Info zu eVB Nummer sofort für KFZ Versicherung.

eVB Nummer steht für elektronische Versicherungsbestätigung und besteht einer siebenstelligen Kombination.

  1. Ohne eVB-Nummer kann ein Kfz nicht angemeldet werden
  2. Das Wichtigste auf einem Blick
  3. Warum braucht man die eVB Nummer?
  4. Kann die eVB gleich nach dem Vergleich angefordert werden?
  5. Darf man mit der eVB Nummer schon zur Zulassungsstelle fahren?
  6. Was kostet eine eVB Nummer?
  7. Ist jede eVB Nummer nur drei Monate gültig?
  8. Gibt es die eVB Nummer auch mit Schufa Eintrag?
  9. Welche Unterlagen werden neben der eVB Nummer gebraucht?

Ohne eVB kann ein Auto nicht angemeldet werden

Die eVB Nummer ist in unserer heutigen Zeit sehr wichtig. Denn ohne diese Nummer kann ein Fahrzeug weder umgemeldet, noch abgemeldet werden. Die eVB Nummer steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie besteht in Deutschland aus einer siebenstelligen Kombination. Diese zeigt Buchstaben und Zahlen auf. Früher nannte man dies Doppelkarte oder auch Deckungskarte, die noch bei der Versicherung abgeholt werden musste.
Die eVB Nummer erleichtert den Versicherungen und den Fahrzeugbesitzern die Arbeit.
Sie wird heute meist via Mail, Fax oder auch über WhatsApp übermittelt. Weiterhin wird auch die Arbeit der Zulassungsstelle vereinfacht. Denn die eVB Nummer enthält alle wichtigen Angaben zum Wagen und kann von der Zulassungsstelle über die Datenbank aufgerufen werden.

Das Wichtigste auf einem Blick

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Die eVB Nummer ist von Nöten, wenn ein Fahrzeug angemeldet oder umgemeldet werden soll.


Die eVB-Nummer gibt es bei der Kfz-Versicherung. Diese muss gar nicht mehr aufgesucht werden. Die eVB-Nummer wird sofort auch via Mail, SMS, WhatsApp oder Fax übermittelt.

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Die Bescheinigung hat einen siebenstelligen Zahlen- und Buchstabencode.


Die Bescheinigung muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

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Mit der eVB Nummer entscheidet man sich für eine Versicherung. Diese aber kann nachträglich noch widerrufen werden.

Warum braucht man die eVB Nummer?

Wer schon länger einen Führerschein besitzt, kennt sie noch, die alte gute Deckungskarte. Diese war auch als Doppelkarte bekannt. Heute hat die eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) diese ersetzt, was recht praktisch ist. Die Nummer wird auf jeden Fall benötigt, um einen Wagen anzumelden. Ebenso muss sie vorgelegt werden, wenn ein Fahrzeug umgemeldet werden soll.

Die Nummer ist nicht durchgehend nutzbar. Bei jedem neuen Wagen, der angemeldet werden soll, gibt es von der Versicherung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung. Auch wenn der Fahrzeugbesitzer es nicht schafft, die Zulassungsstelle innerhalb von drei Monaten aufzusuchen, ist die Nummer ungültig.

Der Besitzer des Fahrzeugs braucht nur bei der Versicherung anzurufen und kann sich die elektronische Versicherungsbestätigung zusenden lassen. Obwohl man nicht zu voreilig handeln sollte, sondern auch ruhig erst einmal die Tarife der Versicherungen miteinander vergleichen sollte.

Manchmal kommt die Frage auf, ob die elektronische Versicherungsbestätigung auch für ein Motorrad gebraucht wird. Und natürlich ist dem so. Auch hier handelt es sich um ein Fahrzeug, für das es keine Doppelkarten mehr gibt.

Auch für ein Kurzzeitkennzeichen wird die siebenstellige Nummer gebraucht. In dem Fall kontaktiert man seine Versicherung und zahlt nur einen einmaligen Betrag und kann dann das Kurzeitkennzeichen für 5 Tage nutzen.

