Rückstufung nach Unfall: die Antwort in Kürze
Zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko für einen Unfall, stuft der Versicherer Sie zum 1. Januar des Folgejahres zurück. Beim Pkw verlieren Sie ab SF 10 je nach Tarif meist sechs bis 15 SF-Klassen, im Tarif aus unserem Beispiel wird etwa aus SF 10 die SF 4. Der Beitragssatz in der Haftpflicht steigt dort von 37 % auf 52 % des Grundbeitrags.
Teuer ist nicht das erste Jahr allein, sondern die Summe der Folgejahre. Sie brauchen nach einer Rückstufung mehrere schadenfreie Jahre, bis der alte Beitragssatz wieder erreicht ist. Mit einem Rückkauf des Schadens innerhalb von sechs Monaten oder einem vorher vereinbarten Rabattschutz lässt sich die Rückstufung vermeiden. Wie die SF-Klassen grundsätzlich funktionieren, erklärt der Ratgeber Schadenfreiheitsrabatte sparen.
Rechtliche Grundlage: AKB, Anhang 1 und Pflichtversicherungsgesetz
Die Rückstufung steht nicht im Gesetz, sondern im Vertrag. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Musterbedingungen vor, aktuell die AKB 2015 mit Stand 30.04.2025. Die Regeln zum Schadenfreiheitsrabatt stehen dort in Abschnitt I.
- Jährliche Neueinstufung: Der Versicherer stuft Ihren Vertrag zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres neu ein. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung (AKB I.3).
- Rückstufung: Bei schadenbelastetem Verlauf gilt die Rückstufungstabelle in Anhang 1 der AKB (AKB I.3.5).
- Rückkauf: In der Haftpflicht können Sie die Rückstufung vermeiden, indem Sie die Entschädigung freiwillig erstatten (AKB I.5).
- Schadenverlauf beim Wechsel: Der neue Versicherer holt Auskünfte beim Vorversicherer ein (AKB I.8).
- Bescheinigung: Nach § 5c Pflichtversicherungsgesetz muss der Versicherer Ihnen innerhalb von 15 Tagen nach Ihrem Verlangen eine Bescheinigung über den Schadenverlauf ausstellen.
Wichtig: Die GDV-Musterbedingungen enthalten in Anhang 1 nur Platzhalter. Jeder Versicherer legt seine eigenen Tabellen und Beitragssätze fest. Maßgeblich sind deshalb immer die AKB in Ihrem Versicherungsschein.
Wann wird zurückgestuft und wann nicht?
Nach AKB I.4.2 ist ein Jahr schadenbelastet, wenn Sie einen Schaden melden, für den der Versicherer zahlt oder eine Rückstellung bildet. Auf die Frage der Schuld kommt es nur indirekt an. Zahlt Ihre Haftpflicht bei einer Teilschuld nur 50 % des gegnerischen Schadens, reicht das bereits für eine Rückstufung.
Keine Rückstufung gibt es in diesen Fällen (AKB I.4.1.2):
- Teilkasko-Schäden: Glasbruch, Wildunfall, Diebstahl, Sturm oder Hagel kennen keine SF-Klasse. Das gilt auch, wenn die Vollkasko ein Teilkasko-Ereignis bezahlt.
- Volle Erstattung durch den Gegner: Holt sich Ihr Versicherer die gesamte Entschädigung vom Schädiger oder dessen Haftpflicht zurück, bleibt der Vertrag schadenfrei.
- Rückstellung ohne Zahlung: Löst der Versicherer eine Rückstellung in den drei folgenden Kalenderjahren ohne Zahlung auf, gilt das Jahr als schadenfrei.
- Kosten ohne Entschädigung: Reine Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse lösen keine Rückstufung aus.
Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte SF-Klassen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit zwei beschädigten Autos zahlen oft beide Sparten, und beide werden zurückgestuft. Für Motorräder, Leichtkrafträder und Wohnmobile gelten eigene Tabellen. Mehr zum Motorrad lesen Sie im Ratgeber Motorradversicherung-Vergleich 2026.
Rückstufungstabelle Pkw: Beispiel eines Versicherers
Die folgende Tabelle zeigt die Kfz-Haftpflicht für Pkw aus den AKB 2025 der GHV Versicherung (Stand 25.11.2024). Sie dient als realistisches Beispiel, andere Versicherer weichen um einzelne Klassen und Prozentpunkte ab.
