV-Muster lassen diese Tabelle bewusst offen. Die Allianz nennt auf ihrer Website (abgerufen September 2026) für die Haftpflicht: SF 0 = 100 %, SF 1/2 = 68 %, SF 1 = 58 %, SF 2 = 52 %, SF 3 = 48 %. Die HUK-Coburg setzt SF 0 in der Haftpflicht seit ihrer Rabattstaffel von 2012 mit 95 % an.
Andere Anbieter arbeiten mit abweichenden Staffeln und einem anderen Grundbeitrag. Vergleichen Sie deshalb immer den Euro-Beitrag, nie den Prozentsatz.
Beispielrechnung 1 (Annahmen): Der 100-%-Beitrag in der Haftpflicht für einen Kleinwagen mit 19-jährigem Fahrer liegt bei 1.000 € im Jahr. Mit der Allianz-Staffel zahlen Sie in SF 0 genau 1.000 €. Als Zweitwagen in SF 1 wären es 580 €, also 420 € weniger. Erst mit drei Jahren Führerschein käme ein eigener Neuvertrag auf SF 1/2 und damit auf 680 €.
Zweitwagen über die Eltern versichern
Der häufigste Weg für junge Fahrer: Ein Elternteil wird Versicherungsnehmer und Halter, das Auto läuft als Zweitwagen, und Sie stehen als Fahrer im Vertrag. Nach dem GDV-Muster gilt die SF-1-Einstufung, wenn auf den Versicherungsnehmer oder seinen Partner bereits ein Pkw in mindestens SF 1 zugelassen ist. Viele Versicherer verlangen, dass beide Autos bei ihnen versichert sind.
Zwei Punkte sollten Sie kennen. Erstens kostet ein junger Fahrer im Vertrag trotzdem einen Aufschlag über das Merkmal Fahreralter. Zweitens gehört der Schadenverlauf dieses Vertrags den Eltern. Fahren Sie das Auto überwiegend selbst, können Sie diesen Verlauf später nach Ziffer I.6.1.3 auf einen eigenen Vertrag übernehmen. Dazu brauchen Sie eine Erklärung in Textform von beiden Seiten und eine Kopie des Führerscheins.
Schadenverlauf der Eltern übernehmen
Die Übernahme ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Vertragsregel. Nach dem GDV-Muster (I.6.2.3) übernimmt der Versicherer den Verlauf eines Elternteils nur für den Zeitraum, in dem Sie dessen Auto überwiegend gefahren haben. Der abgebende Elternteil verliert seinen Rabatt dabei in vollem Umfang. Die Details und die Antragsschritte stehen im Ratgeber SF-Klasse übertragen.
Beispielrechnung 2 (Annahmen): Sie sind drei Jahre lang überwiegend den Zweitwagen Ihrer Mutter gefahren, der Vertrag verlief schadenfrei. Bei einem 100-%-Beitrag von 1.000 € zahlen Sie mit übernommener SF 3 (48 % laut Allianz-Staffel) 480 € statt 1.000 € in SF 0. Das spart 520 € im ersten Jahr. Die Mutter behält ihren Erstwagen mit dessen eigener SF-Klasse, nur der Zweitwagen-Verlauf wechselt zu Ihnen.
Begleitetes Fahren ab 17 und Probezeit
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (§ 48a FeV) darf der Fahrer nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht.
Für die Versicherung heißt das: Melden Sie den 17-jährigen Fahrer beim Versicherer des Familienautos als Fahrer an, sonst drohen Nachberechnungen. Einen gesetzlich festen BF17-Rabatt gibt es nicht. Ob und wie stark ein Versicherer BF17 berücksichtigt, steht in seinem Tarif.
Unabhängig davon gelten für Fahranfänger strengere Regeln. Die Probezeit dauert zwei Jahre und verlängert sich um zwei Jahre, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird (§ 2a StVG). In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet laut Bußgeldkatalog 250 € und einen Punkt.
Das richtige Auto: Typklassen zählen
Das Fahrzeugmodell bestimmt den Beitrag über die Typklasse. Der GDV ermittelt sie jährlich aus den Schadendaten: in der Haftpflicht von 10 bis 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34. Je niedriger die Klasse, desto günstiger der Beitrag.
Für den Einstieg eignen sich verbreitete Klein- und Kompaktwagen mit moderater Leistung. Leistungsstarke Modelle und Fahrzeuge mit hohen Reparaturkosten liegen oft mehrere Klassen höher. Prüfen Sie die Einstufung Ihres Wunschmodells vor dem Kauf mit der Typklassenabfrage des GDV. Aktuelle Werte finden Sie im Ratgeber Typklassen 2026.