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Ja, das ist durchaus möglich. Deshalb ist der Vergleich auch ein Muss. Durch einen geringen Zeitaufwand lässt sich sehr viel Geld sparen. Sobald der Versicherungsvergleich durchgeführt wurde und die Entscheidung gefallen ist, kann man sich an die Versicherung wenden. Die meisten Versicherungen sind online erreichbar und mit wenigen Klicks sind alle wichtigen Angaben getätigt.

Danach bekommt man die eVB sofort geboten. Je nach Anbieter und Auswahl erfolgt die Übermittlung via SMS, Mail, Fax oder auch WhatsApp. Leichter kann man es sich heute nicht machen.

Wer einen Neuwagen kauft und die Zulassung dem Autohaus überlässt, muss eventuell noch später eine Versicherungsbestätigung einholen. Denn meist erfolgt die Zulassung bei der Autoversicherung des Herstellers, was natürlich nicht allen Käufern gefällt. Daher muss man sich entweder vorher kümmern und schauen, dass das Autohaus die richtige Versicherung abschließt oder man muss später noch wechseln. Der Vertrag kann natürlich noch widerrufen werden.

In dem Fall verlangt die erste Versicherung natürlich einen gewissen Beitrag für den Versicherungsschutz. Aber wer eine günstigere Versicherung beim Wechsel auswählt, wird dieses Geld verschmerzen können.

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Diese Frage kommt sehr oft auf. Wer seinen Nachweis über den Versicherungsschutz von der Versicherung erhalten hat, denkt, man könnte auch schon das Fahrzeug bewegen. Dies ist so aber nicht gegeben. Die Nummer alleine reicht nicht aus. Die Zulassung ist entscheidend. Erst wenn der Wagen oder auch das Motorrad zugelassen worden sind, können diese Fahrzeuge bewegt werden. Dies sagt §3 Absatz 1 der Fahrzeug Zulassungsverordnung, kurz FZV, aus.

Wer ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegt, auch wenn dies nur irrtümlich geschieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Weiterhin werden Punkte verhängt. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt muss außerdem damit rechnen, dass die Versicherung bei einem Unfall keine Kosten übernimmt.

Es gibt gewisse Ausnahmen, in denen ein Fahrzeug auch ohne ungestempelte Kennzeichen bewegt werden darf. Dies gilt nicht für Kurzzeitkennzeichen. Ebenso wenig für rote Kennzeichen! Um die Ausnahme für sich nutzen zu dürfen, muss die Zulassungsstelle jedoch schon die Kennzeichen zugeteilt haben und es muss auf jeden Fall die Deckung der Haftpflichtversicherung bestehen. Die Ausnahme kommt bei einer Wiederzulassung in Frage, wenn vorab die eVB Nummer der alten Kfz Versicherung vorliegt.

In dem Fall darf man Fahrten vornehmen, die zur Anbringung der Stempelplakette von Nöten sind.

Ebenso für Fahrten zum TÜV oder aber auch für Fahrten, weil eine Sicherheitsprüfung erfolgen soll.

Aber auch hier muss bedacht werden, dass diese Sonderfahrten nur innerhalb eines angrenzenden Bezirks und des zuständigen Bezirks erlaubt sind. Es darf nichts anderes gemacht werden als diese Fahrten, auch keine kleinen Einkäufe!

Wer seinen Wagen abgemeldet hat, darf die Rückfahrt auch noch antreten. In dem Fall greift noch die Haftpflichtversicherung. Diese gilt noch bis zum Ablauf des Abmeldedatums.

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Die elektronische Versicherungsbestätigung ist kostenlos gegeben, wenn es darum geht, ein Fahrzeug dauerhaft zu versichern. Bei einem Widerruf hingegen, könnten durchaus Kosten entstehen.

Die Versicherung kann im Nachhinein für den bereits gewährten Versicherungsschutz ein Entgelt verlangen. Hierfür werden die versicherten Tage bedacht. Wer aber widerruft, braucht auf jeden Fall eine andere Haftpflichtversicherung, denn diese ist Pflicht, wenn ein Fahrzeug im Verkehr bewegt werden soll.

Wer sich für eine Kurzzeitversicherung entscheidet, muss für die versicherten Tage einen geringen Betrag an die Versicherung überweisen. Die eVB-Nummer ist in der Regel inklusive.

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Ist jede eVB-Nummer nur drei Monate gültig?