| Aus SF-Klasse | Beitragssatz vorher | Nach 1 Schaden | Beitragssatz nachher | Nach 2 und mehr Schäden |
|---|---|---|---|---|
| SF 35 | 20 % | SF 20 | 28 % | SF 8 |
| SF 30 | 23 % | SF 15 | 31 % | SF 6 |
| SF 25 | 25 % | SF 12 | 33 % | SF 4 |
| SF 20 | 28 % | SF 10 | 37 % | SF 3 |
| SF 15 | 31 % | SF 7 | 42 % | SF 1 |
| SF 10 | 37 % | SF 4 | 52 % | SF 1/2 |
| SF 8 | 40 % | SF 3 | 58 % | SF 1/2 |
| SF 5 | 46 % | SF 1 | 74 % | S |
| SF 3 | 58 % | SF 1 | 74 % | SF 0 |
| SF 1 | 74 % | SF 1/2 | 84 % | SF 0 |
| SF 1/2 | 84 % | SF 0 | 100 % | M |
| SF 0 | 100 % | M | 140 % | M |
Zwei Muster fallen auf. In hohen Klassen verlieren Sie viele Klassen, aber nur wenige Prozentpunkte: Aus SF 35 wird SF 20, der Satz steigt nur von 20 % auf 28 %. In mittleren Klassen ist der Sprung deutlich größer. Fahranfänger in SF 0 rutschen in die Malusklasse M mit 140 %.
Vollkasko: eigene Tabelle
In der Vollkasko stuft derselbe Versicherer milder zurück, etwa von SF 20 (26 %) auf SF 12 (32 %) oder von SF 10 (34 %) auf SF 5 (42 %). Aus SF 5 (42 %) wird SF 1 mit 60 %.
Beispielrechnung 1: Haftpflichtschaden in SF 10
Annahmen: Pkw in der Haftpflicht mit SF 10 im Jahr 2026, Grundbeitrag (100 %) von 1.000 € im Jahr, Beitragssätze aus der Tabelle oben, kein weiterer Schaden und keine Tarifänderung. Sie melden im Jahr 2026 einen Auffahrunfall, die Haftpflicht zahlt den Schaden des Gegners.
- Ohne Schaden 2027: SF 11 mit 35 % ergibt 350 €.
- Mit Schaden 2027: SF 4 mit 52 % ergibt 520 €, also 170 € mehr.
- 2028 bis 2031: SF 5 bis SF 8 statt SF 12 bis SF 15. Die Differenz beträgt 130 €, 120 €, 110 € und 90 €.
- Summe nach fünf Jahren: 620 € Mehrbeitrag.
- Summe nach zehn Jahren: rund 910 €, weil die Differenz in hohen Klassen schrumpft.
Die Klassen-Lücke von sieben Jahren holen Sie nie ganz auf. Sie wirkt sich aber immer weniger aus, je höher Sie wieder aufsteigen.
Beispielrechnung 2: Vollkaskoschaden in SF 20
Annahmen: Vollkasko mit SF 20 im Jahr 2026, Grundbeitrag 800 € im Jahr, Vollkasko-Tabelle der GHV, danach schadenfrei. Sie beschädigen Ihr eigenes Auto an einer Mauer, die Vollkasko zahlt die Reparatur.
- Ohne Schaden 2027: SF 21 mit 26 % ergibt 208 €.
- Mit Schaden 2027: SF 12 mit 32 % ergibt 256 €, also 48 € mehr.
- 2028 bis 2031: Differenz 48 €, 40 €, 32 € und 24 €.
- Summe nach fünf Jahren: 192 € Mehrbeitrag.
Das Ergebnis überrascht viele: In hohen Klassen kostet eine Rückstufung oft weniger als ein mittlerer Blechschaden. Ein Reparaturschaden von 1.500 € sollte hier über die Versicherung laufen. Die Zahlen gelten nur für diesen Tarif, rechnen Sie deshalb mit Ihren eigenen Beitragssätzen.
Schaden selbst zahlen: Rückkauf innerhalb von sechs Monaten
Nach AKB I.5 können Sie eine Rückstufung in der Haftpflicht vermeiden, wenn Sie dem Versicherer die Entschädigung freiwillig erstatten. Erstatten Sie den Betrag innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung des Versicherers, gilt der Vertrag als schadenfrei. Die Frist beginnt also nicht am Unfalltag, sondern mit dem Schreiben nach Abschluss der Regulierung.
Die GDV-Musterbedingungen sehen vor, dass der Versicherer Sie nur bei Entschädigungen bis 500 € von sich aus informiert. Bei höheren Beträgen fragen Sie selbst nach dem Erstattungsbetrag. Viele Versicherer erlauben den Rückkauf auch in der Vollkasko, das steht aber nicht in den Musterbedingungen. Prüfen Sie Ihre eigenen AKB.
Beispielrechnung: Rückkauf eines Parkschadens
Annahmen wie in Beispiel 1 (SF 10, Grundbeitrag 1.000 €). Ihre Haftpflicht zahlt 450 € für einen Parkrempler. Die Rückstufung würde in fünf Jahren 620 € kosten. Zahlen Sie die 450 € zurück, sparen Sie 170 €. Hätte der Versicherer 1.200 € gezahlt, wäre der Rückkauf 580 € teurer als die Rückstufung.