Weitere Spar-Hebel für junge Fahrer
- Vertragsbeginn vor dem 1. Juli: Nach dem GDV-Muster steigen Sie dann schon zum 1. Januar auf SF 1/2 statt ein Jahr in SF 0 zu bleiben.
- Führerscheinsonderregelung beantragen: Nach drei Jahren Führerschein und schadenfreiem Verlauf dürfen Sie eine bessere Einstufung verlangen. Der Versicherer wird oft nicht von selbst aktiv.
- Telematik-Tarif: Die HUK-Coburg gibt bei Telematik Plus 5 % Startbonus und je nach Fahrstil bis zu 30 % Folgebonus auf Haftpflicht und Kasko (Stand September 2026).
- Fahrerkreis eng halten: Tragen Sie nur Personen ein, die tatsächlich fahren. Jeder zusätzliche junge Fahrer kann den Beitrag erhöhen.
- Kasko abwägen: Bei einem älteren Gebrauchten mit geringem Restwert reicht oft Haftpflicht mit Teilkasko. Bei einem finanzierten Auto verlangt die Bank meist Vollkasko.
Beispielrechnung 3 (Annahmen): Ihr Gesamtbeitrag für Haftpflicht und Teilkasko liegt bei 1.400 € im Jahr. Der Telematik-Startbonus von 5 % spart sofort 70 €. Erreichen Sie danach einen Folgebonus von 20 %, sinkt der Beitrag um 280 € auf 1.120 €.
Beispielrechnung 4 (Annahmen): Bei einem 100-%-Beitrag von 1.000 € und der Allianz-Staffel zahlt ein Vertrag, der am 1. Juni beginnt, im Folgejahr in SF 1/2 rund 680 €. Beginnt er erst am 1. August, bleibt er im Folgejahr in SF 0 und kostet 1.000 €. Der frühere Start spart im zweiten Jahr 320 €.
Schritt für Schritt zur eVB-Nummer und Zulassung
- Tarif vergleichen: Geben Sie Fahrzeug, Wohnort, alle Fahrer mit Geburtsdatum und Führerscheindatum korrekt an.
- Einstufung klären: Nennen Sie Zweitwagen, Führerscheindauer oder einen übertragbaren Schadenverlauf gleich im Antrag.
- eVB-Nummer erhalten: Nach dem Abschluss kommt der siebenstellige Code sofort per SMS oder E-Mail.
- Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, Nachweis der Hauptuntersuchung bei Gebrauchten und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Bei Haltern unter 18: Die Zulassungsstelle verlangt die Einwilligung der Eltern und deren Ausweise, zum Beispiel beim Straßenverkehrsamt Rhein-Kreis Neuss. Manche Behörden fordern dann auch den Führerschein oder die BF17-Prüfbescheinigung.
- Zulassen: Vor Ort oder online per i-Kfz. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Auto anmelden mit eVB.
Häufige Fehler von Fahranfängern
- Jungen Fahrer verschwiegen: Das Auto läuft auf die Eltern, gefahren wird aber hauptsächlich vom Kind. Nach AKB-Muster K.4 berechnet der Versicherer dann den richtigen Beitrag rückwirkend nach, bei Vorsatz kommt eine Vertragsstrafe hinzu.
- Prozente verglichen statt Euro: 100 % bei einem Anbieter können günstiger sein als 60 % bei einem anderen.
- Übernahme falsch geplant: Wer den Verlauf vom Erstwagen der Eltern übernimmt, lässt die Eltern selbst auf SF 0 zurückfallen.
- Start im Spätsommer: Ein Beginn nach dem 1. Juli kostet nach dem GDV-Muster ein Jahr Rabattaufstieg.
- Nicht verglichen: Gerade bei jungen Fahrern unterscheiden sich die Tarife stark, weil jeder Versicherer das Fahreralter anders gewichtet.
Fazit: Einstufung planen, dann eVB anfordern
Die eVB-Nummer selbst ist für Fahranfänger kein Hindernis. Entscheidend ist die Einstufung: SF 0 als eigener Vertrag, SF 1 als Zweitwagen der Eltern oder eine höhere Klasse über einen übernommenen Schadenverlauf. Klären Sie diese Frage vor dem Abschluss, starten Sie möglichst vor dem 1. Juli und wählen Sie ein Auto mit niedriger Typklasse. Im Kfz-Versicherungsvergleich sehen Sie die Beiträge in Euro und erhalten die eVB-Nummer sofort per SMS und E-Mail.