Ja, das ist so. Diese Nummer wird gebraucht, um den neuen Wagen anzumelden oder um Fahrzeuge umzumelden. Dafür hat man drei Monate ab Erhalt der elektronischen Versicherungsbestätigung Zeit. Ist der Wagen angemeldet, wird diese Nummer nicht mehr gebraucht! Die Nummer muss somit nach Um- oder Anmeldung nicht mehr aufbewahrt werden.

Da es in der Regel keine Probleme gibt, wenn man mit der Nummer einen Wagen zulassen will, reichen die drei Monate aus. Die Zulassungsstelle darf allerdings keine Daten verändern. Daher ist es wichtig, bei der Versicherung richtige Angaben zu machen. Dazu gehören auch mehrere Vornahmen, die alle angegeben werden müssen. Alle Daten müssen stimmen und nicht abweichend sein. Nur so kann die Zulassungsstelle mit der eVB Nummer und dem Personalausweis agieren.

Bedenken Sie, dass die Nummer nur dafür gedacht ist, ein bestimmtes Auto anzumelden. Sie kann also immer nur einmal verwendet werden und wird von dem Kraftfahrt-Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck generiert und verwaltet.

Gibt es die eVB Nummer auch mit Schufa Eintrag?

Natürlich gibt es diese auch dann. Der Schufa Eintrag wird nicht abgerufen. Es kann aber sein, dass man schon einmal bei einer Versicherung war und dort seine Beiträge nicht bezahlt hat. In dem Fall kann die Versicherung die neue Anmeldung verweigern. Aber in dem Fall kann sich der Fahrzeugbesitzer einfach an eine andere Versicherung wenden und bekommt dort seine eVB Nummer.

Welche Unterlagen werden neben der eVB Nummer gebraucht?

Wer einen Wagen zulassen möchte oder auch Ummelden will, braucht nicht nur die elektronische Versicherungsbestätigung. Es werden auch noch weitere Papier benötigt, die wir gerne benennen wollen:

  1. eVB Nummer aus einer siebenstelligen Kombination
  2. Personal ausweise, wenn nicht zur Hand reicht der Reisepass
  3. Kennzeichen
  4. Fahrzeugschein und Brief (Teil I und Teil II)
  5. Gutachten falls das Oldtimerkennzeichen gewünscht wird
  6. Belegt für die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV Bericht)
  7. Bankverbindung damit die Steuer eingezogen werden kann
  8. Geld für die Fahrzeug Anmeldung

Wenn die Zulassung durch eine dritte Person erfolgen soll, ist auch die Vollmacht des Halters wichtig. Auch der Personalausweis des Vollmachtgebers sollte vorliegen. Ebenso natürlich auch der Personalauswies oder der Reisepass des Bevollmächtigten. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, muss auch noch eine Meldebescheinigung von seinem Einwohnermeldeamt vorlegen können.

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Wer die elektronische Versicherungsbestätigung braucht, sollte geduldig an die Sache herangehen. Die Nummer bekommt man recht schnell, sogar ohne unbedingt die Versicherung aufsuchen zu müssen. Jedoch sollte bedacht werden, dass eine Versicherung abgeschlossen werden muss, um die Nummer zu erhalten. Und genau hier warten natürlich Kosten auf den Auto- oder auch Motorradbesitzer. Es ist von daher lohnend, erst einmal einen Vergleich anzustreben.
Der Vergleich ist nicht sonderlich schwer. Zum einen kann man sich durchaus einfach an bekannte Versicherungen der eigenen Stadt wenden und dort nach den besten Tarifen schauen. Anderseits kann man einen Versicherungsmakler für sich einsetzen, der sich um diese Aufgabe kümmert und die günstigste Versicherung ausfindig macht. Ein anderer Weg wäre der Onlinevergleich für die Kfz-Versicherung. Hier gibt es genügend Portale, die genutzt werden können.
Wichtig wäre es, sich gleich drei Portalen für den Autoversicherungsvergleich zuzuwenden. Dieses hat einen guten Grund. Noch lange nicht alle Versicherungen sind auch auf allen Plattformen vertreten. Damit einem kein Angebot entgeht, ist der dreifache Vergleich sicherer. Da jeder Vergleich nur wenige Sekunden dauert, muss man nicht viel Zeit dafür opfern.