Kfz-Steuer-Rechner 2026: Kfz-Steuer online berechnen
Kfz-Steuer Berechnung für PKW, Elektrofahrzeuge, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Traktoren und Oldtimer.
Lesezeit 8 Min.
Kfz-Steuer jetzt berechnen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Kfz-Jahressteuer für Ihren PKW
Seit dem Klimapaket 2020 gelten erhöhte Kfz-Steuern für Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß. Seit 2021 ist die CO2-Komponente gestaffelt: von 2,00 € je g/km knapp über 95 g/km bis 4,00 € je g/km über 195 g/km. Dies soll Anreize für klimafreundlichere Fahrzeuge schaffen.
Wichtige Fakten zur Kraftfahrzeugsteuer
- Alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland sind steuerpflichtig
- Der Fahrzeughalter trägt die Steuerpflicht
- Berechnung basiert auf Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart
- Elektroautos mit Erstzulassung bis 31.12.2030: bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis 31.12.2035
- Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt
Was versteht man unter Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge erhoben wird. Die Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt; sie sind nicht zweckgebunden. Auch ausländische Fahrzeuge unterliegen nach einem Jahr der Steuerpflicht.
Wie berechnet sich die Fahrzeugsteuer?
Die Berechnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Hubraum-Komponente — Benziner: 2 Euro pro angefangene 100 ccm, Diesel: 9,50 Euro pro 100 ccm
- CO2-Komponente — Über 95 g/km gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je g/km (Erstzulassung ab 2021)
Für die Berechnung benötigen Sie: CO2-Emission, Hubraum, Antriebsart und Erstzulassungsdatum. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Für welche Fahrzeuge muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden?
- Elektroautos — Bei Erstzulassung bis 31.12.2030 bis zu 10 Jahre befreit, längstens bis 31.12.2035; danach 50% Ermäßigung. Mehr zu Zulassung und Versicherung im Ratgeber eVB-Nummer fürs Elektroauto.
- Oldtimer — H-Kennzeichen (über 30 Jahre alt): pauschal 191 Euro/Jahr, Motorräder 46 Euro/Jahr
- Schwerbehinderte — Vollständige Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG) oder 50% Ermäßigung (G, Gl)
- Einsatzfahrzeuge — Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr sind grundsätzlich befreit
Kfz-Steuer für Traktor und Schlepper berechnen
Bei Traktoren (Zugmaschinen) entscheidet die Nutzung: In der Land- und Forstwirtschaft sind sie meist steuerfrei, privat genutzt zahlen Sie nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Steuerfrei in Land- und Forstwirtschaft
Zugmaschinen (außer Sattelzugmaschinen) sind von der Kfz-Steuer befreit, solange sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, für Lohnarbeiten oder Beförderungen für solche Betriebe, zum Milchtransport oder im Auftrag von Gemeinden zur Pflege öffentlicher Grünflächen eingesetzt werden (§ 3 Nr. 7 KraftStG). Steuerbefreite Fahrzeuge fahren mit grünem Kennzeichen. Wird der Traktor auch privat genutzt, entfällt die Befreiung.
Privat genutzt: Steuer nach Gesamtgewicht
Ohne Befreiung richtet sich die Steuer nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, stufenweise je angefangene 200 kg (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG). Über 3.500 kg hängt der Satz zusätzlich von der Schadstoff- bzw. Geräuschklasse ab, die die Zulassungsbehörde einträgt. Im Rechner oben wählen Sie dafür die Fahrzeugart „Nutzfahrzeuge“ (Quads und Trikes: „Leichtfahrzeuge“).
| Zulässiges Gesamtgewicht | Kfz-Steuer pro Jahr |
|---|---|
| 2.000 kg | 112,50 € |
| 3.000 kg | 172,60 € |
| 3.500 kg | 210,94 € |
| 4.000 kg | 135,15 € (Schadstoffklasse S 2 oder besser) bis 236,50 € (ohne Einstufung) |
| 6.000 kg | 214,80 € bis 375,85 € |
Eigene Berechnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG, Stand 10/2026. Verbindlich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
Beispielrechnungen: Kfz-Steuer typischer Fahrzeuge 2026
Sechs Beispiele aus der Praxis – so unterschiedlich fällt die Jahressteuer bei vergleichbaren Fahrzeugen aus. Werte gerundet, exakte Berechnung über den Rechner oben.
