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Die häufigsten Fragen zur Motorradversicherung

Wir möchten Ihnen hier gerne die meisten ✅ Fragen in Sachen ✅ Motorradversicherungen beantworten:

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Wenn es um einen Sach- Personen- oder Vermögensschaden geht, erstrecken sich die Leistungen der Versicherung natürlich immer bis zu der vereinbarten Deckungssumme.
Das Gesetz selbst schreibt eine Mindestdeckung bei Sachschäden von 500.00 Euro vor, bei Personenschäden sogar von 2,5 Mio. Euro pro Person vor. Dies ist schon eine gute Summe, aber man kann natürlich auch eine höhere Deckungssumme abschließen.
Bei den Vermögensschäden beläuft sich die Mindestdeckung auf 50.000 Euro.

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Die Zulassungsstellen arbeiten schon seit dem Jahr 2008 mit dem elektronischen Verfahren, was recht leicht ist. Man muss sich für die Anmeldung keine vorgeschriebenen Doppelkarten und Deckungskarten mehr besorgen.
Für die Anmeldung des Motorrads erhält man von der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Mit dieser geht man zur Zulassungsstelle und gibt die Nummer dort an.
Die Nummer liefert dem Sachbearbeiter einen klaren Nachweis darüber, dass das Kraftrad versichert ist.

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Der Schutzbrief bietet Hilfe bei Unfällen, Pannen oder Diebstahl des Motorrads. Die Leistungen des Schutzbriefes sind umfassend und gelten auch bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Motorradfahrers. Hier sei aber gesagt, dass nicht jeder Schutzbrief gleich ausfällt, denn jede Versicherung bietet ein spezielles Leistungspaket an. Oft ist es aber so, dass die Pakete die Leistungen über ganz Europa bieten, die Unfall- und Pannenhilfe, den Rücktransport von Fahrer und Maschine bei Krankheit, die Übernachtungskosten oder ein Ersatzfahrzeug. Viele Haftpflichtversicherungen bieten sogar die Versicherung incl. Schutzbrief an. Aber wie gesagt, man sollte sich vorab immer gut informieren.

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Das Antiblockiersystem, kurz ABS genannt, ist vielen Menschen bekannt. Immerhin verhindert es beim Bremsen das Blockieren der Räder. Das Motorrad ist mit ABA auch bei Vollbremsung lenkbar. Das ABS regelt in kurzen Abständen den Bremsdruck. Für Motorradfahrer bedeutet es, mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu haben. und dies wirkt sich natürlich auch auf die Versicherungssumme aus.

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In Großstädten und auch in Ballungsgebieten, ist die Unfallgefahr höher als in ländlichen, weniger befahrenen Gegenden. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die Krafträder je nach Region von der jeweiligen Zulassungsbehörde in Regionalklassen eingestuft werden. Der Unfallschutz ist somit gerechter für alle Fahrer und auch ersichtlicher.
Jedes Jahr werden für die Regionalklasse extra durch den Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) statistische Auswertungen vorgenommen. Diese werden dann für die Neuberechnungen für die Regionalklassen genutzt. Maßgebend für die Berechnungen sind natürlich die Unfälle und auch der Schweregrad dieser je Region.

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Wenn man sein Motorrad nicht während des ganzen Jahres nutzen möchte, ist das Saisonzeichen perfekt. Denn dieses ist begrenzt auf einen gewissen Zeitraum. So könnte man damit den Frühling und Sommer das Motorrad nutzen und im Winter und Herbst darauf verzichten. Das kann mit einem Saisonkennzeichen den Zeitraum begrenzen. Der Vorteil ist klar, denn der Versicherungsnehmer muss so nicht immer zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug ab- und anmelden zu müssen. Und auch der Betrag ist gar nicht so hoch. Der Versicherte wählt die Dauer der Zulassung und hat dafür die Möglichkeit zwischen zwei und elf Monate zu wählen. Natürlich sind die Tarife sehr unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall, denn man möchte ja immer Geld einsparen. Man sollte dabei auch darauf achten, dass man als Wenig-Fahrer und Versicherter, mit Platz in der Garage für das Motorrad auch Sonderrabatte geboten bekommt.

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Laut Gesetz handelt die Person grob fahrlässig, die im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt nicht gewährleistet. Wenn man also stark abgelenkt ist oder auch versucht, Slalom zu fahren und anderes. Man lässt also in besonderem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt. Hier spielt der Verursacher mit seinem Versicherungsschutz.

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Kann man die Motorradversicherung von der Steuer absetzen?
Privat kann man das Motorradversicherung auf keinen Fall absetzen, höchstens die Spritkosten pro Kilometer. Handelt es sich aber um einen Firmenwagen, kann der natürlich, wenn man ihn auch wirklich nachweislich braucht, von der Steuer abgesetzt werden.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Das Finanzamt kümmert sich um die KFZ Steuer und hier kommt es auf den Hubraum, auf das Fahrzeug selbst und auf den Co2-Ausstoß des Autos an. Kaum zu glauben aber hat zum Beispiel der Kia Picanto viele Unfälle zu vermelden, zahlt man für dieses Auto mehr Steuern als für einen anderen Wagen.

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