Faustregel: Vergleichen Sie den Erstattungsbetrag mit dem Mehrbeitrag der nächsten fünf Jahre. Fragen Sie beim Versicherer nach einer Rückstufungsberechnung, statt pauschal zu schätzen.
Rabattschutz und Rabattretter
Den Schutz vor der Rückstufung müssen Sie vor dem Schaden vereinbaren. Nachträglich hilft er nicht. Die beiden Begriffe meinen Unterschiedliches:
- Rabattschutz: Kostenpflichtiger Baustein. Nach einem Schaden bleibt die SF-Klasse beim aktuellen Versicherer gleich. Der Bund der Versicherten nennt einen marktüblichen Aufschlag von 15 bis 30 % des Beitrags (Stand Mai 2025). Meist ist ein Schaden pro Jahr abgedeckt.
- Rabattretter: Kostenlose Leistung, die es vor allem in älteren Verträgen ab etwa SF 25 gibt. Der Versicherer stuft nur so weit zurück, dass der Beitragssatz gleich bleibt.
Beispiel mit Annahmen: Bei 370 € Haftpflichtbeitrag in SF 10 kostet ein Rabattschutz mit 20 % Aufschlag 74 € im Jahr, in fünf Jahren 370 €. Das lohnt sich, wenn in dieser Zeit ein Schaden mit 620 € Rückstufungskosten wie in Beispiel 1 eintritt. Bleiben Sie schadenfrei, zahlen Sie drauf.
Versicherer wechseln nach Schaden: die Rückstufung reist mit
Nach einem Schaden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung zugehen (§ 111 VVG). Einen Beitragsanstieg nur durch die Rückstufung können Sie dagegen nicht als Beitragserhöhung nach § 40 VVG kündigen, er ist ein Umstand bei Ihnen (AKB K.1). Die Fristen erklärt der Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.
Ein Wechsel schützt nicht vor der Rückstufung. Der neue Versicherer fragt Ihren Schadenverlauf ab und stuft nach seiner eigenen Tabelle ein. Ein Rabattschutz des alten Versicherers gilt dort in der Regel nicht, der neue Anbieter rechnet mit den tatsächlichen Schäden. Ein Wechsel kann trotzdem sinnvoll sein, weil manche Tarife in niedrigeren Klassen günstiger sind.
Schritt für Schritt nach dem Unfall
- Schaden innerhalb einer Woche beim Versicherer melden. Das verlangen die AKB (E.1.1.1), auch wenn Sie später selbst zahlen wollen. Eine Meldung allein führt nicht zur Rückstufung.
- Schuldfrage klären. Zahlt die Gegenseite vollständig, bleibt Ihr Vertrag schadenfrei.
- Beim Versicherer die neue SF-Klasse und den Mehrbeitrag für die nächsten Jahre erfragen.
- Nach der Mitteilung über die Entschädigung Rückkauf und Rückstufung gegeneinander rechnen.
- Bei Rückkauf innerhalb von sechs Monaten zahlen und die Bestätigung der Schadenfreiheit anfordern.
- Vor einem Wechsel die Bescheinigung über den Schadenverlauf nach § 5c PflVG anfordern und Tarife mit der neuen Klasse vergleichen.
Häufige Fehler
- Schaden nicht melden: Wer die Wochenfrist versäumt, riskiert Leistungskürzungen und Regress. Melden kostet nichts, erst die Zahlung zählt.
- Direkt an den Gegner zahlen: Ohne Abstimmung mit Ihrem Versicherer droht Streit über Höhe und Haftung. Nutzen Sie lieber den Rückkauf.
- Rückkauf-Frist verpassen: Nach sechs Monaten ab Mitteilung ist die Rückstufung endgültig.
- Pauschal rechnen: In hohen Klassen kann eine Rückstufung nur 24 bis 48 € im Jahr kosten (Beispiel 2), in mittleren Klassen deutlich mehr.
- SF-Übertragung vergessen: Auch eine von den Eltern übernommene SF-Klasse wird bei einem Schaden nach derselben Tabelle zurückgestuft. Mehr dazu im Ratgeber SF-Klasse übertragen.
Fazit: erst rechnen, dann entscheiden
Eine Rückstufung greift zum 1. Januar nach dem Jahr der Schadenmeldung und wirkt über viele Jahre. In mittleren Klassen kostet sie schnell 600 € und mehr, in hohen Klassen oft unter 200 € über fünf Jahre. Lassen Sie sich die Rückstufung vorrechnen, nutzen Sie die sechsmonatige Rückkauf-Frist und prüfen Sie nach dem Schaden die Tarife mit Ihrer neuen Klasse. Im Kfz-Versicherungsvergleich sehen Sie die Beiträge zu Ihrer aktuellen SF-Klasse und erhalten die eVB-Nummer sofort per SMS und E-Mail.