| Fahrzeug | Hubraum | CO₂ | Jahressteuer | Berechnung |
|---|---|---|---|---|
| VW Polo 1.0 TSI Benziner | 999 ccm | 113 g/km | 56 €/Jahr | Hubraum 20 € + CO2 36 € (18 g × 2,00 €) |
| BMW 320d Diesel | 1.995 ccm | 128 g/km | 258 €/Jahr | Hubraum 190 € + CO2 68,60 € (20 g × 2,00 € + 13 g × 2,20 €) |
| Audi Q5 TDI Diesel | 1.968 ccm | 149 g/km | 309 €/Jahr | Hubraum 190 € + CO2 119 € (20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 14 g × 2,50 €) |
| Tesla Model 3 (E-Auto) | kein Hubraum | 0 g/km | 0 €/Jahr (max. 10 Jahre) | Befreit bei Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035 |
| BMW R 1250 GS Motorrad | 1.254 ccm | irrelevant | 93 €/Jahr | 51 × 1,84 € je angefangene 25 ccm = 93,84 € |
| VW Tiguan 1.5 TSI | 1.498 ccm | 142 g/km | 131 €/Jahr | Hubraum 30 € + CO2 101,50 € (20 g × 2,00 € + 20 g × 2,20 € + 7 g × 2,50 €) |
Gesamtkosten über 5 Jahre: Benziner vs. Diesel vs. E-Auto
Wer nur die Kfz-Steuer vergleicht, übersieht die echten Kosten. Diese Tabelle zeigt die Total Cost of Ownership (TCO) über 5 Jahre und 75.000 km – inklusive Steuer, Versicherung, Kraftstoff, Wartung und Wertverlust. Beispielfahrzeug: vergleichbarer Kompakt-Wagen (z. B. VW Golf Klasse), Erstzulassung 2026.
| Kostenart | Benziner | Diesel | E-Auto |
|---|---|---|---|
| Kfz-Steuer (5 Jahre) | 380 € | 1.280 € | 0 € (Befreiung) |
| Kfz-Haftpflicht (5 Jahre) | 1.500 € | 1.600 € | 1.350 € (Öko-Rabatt) |
| Vollkasko (5 Jahre) | 2.400 € | 2.500 € | 2.700 € (höherer Wert) |
| Kraftstoff (75.000 km) | 6.750 € | 5.250 € | 3.000 € (Haushaltsstrom) |
| Wartung + HU/AU (5 Jahre) | 2.500 € | 2.800 € | 1.400 € (weniger Verschleiß) |
| Wertverlust (5 Jahre) | 8.000 € | 9.500 € | 12.000 € (stärkerer Wertverlust) |
| Summe Gesamtkosten | 21.530 € | 22.930 € | 20.450 € |
Fazit: Trotz höherer Anschaffungskosten ist das E-Auto über 5 Jahre rund 1.000–2.500 € günstiger als Benziner oder Diesel – wegen Steuerbefreiung und niedrigerer Wartung. Bei Vielfahrern (> 25.000 km/Jahr) holt der Diesel auf.
Nicht nur Steuer: Diese Kosten fallen beim Kauf an
Beim Fahrzeugkauf kommt mehr auf Sie zu als nur die Kfz-Steuer. Die Zulassungsgebühren variieren je nach Vorgang und Bundesland:
- Neuzulassung mit Wunschkennzeichen: ca. 40–55 € (inkl. Reservierung Wunschkennzeichen 10–13 €).
- Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks: ca. 15–30 €.
- Halterwechsel mit neuem Kennzeichen: ca. 30–40 €.
- Wiederzulassung nach Stilllegung: ca. 25–40 €.
- Kennzeichen-Schilder: ca. 20–35 € pro Paar bei Privatpräger.
- Umweltplakette: 5–10 € bei Erstanmeldung oder Halterwechsel.
- Express-Service bei Wartezeit-Vermeidung: 50–100 € Aufpreis (private Dienstleister wie Zulassungsdienste).
Gesamtkosten beim Autokauf (ohne Fahrzeugpreis): rund 60–120 € für Zulassung + Kennzeichen + Plakette. Plus eVB Nummer (kostenlos im Versicherungsbeitrag enthalten).
FAQ Kfz-Steuer-Rechner
Der Fahrzeughalter ist steuerpflichtig. Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, muss die Steuer entrichten. Bei einem Halterwechsel geht die Steuerpflicht auf den neuen Halter über.
Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung. Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für den Zulassungszeitraum berechnet.
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035 (Beschluss des Bundestags vom 4.12.2025). Danach erhalten sie eine 50%ige Ermäßigung. Plug-in-Hybride sind nicht befreit. Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder aG können eine vollständige Befreiung beantragen. Bei Merkzeichen G oder Gl gibt es eine 50%ige Ermäßigung. Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich befreit.
Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto eingezogen. Sie müssen bei der Zulassung Ihre Bankverbindung angeben. Die Steuer wird in der Regel jährlich eingezogen, eine Ratenzahlung ist auf Antrag möglich (halbjährlich oder vierteljährlich gegen Aufpreis).
Seit 2014 ist der Zoll für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Die Hauptzollämter ziehen die Steuer ein und sind auch Ansprechpartner bei Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer.
Ja, auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt. Halbjährliche Zahlung kostet 3% Aufschlag, vierteljährliche Zahlung 6% Aufschlag auf den Jahresbetrag.
Bei fehlender Kontodeckung wird ein erneuter Einzugsversuch unternommen. Schlägt auch dieser fehl, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden. Außerdem fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an.
Ja, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Bei einem Firmenwagen kann die Kfz-Steuer vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung wird der betriebliche Anteil angesetzt.
Eine neue Bankverbindung muss dem zuständigen Hauptzollamt mitgeteilt werden. Dies kann schriftlich oder online erfolgen. Andernfalls kann der Steuereinzug fehlschlagen.
Schwerbehinderte Personen können je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eine vollständige Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG) oder eine 50%ige Ermäßigung (Merkzeichen G, Gl) der Kfz-Steuer beantragen. Der Antrag wird beim Hauptzollamt gestellt.
Die Höhe hängt von Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart ab. Für Benziner werden 2 Euro pro 100 ccm Hubraum berechnet, für Diesel 9,50 Euro pro 100 ccm. Dazu kommt der CO2-Anteil, über 95 g/km gestaffelt: 2,00 € je g bis 115 g, 2,20 € bis 135 g, 2,50 € bis 155 g, 2,90 € bis 175 g, 3,40 € bis 195 g, darüber 4,00 € je g/km (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. c KraftStG, Erstzulassung ab 2021).
Bei Leasingfahrzeugen ist in der Regel der Leasingnehmer der Fahrzeughalter und damit steuerpflichtig. Die Kfz-Steuer ist oft in der Leasingrate enthalten, dies hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Ja, bei Abmeldung vor Ablauf des Steuerjahres wird die zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet. Die Rückzahlung erfolgt automatisch auf das hinterlegte Konto.
Die Kfz-Steuer gilt für alle zugelassenen Fahrzeuge: PKW, Motorräder, Wohnmobile, LKW und Anhänger. Für jede Fahrzeugart gibt es eigene Berechnungsgrundlagen. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191 Euro pro Jahr (Motorräder 46 Euro).
Wird der Traktor ausschließlich in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt (auch Lohnarbeiten und Beförderungen für solche Betriebe), ist er nach § 3 Nr. 7 KraftStG steuerfrei und fährt mit grünem Kennzeichen. Privat genutzt richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG): zum Beispiel 112,50 € bei 2.000 kg, 210,94 € bei 3.500 kg und je nach Schadstoffklasse 135,15 € bis 236,50 € bei 4.000 kg im Jahr.
Quads und Trikes zahlen seit Juli 2010 einen eigenen Satz nach Hubraum (§ 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG): 21,07 € je angefangene 100 ccm bei Benzinern mit Euro-Abgasnorm, also 105,35 € bei 450 ccm und 147,49 € bei 700 ccm im Jahr. Mehr dazu im Ratgeber Quad-Versicherung.
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